Chat-Verläufe Kommunikation "perverse Polizisten" minderjährige Mädchen

- die Chat-Verläufe der Kommunikation der drei "perversen Polizisten" mit minderjährigen Mädchen

Bitte schwärzen Sie die personenbezogene Daten in den Unterlagen.

Hintergrund: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mecklenburg-vorpommern-whatsapp-texte-an-maedchen-keine-anklagen-a-1272391.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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Johannes Filter
Chat-Verläufe Kommunikation perverse Polizisten minderjährige Mädchen [#167906] Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Chat-Verläufe Kommunikation perverse Polizisten minderjährige Mädchen [#167906]
Datum
5. Oktober 2019 17:59
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Chat-Verläufe der Kommunikation der drei perversen Polizisten mit minderjährigen Mädchen Bitte schwärzen Sie die personenbezogene Daten in den Unterlagen. Hintergrund: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mecklenburg-vorpommern-whatsapp-texte-an-maedchen-keine-anklagen-a-1272391.html Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Johannes Filter
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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Johannes Filter
AW: [#167906] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Chat-Verläufe Kommunikatio…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: [#167906]
Datum
10. Dezember 2019 18:50
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Chat-Verläufe Kommunikation "perverse Polizisten" minderjährige Mädchen“ vom 05.10.2019 (#167906) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 167906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167906
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
IFG-Anfrage - Chatverläufe Sehr geehrter Herr Filter, der Bescheid zu Ihrer o. g. Anfrage wurde per Briefpost am …
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
IFG-Anfrage - Chatverläufe
Datum
11. Dezember 2019 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, der Bescheid zu Ihrer o. g. Anfrage wurde per Briefpost am 04.12.2019 an die von Ihnen im Antrag angegebene Adresse versandt. Bitte überprüfen Sie diese Adresse auf Richtigkeit. Sollte die Adresse korrekt sein, bitte ich Sie, mich erneut zu informieren, falls der Bescheid bis Montag, 16.12.2019, nicht bei Ihnen eingegangen ist. Ich werde den Bescheid dann erneut versenden. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
AW: IFG-Anfrage - Chatverläufe [#167906] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für das Angebot jedoch …
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: IFG-Anfrage - Chatverläufe [#167906]
Datum
14. Dezember 2019 19:35
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für das Angebot jedoch war der Bescheid am 11.12.2019 in meinem Briefkasten. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 167906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167906
Johannes Filter
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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Widerspruch vom 14.12.2019 Sehr geehrter Herr Filter, ich komme zurück auf Ihr Widerspruchsschreiben vom 14.1…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Widerspruch vom 14.12.2019
Datum
20. Dezember 2019 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, ich komme zurück auf Ihr Widerspruchsschreiben vom 14.12.2019. Der von Ihnen zitierten Rechtsauffassung des LfDI M-V in dessen Kommentierung zu § 3 Absatz 4 IFG M-V würde ich in einem Widerspruchsbescheid entgegentreten, da diese in sich bereits nicht logisch erscheint. Neben der rein rechtlichen Betrachtung möchte ich vor dem Fortgang des Verfahrens auf weitere Aspekte eingehen. Bei dem hier vorliegenden Chatverlauf handelt es sich um eine unangemessene Kommunikation zwischen einem Polizeibeamten und einer minderjährigen Person. Selbst wenn man der Rechtsauffassung des LfDI M-V folgen würde und somit der Anwendungsbereich des IFG M-V eröffnet wäre, müsste ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden. Auch ohne Kenntnis der Namen der kommunizierenden Personen ließe sich mit rudimentärem Hintergrundwissen, etwa im Freundeskreis der minderjährigen Person ein Personenbezug herstellen. Somit handelt es sich bei der betreffenden Kommunikation um schützenswerte personenbezogene Daten. Angesichts des Inhaltes des Chatverlaufes ist davon auszugehen, dass eine Beteiligung der betroffenen Personen nicht zu jeweiligen Einwilligungen in die Weitergabe und die damit verbundene weitere Nutzungsmöglichkeit führen wird. Ein solches Drittbeteiligungsverfahren hielte ich unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes hinsichtlich der minderjährigen Person rein faktisch betrachtet für unangemessen. Insofern möchte ich Sie bitten, die Aufrechterhaltung Ihres Antrag unter Berücksichtigung des Vorgenannten noch einmal zu überdenken und mir das Ergebnis mitzuteilen, bevor ich über Ihren Widerspruch entscheide. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
