Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einer Internetrecherche bin ich auf ein PDF-Dokument der Fachhochschule des Bundes gestoßen, in dem erwähnt wird, dass Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG durch Beamte der Bundespolizei geschützt werden (https://www.hsbund.de/SharedDocs/Downloads/2_Zentralbereich/20_Referat_W/50_Publikationen/25_Schriften_BPOL/band_15.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Eine Liste aller Fluggesellschaften, deren Auslandsstationen durch Angehörige der Bundespolizei geschützt werden.
2. Eine Kopie aller Verträge, die mit den in Frage 1 erfragten Fluggesellschaften geschlossen wurden und den Schutz von deren Auslandsstationen durch die Bundespolizei betreffen.
3. Eine Liste aller durch die Bundespolizei geschützten Auslandsstationen, aus der die Anzahl der an den jeweiligen Standorten eingesetzten Beamte hervorgeht.
4. Eine Liste aller Behörden, die am Schutz der Auslandsstationen von Fluggesellschaften beteiligt sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • Kosten dieser Information:
    255,00 Euro
  • 9 Follower:innen
Jannis Hutt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bei einer Internetrecherche bin ich auf ein PDF-Doku…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten [#168574]
Datum
14. Oktober 2019 17:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bei einer Internetrecherche bin ich auf ein PDF-Dokument der Fachhochschule des Bundes gestoßen, in dem erwähnt wird, dass Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG durch Beamte der Bundespolizei geschützt werden (https://www.hsbund.de/SharedDocs/Downloads/2_Zentralbereich/20_Referat_W/50_Publikationen/25_Schriften_BPOL/band_15.pdf?__blob=publicationFile&v=3). bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Liste aller Fluggesellschaften, deren Auslandsstationen durch Angehörige der Bundespolizei geschützt werden. 2. Eine Kopie aller Verträge, die mit den in Frage 1 erfragten Fluggesellschaften geschlossen wurden und den Schutz von deren Auslandsstationen durch die Bundespolizei betreffen. 3. Eine Liste aller durch die Bundespolizei geschützten Auslandsstationen, aus der die Anzahl der an den jeweiligen Standorten eingesetzten Beamte hervorgeht. 4. Eine Liste aller Behörden, die am Schutz der Auslandsstationen von Fluggesellschaften beteiligt sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Jannis Hutt [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Hutt, mit E-Mail vom 14. Oktober 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten
Datum
29. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hutt, mit E-Mail vom 14. Oktober 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) unter Bezugnahme auf eine Publikation der Fachhochschule des Bundes die Übersendung folgender Unterlagen: 1. Eine Liste aller Fluggesellschaften, deren Auslandsstationen durch Angehörige der Bundespolizei geschützt werden. 2. Eine Kopie aller Verträge, die mit den in Frage 1 erfragten Fluggesellschaften geschlossen wurden und den Schutz von deren Auslandsstationen durch die Bundespolizei betreffen. 3. Eine Liste aller durch die Bundespolizei geschützten Auslandsstationen, aus der die Anzahl der an den jeweiligen Standorten eingesetzten Beamte hervorgeht. 4. Eine Liste aller Behörden, die am Schutz der Auslandsstationen von Fluggesellschaften beteiligt sind. Die Bundespolizei schützt keine Auslandsstationen von Fluggesellschaften. Das von Ihnen zitierte Skript stammt aus dem Jahr 2013 und gibt nicht den aktuellen Stand der Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei wieder. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Jannis Hutt
AZ: ZII4-13002/4#2167 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Angesichts dieser Erkenntniss…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten [#168574]
Datum
31. Oktober 2019 20:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: ZII4-13002/4#2167 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Angesichts dieser Erkenntnisse möchte ich meine Anfrage wie folgt umformulieren. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Liste aller Fluggesellschaften, deren Auslandsstationen durch Angehörige der Bundespolizei geschützt wurden. 2. Eine Kopie aller Verträge, die mit den in Frage 1 erfragten Fluggesellschaften geschlossen wurden und den Schutz von deren Auslandsstationen durch die Bundespolizei betreffen. 3. Eine Liste aller einstmals durch die Bundespolizei geschützten Auslandsstationen. 4. Eine Liste aller Behörden, die am Schutz der Auslandsstationen von Fluggesellschaften beteiligt waren. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 168574 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Hutt, mit E-Mail vom 31. Oktober 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten [#168574]
Datum
13. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hutt, mit E-Mail vom 31. Oktober 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) unter Bezugnahme auf eine Publikation der Fachhochschule des Bundes die Übersendung folgender Unterlagen: 1. Eine Liste aller Fluggesellschaften, deren Auslandsstationen durch Angehö- rige der Bundespolizei geschützt wurden. 2. Eine Kopie aller Verträge, die mit den in Frage 1 erfragten Fluggesellschaften geschlossen wurden und den Schutz von deren Auslandsstationen durch die Bundespolizei betreffen. 3. Eine Liste aller einstmals durch die Bundespolizei geschützten Auslandsstatio- nen. 4.Eine Liste aller Behörden, die am Schutz der Auslandsstationen von Fluggesellschaften beteiligt waren. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach810Informationsfreiheitsgesetzwerdenfürindividuellzurechenbareöffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Ge- bühren und Auslagen nach demInformationsfreiheitsgesetz (Informationsgebühren- verordnung — IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfreiist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage macht eine Recherche eines umfangreichen älteren und daher nicht digitalisierten Aktenbestandes, welcher sich zum Teil bereits im Zwischenarchiv des BMI befindet, erforderlich. In diesem Rahmen müssen die Akten aus dem Zwischenarchiv angefordert und sämtliche in Frage kommenden Unterlagen dahingehend gesichtet werden, ob Dokumente im Sinne des IFG-Antrags enthalten sind. In diesem Fall handelt es sich um 12 Bände (darunter 4 Aktenordner). In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließendfestzustellen, da ich den Verwaltungs- aufwand erst im RahmenderBearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird jedoch aufgrund des Rechercheaufwandes mit Gebühren in Höhe von ca. 380 € gerechnet. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldungdie Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Sollte mir bis zum 28. November 2019 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
Jannis Hutt
Aktenzeichen: ZII-13002/4#2184 Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Zum…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten [#168574]
Datum
27. November 2019 12:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: ZII-13002/4#2184 Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten“ vom 14.10.2019 (#168574) möchte ich mich mit einer Zusage zur Kostenübernahme zurückmelden. Eine weitere Bearbeitung meiner Anfrage ist gewünscht. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 168574 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Hutt, die Ihrem Antrag vom 31. Oktober 2019 entsprechenden Dokumente konnten inzwischen identi…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten
Datum
16. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hutt, die Ihrem Antrag vom 31. Oktober 2019 entsprechenden Dokumente konnten inzwischen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um zwei Verträge mit der Lufthansa aus den Jahren 1972 und 1980, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Lufthansa AG (DLH) enthalten. Der DLH ist daher grundsätzlich nach § 8 Absatz 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dafür ist der Antrag von Ihnen als Antragsteller gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 zu begründen. Eine Begründung ist Ihrem Antrag bisher nicht zu entnehmen, so dass Sie nunmehr Gelegenheit haben, diese nachzureichen. Der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit die Betroffene eingewilligt hat. Allerdings haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte in Ihrem Antrag ausdrücklich widersprochen, so dass mir die konkrete Einleitung des erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens auch aus diesem Grund nicht möglich ist. Für den Fall, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten zwecks Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen möchten, bitte ich Sie, dies zunächst eindeutig zu erklären. Das Drittbeteiligungsverfahren wird sodann eingeleitet. Dabei wird Ihr Antrag (einschließlich der noch zu ergänzenden Begründung) der DLH zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
Jannis Hutt
Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2184 Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Brief vom 17. Dezember teilten Sie mir m…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten (AZ: ZII4-13002/4#2184) [#168574]
Datum
15. Februar 2020 13:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2184 Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Brief vom 17. Dezember teilten Sie mir mit, dass zur Beantwortung meiner Anfrage ein Drittbeteiligungsverfahren notwendig ist. Dazu benötigten Sie einerseits meine Einwilligung zur Weitergabe meiner Daten, die ich Ihnen hiermit erteile, und andererseits eine Begründung für meinen Antrag. Die Begründung lautet wie folgt: Es besteht ein öffentliches Interesse an der Einsicht der Verträge aus den Jahren 1972 und 1980, weil diese einerseits den Einsatz deutscher Polizisten im Ausland zwecks Objektschutz zur Folge hatten bzw. weiter regelten und andererseits, weil die Kosten des Auslandseinsatzes für den Steuerzahler sicherlich nicht unerheblich waren. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 168574 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz: Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten [#168574]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz: Zum Schutz von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa AG eingesetzte Bundespolizisten [#168574]
Datum
16. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen