Kontrollbericht zu Viehhandel/Metzger Bischof H., Bramsche

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Viehhandel/Metzger Bischof H.
Alfhausener Straße 15
49565 Bramsche

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Oktober 2019
  • Frist
    14. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beid…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Viehhandel/Metzger Bischof H., Bramsche [#168641]
Datum
15. Oktober 2019 19:54
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Viehhandel/Metzger Bischof H. Alfhausener Straße 15 49565 Bramsche 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.10.2019. Nach erfolgter rechtlicher Prüfu…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Viehhandel/Metzger Bischof H., Bramsche [#168641]
Datum
21. November 2019 09:29
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.10.2019. Nach erfolgter rechtlicher Prüfung müssen Sie sich entscheiden ob Sie bei Anfrage des Unternehmens mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind. Da Sie in Ihrer Anfrage der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen haben, kann eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen, da der angefragte Betrieb gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG das Recht hat sich nach dem Antragssteller, also Ihnen, zu erkundigen. Ohne Zustimmung zur Weitergabe wäre Ihr Antrag somit abzulehnen. Sollten Sie an Ihrem Antrag auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz festhalten, bitte ich bis einschließlich zum 28.11.2019 um schriftliche Bestätigung und Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten. Sollte bis dahin keine schriftliche Bestätigung zur Weitergabe Ihrer Daten vorliegen, müssen Sie, ohne erneutes Anschreiben, mit der Ablehnung Ihrer Anfrage rechnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ...hiermit erkläre ich, dass ich mit der Weitergabe meines Namens und meiner Adresse…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Viehhandel/Metzger Bischof H., Bramsche [#168641]
Datum
21. November 2019 14:59
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...hiermit erkläre ich, dass ich mit der Weitergabe meines Namens und meiner Adresse an den in Rede stehenden zu kontrollierenden Betrieb einverstanden bin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168641 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Viehhandel/Metzger Bischof H.…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Viehhandel/Metzger Bischof H., Bramsche [#168641]
Datum
20. Mai 2020 11:15
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Viehhandel/Metzger Bischof H., Bramsche“ vom 15.10.2019 (#168641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 2020-05-20_105944-schreiben-lg-osnabruck-v-322020.pdf Anfragenr: 168641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168641 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>