AW: Ihr Widerspruch vom 14.12.2019 [#167906] Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinen Widerspruch…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 14.12.2019 [#167906]
Datum
20. Dezember 2019 19:02
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinen Widerspruch fest, ergänze jedoch Folgendes. Die Chat-Nachrichten der minderjährigen Personen können geschwärzt werden, sodass ein sog. Drittbeteiligungsverfahren nicht notwendig ist. Falls auch in den Chatnachrichten der (ehem.) Polizeibeamten Information erhalten sind, die zu Rückschlüsse auf die mind. Personen führen könnten, so bitte ich Sie, diese ebenso zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 167906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167906
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Chat-Verläufe Kommunikation "perverse Polizisten" minderjährige Mädchen“ [#167906] [#167906]
Datum
25. Januar 2020 00:33
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167906 Ich habe mich in meinem Widerspruch auf die Kommentierung des IFG MV durch den LfDI MV bezogen. Ich gehe sehr wohl davon aus, dass die Chatprotokolle auch im Innenministerium in der Funktion als Behörde vorliegen. Die Fälle wurde breit diskutiert, sehr wahrscheinlich werden sich Mitarbeiter des IM mit den Unterlagen befasst haben. Ich werde nicht gegen den Widerspruch klagen, ich würde mich dennoch um Ihre rechtliche Einschätzung freuen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anhänge: - 167906.pdf - 2019-10-16_1-fax.pdf - 2019-11-25_1-bescheid.pdf - 2019-12-14_2-widerspruch.pdf - 2020-01-15_1-bescheid.pdf Anfragenr: 167906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167906
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Vermittlung bei Anfrage „Chat-Verläufe Kommunikation „perverse Polizisten“ minderjährige Mädchen [#167906] Sehr ge…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Chat-Verläufe Kommunikation „perverse Polizisten“ minderjährige Mädchen [#167906]
Datum
5. Februar 2020 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrter Herr Filter, Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Sie stellen dar, dass Sie sich in Ihrer Begründung des Widerspruchs auf eine Stelle aus unseren „Erläuterungen zum IFG M-V“ insbesondere auf die S. 45 bezogen haben. Dort heißt es: „Für Disziplinarbehörden gilt das Gesetz ebenfalls nicht. Da nach den Regelungen im Landesdisziplinargesetz die Disziplinarbefugnisse von unterschiedlichen Organen wahrgenommen werden (§ 5 LDG M-V), handelt es sich hier um eine sachliche Beschränkung des Auskunftsanspruches. Allerdings hindert ein anhängiges Disziplinarverfahren“ nicht an der Auskunft über den zugrundeliegenden Sachverhalt, denn diesen hat die Behörde unabhängig von einer dienstrechtlichen Verantwortlichkeit eines Mitarbeiters zu gewähren. Damit richtet sich ein solcher Anspruch nicht gegen die Disziplinarbehörde, sondern gegen die zuständige Behörde.“ Sie begehren die Chat-Verläufe der Kommunikation der drei Polizisten, die vom LfDI in seinem Bericht erwähnt wurden und denen Verstöße gegen den Datenschutz vorgeworfen wurden. Sie fragen mich nach meiner Einschätzung. Ich möchte Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Mir ist nicht bekannt, ob das Ministerium für Inneres und Europa M-V im konkreten Fall „nur“ Disziplinarbehörde“ ist oder ob es auch noch zusätzlich zuständige Behörde ist. Selbst wenn das so wäre, können Sie m. E. nicht den konkreten Chatverlauf gleichsetzen mit dem „zugrundeliegenden Sachverhalt“. Der zugrundeliegende Sachverhalt ist m. E. durch den Beitrag in unserem Tätigkeitsbericht und durch andere Medien beschrieben und bekannt geworden. Der konkrete Chatverlauf hingegen ist gerade Teil dessen, was disziplinarrechtlich untersucht werden soll. Daher erfolgte die Ablehnung des Antrags mit Verweis auf § 3 Abs. 4 Nr. 1 IFG M-V durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V m. E. zu Recht. Möglicherweise sind unsere „Erläuterungen“ an dieser Stelle etwas missverständlich. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
AW: Vermittlung bei Anfrage „Chat-Verläufe Kommunikation „perverse Polizisten“ minderjährige Mädchen [#167906] Seh…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Chat-Verläufe Kommunikation „perverse Polizisten“ minderjährige Mädchen [#167906]
Datum
5. Februar 2020 12:16
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Erklärungen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 167906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167906