Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Stuhr-Brinkum

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Henleinstraße 1a
28816 Stuhr-Brinkum

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei den Kontrollen in den letzten fünf Jahren des Betriebes IKEA, Henleinstraße 1 a, 28816 Stuhr wurden durch die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Diepholz keine Verstöße festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Stuhr-Brinkum [#168119]
Datum
8. Oktober 2019 16:43
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Henleinstraße 1a 28816 Stuhr-Brinkum 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Stuhr-Brinku…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Stuhr-Brinkum [#168119]
Datum
12. Dezember 2019 15:21
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Stuhr-Brinkum“ vom 08.10.2019 (#168119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168119 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlich vorgesehene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Rest…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage ist möglich - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Stuhr-Brinkum [#168119]
Datum
2. Februar 2020 19:57
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlich vorgesehene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Stuhr-Brinkum“ vom 08.10.2019 (#168119) haben Sie mittlerweile weit überschritten. Auch auf meine Nachfrage vom 12.12.2019 haben Sie nicht reagiert. Daher frage ich freundlich nach dem aktuellen Sachstand und erinnere Sie daran, dass inzwischen Untätigkeitsklage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168119 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung hiermit möchte ich den Eingang Ihrer Schreiben vom 08.10.2019 und 02.02.2020 bestätigen. Aufgr…
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
387,4 KB
hiermit möchte ich den Eingang Ihrer Schreiben vom 08.10.2019 und 02.02.2020 bestätigen. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen war es bisher nicht möglich Ihre Anfrage kurzfristig zu bearbeiten, dafür möchte ich um Entschuldigung bitten. Sobald Ihre Anfrage abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.

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Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auskunft Bei den Kontrollen in den letzten fünf Jahren des Betriebes IKEA, Henleinstraße 1 a, 28816 Stuhr wurden d…
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
21. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
404,8 KB
Bei den Kontrollen in den letzten fünf Jahren des Betriebes IKEA, Henleinstraße 1 a, 28816 Stuhr wurden durch die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Diepholz keine Verstöße festgestellt.