Einschätzung von dem Fernbleiben des Unterrichts für Versammlungen

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gibt es von dem Niedersächsischen Kultusministerium eine explizite Anweisung an Oberstudiendirektoren, die Schüler nicht für die "Fridays For Future" Demonstrationen vom Unterricht zu befreien?
Wenn ja, welche Schularten sind davon betroffen (Haupt-, Realschule, Gymnasium, usw.) und haben die zuständigen Personen Strafen zu befürchten, falls sie schulpflichtige Jugendliche vom Unterricht für den Besuch einer solchen Demonstration befreien?

Ist nach Ihrer Auffassung die Vermittlung der "Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen
Freiheitsbewegungen" höher gewichtet als das Fernbleiben vom Pflichtunterricht?

Gilt eine fehlende Antwort, wenn der Freistellungsantrag rechtsmäßig und fristgerecht eingereicht wurde, als stillschweigende Zustimmung und dürfen die Schüler dementsprechend für den Besuch der "Fridays For Future" Demonstration vom Unterricht fernbleiben?

Ist die Schulleitung einer Schule dazu berechtigt, den Besuch der "Fridays For Future" Demonstration grundlegend zu verbieten? Darunter ist ein allgemeines Verbot gemeint, nicht die Ablehnung von allen Anträgen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2019
  • Frist
    7. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es von dem Nieder…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschätzung von dem Fernbleiben des Unterrichts für Versammlungen [#168149]
Datum
8. Oktober 2019 21:36
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es von dem Niedersächsischen Kultusministerium eine explizite Anweisung an Oberstudiendirektoren, die Schüler nicht für die "Fridays For Future" Demonstrationen vom Unterricht zu befreien? Wenn ja, welche Schularten sind davon betroffen (Haupt-, Realschule, Gymnasium, usw.) und haben die zuständigen Personen Strafen zu befürchten, falls sie schulpflichtige Jugendliche vom Unterricht für den Besuch einer solchen Demonstration befreien? Ist nach Ihrer Auffassung die Vermittlung der "Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen" höher gewichtet als das Fernbleiben vom Pflichtunterricht? Gilt eine fehlende Antwort, wenn der Freistellungsantrag rechtsmäßig und fristgerecht eingereicht wurde, als stillschweigende Zustimmung und dürfen die Schüler dementsprechend für den Besuch der "Fridays For Future" Demonstration vom Unterricht fernbleiben? Ist die Schulleitung einer Schule dazu berechtigt, den Besuch der "Fridays For Future" Demonstration grundlegend zu verbieten? Darunter ist ein allgemeines Verbot gemeint, nicht die Ablehnung von allen Anträgen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
WG: Frag den Staat Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mailanfrage vom 8. Oktober 2019 zum Thema &q…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Frag den Staat
Datum
22. Oktober 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mailanfrage vom 8. Oktober 2019 zum Thema "Einschätzung von dem Fernbleiben des Unterrichts bei Versammlungen". Generell begrüß
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Frag den Staat [#168149] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antw…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Frag den Staat [#168149]
Datum
22. Oktober 2019 19:55
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Ich hätte noch zwei Fragen: Handelt es sich um eine stillschweigende Zustimmung, wenn die zuständigen Personen in der Schulleitung nicht auf den Freistellungsantrag antworten, vorausgesetzt alle Fristen und Pflichten seitens des Antragssteller erfüllt wurden und darf der zuständige Klassenlehrer oder Tutor eine Freistellung aussprechen oder ist dazu nur die Schulleitung befugt? Ich danke Ihnen vielmals für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168149 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
AW: WG: Frag den Staat [#168149] Sehr geehrteAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre Nachfragen kann ich Ihnen mit…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
AW: WG: Frag den Staat [#168149]
Datum
23. Oktober 2019 08:18
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre Nachfragen kann ich Ihnen mitteilen, dass in diesem Zusammenhang keine stillschweigenden Zustimmungen vorgesehen sind und es der ausdrücklichen Genehmigung durch die Schulleitung bedarf. In den "Ergänzenden Bestimmungen zur Schulpflicht" ist unter Nr. 3.2.1 geregelt, dass über die Befreiung vom Unterricht die Schulleitung zu entscheiden hat, eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den zuständigen Klassenlehrer oder Tutor ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen