Fahrradsicherheit in Worms

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

1) Die Aktuellen Pläne zu Verkehrskontrollen gerade in den Bereichen von Schutzstreifen für Radfahrer (Angebotsstreifen) ohne Liegenden verkehr insbesondere aber nicht ausschließlich in den Straßen Von-Steuben-Straße, Gaustraße, Friedich-Ebert-Straße, Bebelstraße, Wollstraße, Römerstraße & Alzeyerstraße. des Ruhenden & Fahrenden Verkehrs &die Einhaltung der Halteverbote etc..
2) Die Zahlen der Kontrollen &die damit verbundenen Maßnahmen (Anzeigen, Ordnungswiedrigkeiten, Abschleppen).
Da in den Oben genannten Straßen häufig gerade zu den Hauptverkerszeiten (06:00 - 09:30 Uhr 11:30 - 13:30 Uhr & 16:00 - 19:00Uhr) häufig die Schutzstreifen für Radfahrer Zugeparkt sind Auch die Pläne, soweit vorhanden die Gefährdung für Radfahrer in Zukunft gewährleistet werden soll und wenn keine Maßnahmen getroffen werden wo die Begründung dessen liegt.

2) Die Pläne der Stadt Worms Fahrradstraßen (Z 244) im Stadtgebiet einzurichten & den Verkehr Fahrrad-freundlich Zu beruhigen ( Z 244 oder Geplante Überholverbot von Radfahrenden Tempo 20 o. 30)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2019
  • Frist
    6. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die Aktuell…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrradsicherheit in Worms [#167828]
Datum
4. Oktober 2019 09:31
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Aktuellen Pläne zu Verkehrskontrollen gerade in den Bereichen von Schutzstreifen für Radfahrer (Angebotsstreifen) ohne Liegenden verkehr insbesondere aber nicht ausschließlich in den Straßen Von-Steuben-Straße, Gaustraße, Friedich-Ebert-Straße, Bebelstraße, Wollstraße, Römerstraße & Alzeyerstraße. des Ruhenden & Fahrenden Verkehrs &die Einhaltung der Halteverbote etc.. 2) Die Zahlen der Kontrollen &die damit verbundenen Maßnahmen (Anzeigen, Ordnungswiedrigkeiten, Abschleppen). Da in den Oben genannten Straßen häufig gerade zu den Hauptverkerszeiten (06:00 - 09:30 Uhr 11:30 - 13:30 Uhr & 16:00 - 19:00Uhr) häufig die Schutzstreifen für Radfahrer Zugeparkt sind Auch die Pläne, soweit vorhanden die Gefährdung für Radfahrer in Zukunft gewährleistet werden soll und wenn keine Maßnahmen getroffen werden wo die Begründung dessen liegt. 2) Die Pläne der Stadt Worms Fahrradstraßen (Z 244) im Stadtgebiet einzurichten & den Verkehr Fahrrad-freundlich Zu beruhigen ( Z 244 oder Geplante Überholverbot von Radfahrenden Tempo 20 o. 30)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Worms
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung entsprechend weiter…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Fahrradsicherheit in Worms [#167828]
Datum
4. Oktober 2019 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradsicherheit in Worms“ vom 04.10.2019 (#167…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrradsicherheit in Worms [#167828]
Datum
6. November 2019 06:18
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fahrradsicherheit in Worms“ vom 04.10.2019 (#167828) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167828
Stadtverwaltung Worms
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend übermitteln wir Ihnen die Rückmeldungen zu untenstehender Mail vom 4. Ok…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Fahrradsicherheit in Worms [#167828]
Datum
6. November 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend übermitteln wir Ihnen die Rückmeldungen zu untenstehender Mail vom 4. Oktober 2019: Aus der Abt. 3.08 Kontroll- und Vollzugsdienst (Bereich 3 Sicherheit und Ordnung) wird zu den beiden ersten Fragen zurückgemeldet: "In den von Ihnen zitierten Straßenzügen Von-Steuben-Straße, Gaustraße, Friedrich-Ebert-Straße , Bebelstraße, Wollstraße, Römerstraße und Alzeyer Straße wurden in den letzten beiden Jahresquartalen mehrere Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Hier wurden zu unregelmäßigen Zeiten bereits im ersten Quartal 2019 ein Vielzahl von Verwarnungen gerade in der Geschwindigkeitsüberwachung erbracht. Parallel fand in den o.a. Straßen auch eine intensive Überwachung des ruhenden Verkehrs seitens des Kontroll- und Vollzugsdienstes statt. Wir bitten zu berücksichtigen, dass wir aus einsatztaktischen und überwachungsorganisatorischen Gründen Ihnen keine genauen Pläne und Zeiten liefern werden!" Bezüglich Ihrer Frage nach Fahrradstraßen im Stadtgebiet wird von der Abt. 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität (Bereich 6 - Planen und Bauen) zurückgemeldet: "Derzeit ist geplant, die Speyerer Straße zwischen Gutleutstraße und Schönauer Straße – zunächst als Pilotprojekt – ab Frühjahr 2020 als Radwegeverbindung Eisbachtal-Innenstadt einzurichten. Vom Stadtrat hat die Verwaltung den Auftrag bekommen, weitere mögliche Fahrradverbindungen in Form von Fahrradstraßen zu prüfen: Kranzbühlerstraße, Wollstraße, Seidenbenderstraße und Gewerbeschulstraße. Diese Prüfung wird im 1. Quartal 2020 abgeschlossen werden. Entsprechend der Ergebnisse werden dann eventuell weitere Fahrradstraßen eingerichtet." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank für die Rückmeldung. Leider wird auf Punkt 2 Nur Unvollständig eingega…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fahrradsicherheit in Worms [#167828]
Datum
6. November 2019 11:38
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank für die Rückmeldung. Leider wird auf Punkt 2 Nur Unvollständig eingegangen. Eine "vielzahl" ist leider keine zufriedenstellende Antwort. Bitte nennen sie zahlen und Statistiken zu der Vielzahl an durchgeführten Kontrollen (Anzahl der Verstöße oder Maßnahmen der vergangenen Kontrollen ) insbesondere in hinblock auf die Gefährdung von Radfahrern durch Ordnungswidriges Parken. Auch ist nicht beantwortet, wie die Täglich mit Mehreren Autos in Beide Richtungen Zugeparkten Farhradschutzstreifen in Zukunft nachhaltig von Ruhendem verkehr frei gehalten werden. Hierzu ist es nicht Notwendig genaue Daten für Kontrollen zu nennen. punkt zwei lautete: "Die Zahlen der Kontrollen &die damit verbundenen Maßnahmen (Anzeigen, Ordnungswiedrigkeiten, Abschleppen). Da in den Oben genannten Straßen häufig gerade zu den Hauptverkerszeiten (06:00 - 09:30 Uhr 11:30 - 13:30 Uhr & 16:00 - 19:00Uhr) häufig die Schutzstreifen für Radfahrer Zugeparkt sind Auch die Pläne, soweit vorhanden die Gefährdung für Radfahrer in Zukunft gewährleistet werden soll und wenn keine Maßnahmen getroffen werden wo die Begründung dessen liegt." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167828

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Stadtverwaltung Worms
Ihre Anfrage vom 06.11.2019! Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Mail vom 06.11.2019 teilen Sie uns m…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.11.2019!
Datum
11. November 2019 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Mail vom 06.11.2019 teilen Sie uns mit, dass Sie entsprechende Zahlen und Statistiken von uns fordern. Die Datenermittlung ist uns im Nachhinein nur schwer möglich, da wir nicht mehr nachvollziehen können welche Verfahren eingeleitet wurden. Es besteht aktuell keine statistische Auswertungsmöglichkeit. Die Verfahren werden nach Kennzeichen sortiert. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. MfG Zezyk -Leiterin Bereich 3- 09. und 10.11.2019 Wormser Weinmesse (www.worms.de) 25.11. bis 23.12.2019 Weihnachtsmarkt (www.worms.de) Stadtverwaltung WormsMarktplatz 2 67547 Worms Ust.IdNr.: DE 149 960 428 Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. Für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Worms beachten Sie bitte unsere Hinweise auf www.worms.de