Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Mainfrankenhöhe 2
97078 Würzburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg [#168117]
Datum
8. Oktober 2019 16:29
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Mainfrankenhöhe 2 97078 Würzburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Wir bestätigen den Eingang Ihres per E-Mail übermittelten Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). …
Wir bestätigen den Eingang Ihres per E-Mail übermittelten Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Wir werden diesbezüglich die weiteren Schritte einleiten und sind grundsätzlich bereit, die gewünschten Informationen an Sie zu erteilen. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass in einem vergleichbaren Fall das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg im Rahmen eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes entschieden hat, dass das Rechtsschutzinteresse des Dritten höher als das Informationsinteresse des Antragstellers zu bewerten ist. Entsprechend können wir die von Ihnen erbetenen Informationen erst nach Abschluss des in der angesprochenen Sache noch anhängigen Hauptsacheverfahrens herausgeben. Unabhängig davon steht es Ihnen frei, den Rechtsweg einzuschlagen.
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AW: FB VVL 514/100-2013/19 IKEA Restaurant Würzburg [#168117] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie möchten meinen Ant…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FB VVL 514/100-2013/19 IKEA Restaurant Würzburg [#168117]
Datum
19. Oktober 2019 15:53
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie möchten meinen Antrag zurückstellen, bis ein anderer Fall abgeschlossen ist. Bitte erklären Sie mir, was dieser Fall mit meinem Antrag zu tun hat. Ich sehe keinen starken Zusammenhang. Wenn das so funktioniert, kann ich Ihnen gerne den Beschluss 4 K 2530/19 des VG Freiburg vom 20.08.2019 zusenden, in dem eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs abgelehnt wurde... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
der andere Fall betrifft auch einen Antrag, der über die Plattform „Topf Secret“ gestellt wurde. Probleme sieht da…
der andere Fall betrifft auch einen Antrag, der über die Plattform „Topf Secret“ gestellt wurde. Probleme sieht das VG Würzburg insbesondere in: > Der Rechtsmissbräuchlichkeit eines über die von foodwatch/FragDenStaat betriebenen Plattform „Topf Secret“ gestellten Antrags, einer unzulässigen Umgehung des § 40 Absatz 1a LFGB. > Der Frage, ob die Übersendung der Kontrollberichte auf postalischem Wege das relativ mildeste Mittel im Rahmen der Art der Informationsgewährung darstellt, oder ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 VIG gegeben ist, der dazu führt, dass man der dem Antragsteller die Informationen nicht durch Übersendung der Kontrollberichte, sondern im Rahmen von Akteneinsicht oder durch Auskunftserteilung zugänglich macht. > Ob ein Missbrauchsfall im Sinne von den nicht abschließenden § 4 Abs. IV S. 2 VIG anzunehmen ist, weil offenbar in einer Vielzahl von Fällen über eine bestimmte Internetseite Anträge nach dem VIG mit dem Zweck gestellt werden, Informationen sodann auf dieser Internetseite zeitlich unbegrenzt zu veröffentlichen. > Dem Umstand, wenn der Antragssteler, der Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollberichte begehrt, die Informationen auf einer Internetplattform zu publizieren beabsichtigt, die Auskunft dann, den gleichen Anforderungen wie staatliches Informationshandeln unterliegen muss. Das Verwaltungsgericht Freiburg ist nicht für Bescheide der Stadt Würzburg zuständig. Wir müssen uns an der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Würzburg orientieren. [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg“ vo…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: FB VVL 514/100-2013/19 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg [#168117]
Datum
22. April 2020 13:18
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg“ vom 08.10.2019 (#168117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 163 Tage überschritten. Sie begründen dies mit dem Abwarten einer Gerichtsentscheidung in einem anderen Fall. So sehr ich das einerseits nachvollziehen kann, so sehr ärgert mich diese krasse Verzögerung. Angesichts der inzwischen zahlreich ergangenen Entscheidungen (Übersicht unter https://fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle/klagen/) ist absehbar, dass der von mir geltend gemachte Anspruch ohne Einschränkung besteht. Ich möchte Sie daher bitten, bei Ihrer eigenen Entscheidung die folgenden obergerichtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen: - 10 S 1891/19, 10 S 2077/19, 10 S 2078/19, 10 S 2614/19, 10 S 2647/19, 10 S 2685/19 und 10 S 2687/19 des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 2 ME 707/19 des Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 15 B 814/19 des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Diese Gerichte haben allesamt den Informationsanspruch, den auch ich geltend mache, im Eilverfahren höchstrichterlich bestätigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168117 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu meiner Nachricht vom 22. April weise ich Sie auf den Beschluss des Verw…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: FB VVL 514/100-2013/19 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg [#168117]
