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Masernelimination und Surveillance

Um den Status der Masernelimination zu erreichen, sieht das Regelwerk der Euro-WHO etliche Einzelziele vor, die im Verifizierungsprozess zwischen NAVKO/RKI und RVC/WHO eine Rolle spielen. Die Erreichung adäquater Impfquoten bei MCV1 und MCV2 stellt hierbei nur eines von vielen Zielen dar, welches durch Deutschland bereits erfüllt ist. Andere EU-Länder, die bereits den Eliminationsstatus erreicht haben, können nur niedrigere Impfquoten vorweisen. Die WHO rügt in ihren Berichten jedoch regelmäßig die mangelhafte Surveillance, u.a. die Rückverfolgung der Transmissionsketten bis zu den Indexfällen sowie Genotypsierung der Masernviren in Ausbrüchen.

Es stellt sich mir die Frage, wie die Rückverfolgung und Meldung von Masernfällen von Landesbehörden an die zuständige Bundesbehörde (RKI) theoretisch und in der Praxis zu erfolgen hat?

Ich konnte diesbezüglich nur wenige Ansatzpunkte recherchieren:
- Das Bund-Länder-Informationsverfahren ist in §5 IfSG geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html).
- Darin wird auf eine allgemeine Verwaltungsvorschrift verwiesen. Diese IfSGKoordinierungs-VwV ist hier zu finden:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12122013_31945300302.htm.
- Ein Leitfaden NaLI (Nationale Lenkungsgruppe Impfen) beschreibt auf Seite 13ff wie Ermittlungen der Gesundheitsämter aussehen sollten - gefunden beim LGL (Bayerischen Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit):
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/doc/2019_02_05_management_mr_leitfaden_finale_fassung.pdf.

Meldeformulare für meldepflichtige Krankheiten für Ärzte habe ich vereinzelt auf den Websites der Gesundheitsämter gefunden. Die Angaben zu Telefonnummer und Impfstatus sind dort aber freiwillig, so dass ich mich frage, wie Gesundheitsämter dann erforderliche epidemiologische Daten erheben wollen. Oder werden dann womöglich nur die - wahrscheinlich oft spärlich ausfallenden - epidemiologischen Angaben des Arztes im Meldeformular berücksichtigt?

Ich möchte Sie höflichst bitten, mir detaillierte Informationen zukommen zu lassen, die nachvollziehbar machen, wie das Zusammenspiel von Landes- und Bundesbehörden bei der Meldung und Rückverfolgung funktioniert, ob es hierfür verbindliche Qualitätsstandards gibt und wenn ja, wo diese definiert sind und für jedermann nachgelesen werden können. Wer kontrolliert, ob Gesundheitsämter Qualitätsstandards bei der Rückverfolgung und lückenlosen Dokumentation von Transmissionsketten beherzigen? Wie oft wird in Bayern der kostenlose Service des RKI zur Genotypsierung von Masernviren seitens Landesbehörden wahrgenommen?

In meinen Augen wären die Masern in Deutschland laut WHO-Kriterien längst eliminiert, wenn die Surveillance ernsthaft betrieben würde. Dann müssten wir jetzt nämlich nicht über ein unverhältnismäßiges, verfassungsrechtlich bedenkliches Masernschutzgesetz (Impfpflicht) diskutieren.

