WLAN der Technische Hochschule Köln

Anfrage an: TH Köln

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Nein, die Access-Points der TH Köln stören nicht fremde WLAN-Systeme.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An TH Köln Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Technische Hochschule Köln [#168204]
Datum
9. Oktober 2019 18:00
An
TH Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker
Peggy Ecker
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Technische Hochschule Köln“ vom…
An TH Köln Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
AW: WLAN der Technische Hochschule Köln [#168204]
Datum
12. November 2019 18:17
An
TH Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Technische Hochschule Köln“ vom 09.10.2019 (#168204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anfragenr: 168204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168204
Peggy Ecker
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Technische Hochschule Köln“ vom…
An TH Köln Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
AW: WLAN der Technische Hochschule Köln [#168204]
Datum
6. Januar 2020 17:54
An
TH Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Technische Hochschule Köln“ vom 09.10.2019 (#168204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anfragenr: 168204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168204
Peggy Ecker
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Technische Hochschule Köln“ [#168204] [#168204]
Datum
4. Februar 2020 12:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/168204 Seit nunmehr 85 Tagen ist eine Antwort der Hochschule Köln ausstehend. Auf die bisher zwei weiteren Mitteilungen bzgl. der Überschreitung der Antwortfrist wurde ebenfalls nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anhänge: - 168204.pdf Anfragenr: 168204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168204
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Technische Hochschule Köln“ [#168204] [#168204]
Datum
5. Februar 2020 13:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt], Antrag auf Informationszugang vom 09.10.2019 bezüglich WLAN TH Köln Mein Aktenzeichen: [geschwärzt]
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt], Antrag auf Informationszugang vom 09.10.2019 bezüglich WLAN TH Köln
Datum
6. März 2020 12:34
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 09.10.2019 bezüglich WLAN TH Köln Sehr geehrte Antragstellerin, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Hochschule mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tag aufgegriffen. Wie ich Ihnen jedoch bereits in einem anderen Vorgang mitgeteilt habe, kann ich nur die erste Frage aufgreifen. Die Beantwortung der beiden anderen Fragen können Sie nicht auf der Grundlage des IFG NRW verlangen. Zudem ist vorliegend auch die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten. Die Regelung lautet: Behördliche Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Technische Hochschule Köln. Hochschulbibliothek
Az. 209.2.3.1.11-1564/20 Antrag auf Informationszugang bezüglich WLAN Technische Hochschule Köln #168204 Sehr geeh…
Von
Technische Hochschule Köln. Hochschulbibliothek
Betreff
Az. 209.2.3.1.11-1564/20 Antrag auf Informationszugang bezüglich WLAN Technische Hochschule Köln #168204
Datum
16. März 2020 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ecker, Ihre Anfrage zu 1. möchte ich nach Rücksprache mit unserer CampusIT wie folgt beantworten: Nein, die Access-Points der TH Köln stören nicht fremde WLAN-Systeme. Viele Grüße