TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft

Anfrage an: Stadt Chemnitz

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC)

177 Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft

Frage 1):
Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Wenn ja, von welcher Dienststelle ?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Ist dies das Staatsministerium des Innern (SMI) ?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    10. November 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG. Sehr geehrteAntragst…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft [#168386]
Datum
11. Oktober 2019 23:59
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG. Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 177 Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies das Staatsministerium des Innern (SMI) ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Chemnitz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage direkt an die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) zu…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft [#168386]
Datum
15. Oktober 2019 10:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage direkt an die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-A…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft [#168386]
Datum
11. Februar 2020 12:43
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft“ vom 11.10.2019 (#168386) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie hatten mir am 15.10.19 geschrieben, Sie hätten meine Anfrage direkt an die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) zur Beantwortung weitergeleitet. Vielleicht könnten Sie mir den entsprechenden Ansprechpartner dort nennen ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168386 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Chemnitz
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an <<E-Mail-Adresse>>. Ein Ansp…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
AW: Antw: TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft [#168386]
Datum
11. Februar 2020 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an <<E-Mail-Adresse>>. Ein Ansprechpartner ist mir leider nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-A…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft [#168386]
Datum
12. Februar 2020 12:45
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft“ vom 11.10.2019 (#168386) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage wurde Ihnen am 15.10.2019 vom Servicecenter D115 der Stadt Chemnitz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168386 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-A…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft [#168386]
Datum
5. Mai 2020 12:58
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft“ vom 11.10.2019 (#168386) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 177 Tage überschritten. Die Anfrage wurde Ihnen am 15.10.2019 vom Servicecenter D115 der Stadt Chemnitz weitergeleitet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168386 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-A…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft [#168386]
Datum
2. August 2020 16:22
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „TETRA-Digitalfunk-Netz der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft“ vom 11.10.2019 (#168386) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 266 Tage überschritten. Die Anfrage wurde Ihnen am 15.10.2019 vom Servicecenter D115 der Stadt Chemnitz weitergeleitet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168386/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>