Videoüberwachung Neumarkt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern wurden am Neumarkt die ersten Kameras installiert. Hierzu habe ich einige Fragen:
1. Wann beginnt die Überwachung des Neumarkts?
2. Welche Auflösung bieten die Kameras?
3. Wie viele Kameras werden insgesamt installiert?
4. Wird auch der HUGO (Zwischenebene der U-Bahn-Haltestelle) überwacht?
5. Werden die Bilder live überwacht oder erfolgt eine Aufzeichnung?
5.1 Wenn eine live Überwachung erfolgt: Werden bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten automatisch Einsatzkräfte zum Neumarkt entsandt? Wennja: Gilt dies auch bei Wildpinkel und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz?
5.2 Wenn eine Aufzeichnung erfolgt: Wie lange werden die Bilder gespeichert?
6. Erfolgt eine automatische Gesichtserkennung?
7. Gibt es Möglichkeiten von den Bahn- und Bushaltestelle auf und unter dem Neumarkt unerfasst das Gesundheitsamt und die angrenzenden Fußgängerzonen zu erreichen?
8. Wird bei der angeordneten Maßnahme berücksichtigt, dass nicht alle Bürger von den Kameras erfasst werden wollen? Wurde abgeschätzt, wie viele Menschen ggf. vom ÖPNV auf den MIV umsteigen, um eine Überwachung durch die Kameras zu entgehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum11. Oktober 2019
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13. November 2019
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Ein:e Follower:in
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- Von
- Rüdiger Krause
- Betreff
- Videoüberwachung Neumarkt [#168297]
- Datum
- 11. Oktober 2019 07:58
- An
- Polizeipräsidium Köln
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Köln
- Betreff
- Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
- Datum
- 11. Oktober 2019 08:01
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Polizeipräsidium Köln
- Betreff
- Ihr Auskunftsersuchen
- Datum
- 15. Oktober 2019 14:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Polizeipräsidium Köln
- Betreff
- Ihr Auskunftsersuchen
- Datum
- 11. November 2019 08:35
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Rüdiger Krause
- Betreff
- AW: Ihr Auskunftsersuchen [#168297]
- Datum
- 11. November 2019 13:15
- An
- Polizeipräsidium Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Köln
- Betreff
- Ihr Auskunftsersuchen
- Datum
- 3. Dezember 2019 07:55
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Rüdiger Krause
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung Neumarkt“ [#168297] [#168297]
- Datum
- 3. Dezember 2019 13:03
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung Neumarkt“ [#168297] [#168297]
- Datum
- 4. Dezember 2019 08:49
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 16. Dezember 2019 16:48
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Rüdiger Krause
- Betreff
- AW: Ihre Email vom 3.12.2019 [#168297]
- Datum
- 17. Dezember 2019 12:51
- An
- Polizeipräsidium Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Köln
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
- Datum
- 3. Januar 2020
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Rüdiger Krause
- Betreff
- AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#168297]
- Datum
- 1. Februar 2020 19:58
- An
- Polizeipräsidium Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Köln
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
- Datum
- 5. März 2020
- Status
- Warte auf Antwort
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