Anfrage zur Lokalität "Die Kiste" - Büchel 36 Aachen

- Anzahl der gemeldeten Ruhestörungen der Lokalität "Die Kiste" (Büchel 36, 52062 Aachen)
- Anzahl der dadurch erfolgten Maßnahmen durch die Polizei der Stadt Aachen sowie Art der Maßnahmen
- Auflagen für Lokalitäten um Ruhestörungen zu Vermeiden
- Welche Ruhezeiten gelten in diesem Bereich?
- Welche Maßnahmen muss der Gaststättenbetreiber zur Vermeidung von Lärm treffen?
- Welche Konsequenzen haben gemeldete Ruhestörungen bei der Polizei Aachen?
- Wie kann ein Bürger gehen etwaige Ruhestörungen im Bereich der Aachener Innenstadt vorgehen?
- Muss ein Gaststättenbetreiber im Bereich der Aachener Innenstadt ohne Außengastronomiebereich sicherstellen, dass sich seine Gäste, besonders während der Ruhezeiten, ruhig verhalten?
- Muss der Gaststättenbetreiber sicherstellen, dass keine Getränke von den Gästen außerhalb der Gastronomie genossen werden, wenn kein Außengestronomiebereich vorliegt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
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Betreff
Anfrage zur Lokalität "Die Kiste" - Büchel 36 Aachen [#168663]
Datum
16. Oktober 2019 00:51
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der gemeldeten Ruhestörungen der Lokalität "Die Kiste" (Büchel 36, 52062 Aachen) - Anzahl der dadurch erfolgten Maßnahmen durch die Polizei der Stadt Aachen sowie Art der Maßnahmen - Auflagen für Lokalitäten um Ruhestörungen zu Vermeiden - Welche Ruhezeiten gelten in diesem Bereich? - Welche Maßnahmen muss der Gaststättenbetreiber zur Vermeidung von Lärm treffen? - Welche Konsequenzen haben gemeldete Ruhestörungen bei der Polizei Aachen? - Wie kann ein Bürger gehen etwaige Ruhestörungen im Bereich der Aachener Innenstadt vorgehen? - Muss ein Gaststättenbetreiber im Bereich der Aachener Innenstadt ohne Außengastronomiebereich sicherstellen, dass sich seine Gäste, besonders während der Ruhezeiten, ruhig verhalten? - Muss der Gaststättenbetreiber sicherstellen, dass keine Getränke von den Gästen außerhalb der Gastronomie genossen werden, wenn kein Außengestronomiebereich vorliegt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Lokalität "Die Kiste" - Bü…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage zur Lokalität "Die Kiste" - Büchel 36 Aachen [#168663]
Datum
19. November 2019 14:22
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Lokalität "Die Kiste" - Büchel 36 Aachen“ vom 16.10.2019 (#168663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168663 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte 30.01 - 19/2019 Aachen, 29.11.2019 Sehr geehrte…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Anfrage zur Lokalität "Die Kiste" - Büchel 36 Aachen [#168663]
Datum
29. November 2019 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,1 KB


Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte 30.01 - 19/2019 Aachen, 29.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben sowie das Informationsblatt bezüglich Ihrer Anfrage zur Lokalität "Die Kiste" - Büchel 36 in Aachen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,