Datum
27. Mai 2020 13:20
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu meiner Nachricht vom 22. April weise ich Sie auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München vom 15.04.2020 (Az. 5 CS 19.2087) hin. Hier hat ein bayerisches Gericht höchstrichterlich entschieden, dass die auch von Ihnen geteilten Zweifel an der Rechtmäßigkeit meines Begehrens fehl gehen. Meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg“ vom 08.10.2019 (#168117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 198 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168117 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Würzburg [#168117] Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsb…
Von
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Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Würzburg [#168117]
Datum
19. Juni 2020 18:00
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Würzburg FB Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg“ vom 08.10.2019 (#168117). Den gesamten Schriftverkehr in Bezug auf diese Anfrage finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/168117 Mit der Eingangsbestätigung vom 17.10.2019 (Aktenzeichen FB VVL 514/100-2013/19) wurde mir mitgeteilt, dass mein Antrag zurückgestellt wird, bis über einen anderen Antrag gerichtlich entschieden wurde. Mittlerweile wurde von mehreren Oberverwaltungsgerichten im Eilverfahren höchstrichterlich entschieden, dass im Falle von Anfragen nach dem VIG über die Plattform „Topf Secret“ auch auf Antrag des drittbetroffenen Lebensmittelunternehmens dessen Rechtsbehelfen keine aufschiebende Wirkung zukommt, weil diese in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg haben. Am 22.04.2020 und 27.05.20 wies ich die Stadt Würzburg auf die hierzu ergangene Rechtsprechung hin; insbesondere auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München vom 15.04.2020 (Az. 5 CS 19.2087), der für die Überprüfung des Verwaltungshandelns der Stadt Würzburg örtlich zuständig ist. Hierauf erreichte mich keine Antwort. Ich bitte Sie, die Behörde zur korrekten Bearbeitung von Anträgen nach dem Verbraucherinformationsgesetz anzuhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168117/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Ankündigung Untätigkeitsklage FB VVL 514/100-2013/19 IKEA Restaurant Würzburg [#168117] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
Ankündigung Untätigkeitsklage FB VVL 514/100-2013/19 IKEA Restaurant Würzburg [#168117]
Datum
24. September 2020 21:02
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg“ vom 08.10.2019 (#168117) haben Sie zurückgestellt, bis das VG Würzburg in einem ähnlichen Fall entscheidet. Mit meinen Nachrichten vom 22.04.2020 und 27.05.2020 wies ich Sie darauf hin, dass ich mit diesem Vorgehen nicht einverstanden bin, indem ich die Nutzlosigkeit des selben anzweifelte und dies mit obergerichtlicher Rechtsprechung belegte. Meine Ablehnung gegenüber Ihrem Vorgehen tat ich ebenfalls in meiner Fachaufsichtsbeschwerde an die Regierung von Unterfranken vom 19.06.2020 kund. Weil ich sicher gehen möchte, dass Sie mein monatelanges Abwarten nicht als Zustimmung zum Aussetzen meines Antrags missverstehen, weiße ich Sie nun nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ich mit Ihrem Vorgehen nicht einverstanden bin. Das tue ich, weil ich bei weiterer Untätigkeit klagen möchte. Bereits außergerichtlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in Ihrem Abwarten kein zureichender Grund i.S.d. § 75 VwGO liegt: Die Anhängigkeit eines Musterprozesses oder eines Prozesses, in dem die gleiche Rechtsfrage zu beurteilen ist, stellt keinen zureichenden Grund dar, da die Behörde in eigener Verantwortung über den ihr zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt entscheiden muss, ohne auf anderweitige Verfahren, auch wenn es sich um einen Musterprozess handelt, verweisen zu können. Brenner, in: Nomos Kommentar VwGO, 4. Auflage, § 75 Rn. 56. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168117/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 24.09.2020 teilen wir Ihnen mit, dass die Bescheide aktuell nach Antragsein…
geschwärzt
342,4 KB
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 24.09.2020 teilen wir Ihnen mit, dass die Bescheide aktuell nach Antragseingang verschickt werden. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie, sich noch etwas zu gedulden.
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Bescheid
<< Anfragesteller:in >>
Bescheid VVL 514/100-2013/19 - IKEA Restaurant, Würzburg [#168117] Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück …
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
Bescheid VVL 514/100-2013/19 - IKEA Restaurant, Würzburg [#168117]
Datum
5. Dezember 2020 12:32
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Bescheid VVL 514/100-2013/19 vom 13.11.2020. Die darin angekündigte Auskunft hat mich noch nicht erreicht. Ich bitte um baldigen Vollzug Ihrer Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168117/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde mit Schreiben vom 07.12.2020 abschließend bearbeitet. Mit freundli…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Würzburg [#168117]
Datum
9. Dezember 2020 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde mit Schreiben vom 07.12.2020 abschließend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen