Samsung-Smartphones der Bundeswehr

1. Eine Liste der Apps, die zum jetzigen Zeitpunkt auf den von der Bundeswehr beschafften Samsung-Smartphones installiert sind oder installiert werden dürfen.
2. Eine Liste der Apps, die eigens für die Smartphones der Bundeswehr entwickelt wurden oder werden.
3. Eine Kopie aller Vertragsunterlagen, die die Entwicklung der in Frage 2 erfragten Apps betreffen und der Anforderungskatalog an ebendiese.
4. Eine Kopie aller Vertragsunterlagen, die die Beschaffung der neuen Samsung-Smartphones betreffen und der Anforderungskatalog an ebendiese.
5. Eine Kopie aller Vertragsunterlagen, die die Entwicklung eines Betriebssystems für die Smartphones der Bundeswehr betreffen und der Anforderungskatalog für ebendieses.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • 12 Follower:innen
Jannis Hutt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Liste de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
Samsung-Smartphones der Bundeswehr [#168576]
Datum
14. Oktober 2019 18:27
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Liste der Apps, die zum jetzigen Zeitpunkt auf den von der Bundeswehr beschafften Samsung-Smartphones installiert sind oder installiert werden dürfen. 2. Eine Liste der Apps, die eigens für die Smartphones der Bundeswehr entwickelt wurden oder werden. 3. Eine Kopie aller Vertragsunterlagen, die die Entwicklung der in Frage 2 erfragten Apps betreffen und der Anforderungskatalog an ebendiese. 4. Eine Kopie aller Vertragsunterlagen, die die Beschaffung der neuen Samsung-Smartphones betreffen und der Anforderungskatalog an ebendiese. 5. Eine Kopie aller Vertragsunterlagen, die die Entwicklung eines Betriebssystems für die Smartphones der Bundeswehr betreffen und der Anforderungskatalog für ebendieses.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1160 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14.10.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Samsung-Smartphones der Bundeswehr [#168576]
Datum
15. Oktober 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1160 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14.10.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Hutt, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 14. Oktober 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1160 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1160 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Samsung-Smartphones der Bundeswehr [#168576]
Datum
11. November 2019 15:14
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1160 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.10.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1160 vom 15.10.2019 Sehr geehrter Herr Hutt, zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 14. Oktober 2019 (Bezug 1.) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Dies ist wesentlich durch Personalausfälle begründet. Zudem liegen noch nicht alle zur abschließenden Beantwortung erforderlichen Beiträge vor. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1160 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Samsung-Smartphones der Bundeswehr [#168576]
Datum
19. November 2019 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
18,6 KB
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1160 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.10.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1160 vom 15.10.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1160 vom 11.11.2019 Sehr geehrter Herr Hutt, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 14. Oktober 2019 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Übersendung folgender Informationen gebeten haben: "1. Eine Liste der Apps, die zum jetzigen Zeitpunkt auf den von der Bundeswehr beschafften Samsung-Smartphones installiert sind oder installiert werden dürfen. 2. Eine Liste der Apps, die eigens für die Smartphones der Bundeswehr entwickelt wurden oder werden. 3. Eine Kopie aller Vertragsunterlagen, die die Entwicklung der in Frage 2 erfragten Apps betreffen und der Anforderungskatalog an ebendiese. 4. Eine Kopie aller Vertragsunterlagen, die die Beschaffung der neuen Samsung-Smartphones betreffen und der Anforderungskatalog an ebendiese. 5. Eine Kopie aller Vertragsunterlagen, die die Entwicklung eines Betriebssystems für die Smartphones der Bundeswehr betreffen und der Anforderungskatalog für ebendieses." Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1.) Die Angaben entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Dateianhang: zu 2.) Folgende Apps wurden durch die Bundeswehr beauftragt und können auch auf private Smartphones aus dem jeweiligen Store (Google, Apple) geladen werden: - Bundeswehr Media - Coach PTBS - Wehrrecht Quiz Die Folgenden Apps wurden lizenzrechtlich beschafft: - eKab, eKab (FTU), eSt, eSt (FTU) mit Foxit zu 5.) Ein Betriebssystem für die Smartphones der Bundeswehr wurde bisher nicht entwickelt. Die Übermittlung von Informationen zu den Fragestellungen 3.) und 4.) ist gegenwärtig noch nicht möglich. Dies begründet sich wie folgt: Die von Ihnen erbetenen antragsgegenständlichen Informationen berühren ggf. schützenswerte Belange Dritter (hier: Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner der Bundeswehr). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Ich bitte Sie daher um eine eindeutige Erklärung, ob Sie der Weitergabe ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens nunmehr doch zustimmen. Ebenfalls bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des - nicht zuletzt durch die Durchführung des genannten Drittbeteiligungsverfahrens -zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Es ist daher zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Im konkreten Fall erscheint eine Gebühr im oberen Bereich des Gebührenrahmens wahrscheinlich. Vor dem Hintergrund der o.a. Ausführungen darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag (hinsichtlich der Fragen 3.) und 4.)) unverändert festhalten und zur Übernahme der anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Jannis Hutt
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort vom 19. November. Aufgrund der hohen prognostiziert…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Antwort: Samsung-Smartphones der Bundeswehr [#168576]
Datum
20. November 2019 18:52
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort vom 19. November. Aufgrund der hohen prognostizierten Kosten möchte ich dieses Informationsersuchen nicht weiter verfolgen. Ich bedanke mich für Ihre Mühen zur fristgerechten Beantwortung meiner Anfrage, trotz der Personalausfälle. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 168576 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1160 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Re: Antwort: AW: Antwort: Samsung-Smartphones der Bundeswehr [#168576]
Datum
21. November 2019 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1160 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.10.2019 [#168576] 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1160 vom 19.11.2019 3. Ihre E-Mail vom 20.11.2019 Sehr geehrter Herr Hutt, haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht vom 20. November 2019 (Bezug 3.), mit welcher Sie vor dem Hintergrund der voraussichtlich zu erwartenden Kosten erklärt haben, Ihren Antrag nicht weiterverfolgen zu wollen. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen