Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Köln

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Ikea Restaurant
Godorfer Hauptstraße 171
50997 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Köln [#168227]
Datum
9. Oktober 2019 20:22
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Ikea Restaurant Godorfer Hauptstraße 171 50997 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Köln“ vom 09…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Köln [#168227]
Datum
12. Dezember 2019 15:31
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Köln“ vom 09.10.2019 (#168227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168227 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlich vorgesehene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Ikea Rest…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage ist möglich - Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Köln [#168227]
Datum
2. Februar 2020 19:56
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlich vorgesehene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Köln“ vom 09.10.2019 (#168227) haben Sie mittlerweile weit überschritten. Auch auf meine Nachfrage vom 12.12.2019 haben Sie nicht reagiert. Daher frage ich freundlich nach dem aktuellen Sachstand und erinnere Sie daran, dass inzwischen Untätigkeitsklage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168227 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 9.10.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass …
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Köln [#168227]
Datum
26. Mai 2020 08:33
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 9.10.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass sich wegen der notwendigen Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes, die Bearbeitungsfrist Ihres VIG-Informationsantrages auf zwei Monate verlängert (Regelfrist gem. § 5 Abs. 2 VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich ordnungsgemäß der Reihe nach prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie uns dazu, soweit noch nicht geschehen, Ihre Postanschrift mit. Ich weise Sie weiter darauf hin, dass die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt ist. Das Lebensmittel- und Futtergesetz (LFGB) sieht u.a. in § 40 spezialgesetzliche Veröffentlichungspflichten vor, die ausschließlich der zuständigen Behörde obliegen. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt [#168227] Sehr geehrteAntragstelle…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt [#168227]
Datum
19. Juni 2020 17:13
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Ikea Restaurant, Köln“ vom 09.10.2019 (#168227). Den gesamten Schriftverkehr in Bezug auf diese Anfrage finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/168227 1. Auf meinen Antrag vom 09.10.2019 erhielt ich erst nach mehrfacher Nachfrage eine Eingangsbestätigung am 26.03.2020; seither warte ich weiter auf die beantragte Auskunft. Die gesetzlich vorgesehene (verlängerte) Frist zur Bearbeitung meines Antrages wurde damit bereits seit mehr als sechs Monaten überschritten. 2. Die Eingangsbestätigung enthält folgende Rechtsauskunft: „Ich weise Sie weiter darauf hin, dass die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt ist. Das Lebensmittel- und Futtergesetz (LFGB) sieht u.a. in § 40 spezialgesetzliche Veröffentlichungspflichten vor, die ausschließlich der zuständigen Behörde obliegen.“ Dies ist falsch. Die potenzielle Weiterverwendung der Information liegt in meiner Verantwortung und ist vom IWG gedeckt. Zudem verfolgt eine Veröffentlichung im Internet sogar den Zweck des VIG. Hierzu stellte der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss VGH 10 S 1891/19 vom 13.12.2019 fest „Schließlich läge eine derartige Internetveröffentlichung keineswegs außerhalb der Zwecke des VIG. Im Gegenteil, es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Internetpublikation eine Stärkung des Verbraucherschutzes gesehen werden kann.“ Ich bitte Sie, die Behörde zur zügigen Bearbeitung von Anträgen nach dem Verbraucherinformationsgesetz anzuhalten und sie von der Erteilung abschreckender, falscher Rechtsauskünfte abzuhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168227/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Bescheid Ihrem oben genannten Antrag gebe ich statt. Die beantragten Informationen sende ich Ihnen zu, wenn die En…
Ihrem oben genannten Antrag gebe ich statt. Die beantragten Informationen sende ich Ihnen zu, wenn die Entscheidung dem betroffenen Betrieb bekannt gegeben worden ist und die diesem eingeräumte Frist von 14 Tagen zur Einlegung von Rechtsbehelfen abgelaufen ist.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Eingangsbestätigung Fachaufsichtsbeschwerde Ihre Fachaufsichtsbeschwerde ist hier eingegangen und wird derzeit gep…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung Fachaufsichtsbeschwerde
Datum
27. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
Ihre Fachaufsichtsbeschwerde ist hier eingegangen und wird derzeit geprüft.
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Auskunft

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Ergebnis Fachaufsichtsbeschwerde mit Datum vom 25.08.2020 hat Ihnen die Stadt Köln die beantragten Informationen e…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Via
Briefpost
Betreff
Ergebnis Fachaufsichtsbeschwerde
Datum
26. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
363,4 KB
mit Datum vom 25.08.2020 hat Ihnen die Stadt Köln die beantragten Informationen erteilt. Die Formulierung der Eingangsbestätigungen hat die Stadt Köln mit Datum vom 16.06.2020 bereits angepasst. Aufgrund dessen gehe ich davon aus, dass sich Ihre Fachaufsichtsbeschwerde damit erledigt hat.

Dokumente