Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Siegen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Wallhausenstraße 60
57072 Siegen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrollen am 23.01.2019 und 27.02.2018 ohne Verstoß

05.02.2018 Verstöße:
- Die Ventilatorschutzgitter der Verdampfer in den Kühlhäusern sind z.T. verschmutzt.
- In der Spülküche ist eine Deckenplatte defekt.
- In der Spülküche sind sehr viele lebende Fliegen im Dunstabzug und an der Decke.
- Kleinere Hygienemängel wurden besprochen

21.06.2016 Verstoß: Kleinere Hygienemängel wurden festgestellt und besprochen. (z.B. Fläche auf Kühlschranktüre fettig, Schwarzschimmel an den Schiebetüren der Ausgabekühlung)

20.11.2014 Verstoß:
- An der Außentür in der Warenannahme ist im Bodenbereich noch immer ein 1-2 cm hoher Spalt.
- In einigen Kühlhäusern sind die Verdampfergitter verstaubt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Siegen [#168713]
Datum
16. Oktober 2019 17:35
An
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Wallhausenstraße 60 57072 Siegen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom gestrigen Tage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin,…
Von
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Siegen [#168713]
Datum
17. Oktober 2019 07:09
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom gestrigen Tage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Der Vollständigkeit halber weise ich noch darauf hin, dass ich aufgrund des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des betroffenen Betriebes verpflichtet bin, diesem gegenüber Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Sie haben mit E-Mail vom 16. Oktober 2019 beantragt, Ihnen nach dem Verbraucherinformationsgesetz die Ergebnisse d…
Von
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
773,8 KB
Sie haben mit E-Mail vom 16. Oktober 2019 beantragt, Ihnen nach dem Verbraucherinformationsgesetz die Ergebnisse der letzten fünf lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im „IKEA Restaurant“ in 57072 Siegen, Wallhausenstr. 60 mitzuteilen. Die KWG Rechtsanwälte haben für ihre Mandantin die IKEA Deutschland GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 09. Dezember 2019 die Mitteilung der postalischen Adresse des Antragsteller beantragt. […] Bevor ich Ihren Namen und Ihre Anschrift an die Betreiberin des IKEA Restaurants in Siegen weitergebe, gebe ich Ihnen hiermit nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG i. V. m. § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW Gelegenheit, sich bis zum 06. Januar 2020 zur beabsichtigten Weitergabe der Daten zu äußern. […]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung 53.6/32.55 SI-0005199H IKEA Restaurant, Siegen [#168713] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben …
An Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung 53.6/32.55 SI-0005199H IKEA Restaurant, Siegen [#168713]
Datum
19. Dezember 2019 17:13
An
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 18.12.2019 hat mich erreicht. Wie ich bereits in meinem Antrag geschrieben habe, bin ich mit der Weitergabe meiner Anschriftendaten einverstanden. Sie haben Ziffer 1 meines Antrags so gelesen, dass ich "die Ergebnisse der letzten fünf lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen" begehre. Das ist nicht korrekt; ich habe weitergehend nach "allen lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre" gefragt. Bitte berücksichtigen Sie dies im weiteren Verfahren. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168713 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Bescheid Datenweitergabe Zusammenfassung durch den Antragsteller: Dem Lebensmittelunternehmen wird mein Name und m…
Von
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid Datenweitergabe
Datum
10. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Zusammenfassung durch den Antragsteller: Dem Lebensmittelunternehmen wird mein Name und meine Anschrift offengelegt.
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Bescheid Auskunftserteilung 1. Ihrem Antrag auf Erteilung einer Auskunft gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 und § 4 VIG wird…
Von
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid Auskunftserteilung
Datum
11. März 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Ihrem Antrag auf Erteilung einer Auskunft gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 und § 4 VIG wird stattgegeben. 2. Die Auskunftserteilung erfolgt zeitnah durch Übersendung der erbetenen Informationen, frühestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen nach der — mit gleicher Post versandten — Unterrichtung des betroffenen Betriebes über die unter Ziffer 1 getroffene Entscheidung. 3. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 53.6/ 39.10.24 SI-0005199H - IKEA Restaurant, Siegen [#168713] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen …
An Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 53.6/ 39.10.24 SI-0005199H - IKEA Restaurant, Siegen [#168713]
Datum
22. Mai 2020 20:50
An
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihren positiven Bescheid vom 11.03.2020 mit dem Aktenzeichen 53.6/ 39.10.24 SI-0005199H. Die in diesem angekündigte zeitnahe Auskunft hat mich noch nicht erreicht. Sie haben mich auch nicht über eingelegte Rechtsmittel des Lebensmittelunternehmens informiert. Daher vermute ich, dass die Auskunft in der Post untergegangen ist. Bitte holen Sie die Übersendung der Auskunft nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168713 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Auskunft Kontrollen am 23.01.2019 und 27.02.2018 ohne Verstoß 05.02.2018 Verstöße: - Die Ventilatorschutzgitter d…
Von
Landkreis Siegen-Wittgenstein - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
25. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
985,4 KB
Kontrollen am 23.01.2019 und 27.02.2018 ohne Verstoß 05.02.2018 Verstöße: - Die Ventilatorschutzgitter der Verdampfer in den Kühlhäusern sind z.T. verschmutzt. - In der Spülküche ist eine Deckenplatte defekt. - In der Spülküche sind sehr viele lebende Fliegen im Dunstabzug und an der Decke. - Kleinere Hygienemängel wurden besprochen 21.06.2016 Verstoß: Kleinere Hygienemängel wurden festgestellt und besprochen. (z.B. Fläche auf Kühlschranktüre fettig, Schwarzschimmel an den Schiebetüren der Ausgabekühlung) 20.11.2014 Verstoß: - An der Außentür in der Warenannahme ist im Bodenbereich noch immer ein 1-2 cm hoher Spalt. - In einigen Kühlhäusern sind die Verdampfergitter verstaubt.

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