Ich danke Ihnen vielmals für die Beantwortung der Fragen und Zusendung entsprechender Dokumente.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um den Status der…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masernelimination und Surveillance [#168052]
Datum
7. Oktober 2019 21:35
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um den Status der Masernelimination zu erreichen, sieht das Regelwerk der Euro-WHO etliche Einzelziele vor, die im Verifizierungsprozess zwischen NAVKO/RKI und RVC/WHO eine Rolle spielen. Die Erreichung adäquater Impfquoten bei MCV1 und MCV2 stellt hierbei nur eines von vielen Zielen dar, welches durch Deutschland bereits erfüllt ist. Andere EU-Länder, die bereits den Eliminationsstatus erreicht haben, können nur niedrigere Impfquoten vorweisen. Die WHO rügt in ihren Berichten jedoch regelmäßig die mangelhafte Surveillance, u.a. die Rückverfolgung der Transmissionsketten bis zu den Indexfällen sowie Genotypsierung der Masernviren in Ausbrüchen. Es stellt sich mir die Frage, wie die Rückverfolgung und Meldung von Masernfällen von Landesbehörden an die zuständige Bundesbehörde (RKI) theoretisch und in der Praxis zu erfolgen hat? Ich konnte diesbezüglich nur wenige Ansatzpunkte recherchieren: - Das Bund-Länder-Informationsverfahren ist in §5 IfSG geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html). - Darin wird auf eine allgemeine Verwaltungsvorschrift verwiesen. Diese IfSGKoordinierungs-VwV ist hier zu finden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12122013_31945300302.htm. - Ein Leitfaden NaLI (Nationale Lenkungsgruppe Impfen) beschreibt auf Seite 13ff wie Ermittlungen der Gesundheitsämter aussehen sollten - gefunden beim LGL (Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit): https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/doc/2019_02_05_management_mr_leitfaden_finale_fassung.pdf. Meldeformulare für meldepflichtige Krankheiten für Ärzte habe ich vereinzelt auf den Websites der Gesundheitsämter gefunden. Die Angaben zu Telefonnummer und Impfstatus sind dort aber freiwillig, so dass ich mich frage, wie Gesundheitsämter dann erforderliche epidemiologische Daten erheben wollen. Oder werden dann womöglich nur die - wahrscheinlich oft spärlich ausfallenden - epidemiologischen Angaben des Arztes im Meldeformular berücksichtigt? Ich möchte Sie höflichst bitten, mir detaillierte Informationen zukommen zu lassen, die nachvollziehbar machen, wie das Zusammenspiel von Landes- und Bundesbehörden bei der Meldung und Rückverfolgung funktioniert, ob es hierfür verbindliche Qualitätsstandards gibt und wenn ja, wo diese definiert sind und für jedermann nachgelesen werden können. Wer kontrolliert, ob Gesundheitsämter Qualitätsstandards bei der Rückverfolgung und lückenlosen Dokumentation von Transmissionsketten beherzigen? Wie oft wird in Bayern der kostenlose Service des RKI zur Genotypsierung von Masernviren seitens Landesbehörden wahrgenommen? In meinen Augen wären die Masern in Deutschland laut WHO-Kriterien längst eliminiert, wenn die Surveillance ernsthaft betrieben würde. Dann müssten wir jetzt nämlich nicht über ein unverhältnismäßiges, verfassungsrechtlich bedenkliches Masernschutzgesetz (Impfpflicht) diskutieren. Ich danke Ihnen vielmals für die Beantwortung der Fragen und Zusendung entsprechender Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernelimination und Surveillance“ vom 07.10.20…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Masernelimination und Surveillance [#168052]
Datum
9. November 2019 06:20
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernelimination und Surveillance“ vom 07.10.2019 (#168052) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168052
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernelimination und Surveillance“ vom 07.10.20…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Masernelimination und Surveillance [#168052]
Datum
25. November 2019 10:59
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernelimination und Surveillance“ vom 07.10.2019 (#168052) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168052
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung der Antwort auf Ihre Informationsfreiheitsanf…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Masernelimination und Surveillance [#168052]
Datum
3. Dezember 2019 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung der Antwort auf Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Masernelimination und Surveillance“. Sie ist bereits in Bearbeitung. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernelimination und Surveillance“ vom 07.10.20…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Masernelimination und Surveillance [#168052]
Datum
25. Dezember 2019 20:36
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernelimination und Surveillance“ vom 07.10.2019 (#168052) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168052
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernelimination und Surveillance“ vom 07.10.20…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Masernelimination und Surveillance [#168052]
Datum
31. Dezember 2019 23:16
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Masernelimination und Surveillance“ vom 07.10.2019 (#168052) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168052

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.10.2019 an das Bayerische Staatsministerium für …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Masernelimination und Surveillance [#168052] (G54f-G8360-2019/6)
Datum
15. Januar 2020 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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33,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.10.2019 an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Masernelimination und Surveillance. Zunächst fragen Sie, wie die Rückverfolgung und Meldung von Masernfällen von Landesbehörden an die zuständige Bundesbehörde (RKI) theoretisch und in der Praxis zu erfolgen hat. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg.) regelt die Meldewege und Inhalte der Meldungen (was in welchem Umfang vom Gesundheitsamt ermittelt und an die zuständigen oberen Landesbehörden übermittelt werden darf). So ist auch die Meldepflicht für Masern im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt. Hierbei seien insbesondere die §§ 6-15 des IfSG genannt. Kapitel 2 und 3 des Infektionsepidemiologischen Jahrbuchs des Robert-Koch-Instituts geben einen guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen sowie darüber hinausgehende Erläuterungen zum Meldewesen und zur Sicherung der Datenqualität (www.rki.de/jahrbuch<http://www.rki.de/jahrbuch>). In der praktischen Umsetzung ist der Melde-/ Übermittlungsprozess u.a. von verschiedenen Faktoren wie z.B. dem rechtzeitigen Erkennen der Erkrankung durch den behandelnden Arzt sowie der zeitnahen Meldung an das Gesundheitsamt abhängig. In §§ 6-10 IfSG wird geregelt, was (§§ 6, 7) von wem (§ 8) wie (§§ 9, 10) gemeldet werden muss (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html). Zu den meldepflichtigen Angaben zählen u.a. der Impfstatus sowie die Telefonnummer, die seit einer Novellierung des IfSG im Jahr 2017 nun auch explizit im Gesetzestext erwähnt werden (Begründung siehe hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810938.pdf, siehe S. 51/52). Allerdings müssen diese nur gemeldet werden, soweit sie dem Arzt vorliegen. In § 9 Abs. 3 Satz 2 IfSG wird spezifiziert, dass eine Meldung wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden darf. Sobald eine Meldung durch den Arzt oder das Labor bzw. eine Benachrichtigung einer Gemeinschaftseinrichtung (§ 34 IfSG) am Gesundheitsamt eingeht, nimmt dieses die Ermittlungen zu dem Fall (Abschnitt 5 IfSG) mit dem Ziel des Infektionsschutzes auf. Hierbei liegen die ergriffenen Maßnahmen in der Verantwortung und dem Ermessen (Stichwort Verhältnismäßigkeit) des jeweiligen Gesundheitsamtes. Die Gesundheitsämter übermitteln nach § 11 IfSG Fälle, die den Falldefinitionen entsprechen (www.rki.de/falldefinitionen<http://www.rki.de/falldefinitionen>, s.u.), (pseudonymisiert nichtnamentlich) an die jeweils zuständigen Landesbehörden (in Bayern das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - LGL), die diese wiederum an das Robert Koch-Institut (RKI) übermitteln. Welche Angaben übermittelt werden, legt § 11 Abs. 1 IfSG fest. Verzögerungen wie z.B. verzögerter Arztkontakt des Betroffenen, verspätete Diagnose oder verzögerte Meldung oder Übermittlung können dazu führen, dass zur Genotypisierung zusätzlich benötigtes Material nicht mehr rechtzeitig, d.h. innerhalb von 7 Tagen nach Symptombeginn gewonnen werden kann. Weiter fragen Sie nach Qualitätsstandards und Publikationen zum Vorgehen sowie die Nutzung des Service des RKI zur Genotypisierung von Masernviren seitens der Landesbehörden. Zur Sicherung von Qualitätsstandards im Meldewesen gibt es verschiede Materialien: Das RKI legt nach § 11 Abs. 2 IfSG die Falldefinitionen für die Übermittlung fest, stellt Entwürfe für Meldebögen sowie eine Software zur Verfügung, die die Gesundheitsämter und Länder bei der Bearbeitung und Übermittlung der Fälle unterstützen sollen. Die Falldefinitionen für Meldungen nach dem IfSG sind unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Falldefinition/falldefinition_node.html abrufbar. Ferner stellt das RKI weitere Empfehlungen und Ratgeber sowie aktuelle Analysen der übermittelten Meldedaten wie das Infektionsepidemiologische Jahrbuch (abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html) zur Verfügung. Bei der Entwicklung der Ratgeber und Empfehlungen wird das RKI von den Bundesländern unterstützt. Neben den gesetzlichen Vorgaben liegen Art und Umfang der Umsetzung dieser Empfehlungen im Ermessen des jeweiligen Gesundheitsamtes (Stichwort: Situationsabhängigkeit und Verhältnismäßigkeit). Hinsichtlich der Elimination von Masern wurden nicht nur vom RKI, sondern auch von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer sowie von Fachgesellschaften verschiedene Empfehlungen formuliert, die wie folgt abrufbar sind: a) Informationen und Publikationen des RKI zu Masern https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/M/Masern/Masern.html?cms_box=1&cms_current=Masern&cms_lv2=2394202 b) Generischer Leitfaden für das Management von Masern- und Rötelnfällen und -ausbrüchen in Deutschland https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/doc/2019_02_05_management_mr_leitfaden_finale_fassung.pdf c) Nationaler Aktionsplan 2015 bis 2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland https://www.gmkonline.de/documents/Aktionsplan_Masern_Roeteln_2.pdf d) Nationaler Impfplan https://www.gesunde.sachsen.de/download/Download_Gesundheit/Nationaler_Impfplan.pdf e) Ein Artikel im Epidemiologischen Bulletin zur Nationalen Masernkonferenz. Hier wird auch auf die Herausforderungen in der Surveillance eingegangen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2019/Ausgaben/32-33_19.pdf?__blob=publicationFile. Zur Häufigkeit der Inanspruchnahme der Labordiagnostik verweisen wir auf den Bericht des Nationalen Referenzzentrums für Masern, Mumps, Röteln (NRZ für MMR) für die Jahre 2017 und 2018 im Epidemiologischen Bulletin 32/33 (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2019/Ausgaben/32-33_19.pdf?__blob=publicationFile), dort insbesondere S. 307. Zur Unterstützung der Masern-Labordiagnostik und Surveillance in Deutschland wurde 2016 die Masern-Genotypisierung auch in Bayern am LGL etabliert und steht den Gesundheitsämtern kostenfrei zur Verfügung. Die Daten werden regelmäßig mit dem NRZ für MMR ausgetauscht und fließen in den oben genannten Bericht mit ein. Mit freundlichen Grüßen
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