Portfolio: Transparenz und Nachhaltigkeit

1. Welche Wertpapiere auf Einzelwertebene (Bestände bestimmter Wertpapiere wie Aktien, die aus Investitionen bspw. in Fonds resultieren, sind bitte ebenfalls hinzuzuzählen) befinden bzw. befanden sich im Portfolio der klassik-Versicherung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder jeweils zum Stichtag 1. Januar 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und so aktuell wie möglich? Wir bitten um Übermittlung der Höhe der jeweiligen Investitionen, Anteil am Gesamtportfolio, Wertpapierart, Wertpapierkennnummer sowie, wenn möglich, Angabe der Branche.

Wenn eine Übermittlung auf Einzelwertebene nicht möglich sein sollte, bitten wir die Übermittlung der jeweiligen Investitionsanteile zum Stichtag 1. Januar 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und möglichst aktuell in…

- a) Direktinvestments in Aktien insgesamt (soweit möglich auch Einzelwerte bitte ausweisen)

-b) Direktinvestments in Anleihen insgesamt (soweit möglich auch Einzelwerte bitte ausweisen)

- c) Publikumsfonds insgesamt und soweit möglich gesondert nach einzelnen Fonds unter Angabe der Fondsart (bspw. Mischfonds, Aktienfonds, etc.)

- d) Spezialfonds insgesamt und soweit möglich gesondert nach einzelnen Fonds unter Angabe der Fondsart (bspw. Mischfonds, Aktienfonds, etc.)

- e) Direktinvestments in sonstige Wertpapiere (außer Fonds) insgesamt (bitte auch jeweils Art der sonstigen Wertpapiere und deren jeweilige Investitionshöhen benennen)

…unter Angabe der jeweiligen Wertpapierkennnummer (soweit möglich) und in relativer Höhe (Anteil am Gesamtportfolio) sowie in absoluter Höhe. Zudem bitten wir, soweit möglich, jeweils um eine gesonderte Zuschlüsselung auf einzelne Branchen (mit einem Fokus auf fossile Brennstoffe, Atomkraft und Rüstung).

2. In dem Geschäftsbericht der VBL ist angegeben, dass der Engagementansatz der VBL an einen externen Dienstleister ausgelagert wurde. Bitte nennen Sie uns den externen Dienstleister und übermitteln Sie uns die Auflagen und Konditionen zu denen dieser Dienstleister von der VBL beauftragt wurde. Sollte es Dokumentationen darüber geben, was durch den externen Dienstleister bisher erreicht wurde, bitten wir ebenso um Herausgabe dieser.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • 8 Follower:innen
Lena Blanken
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche W…
An Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Details
Von
Lena Blanken
Betreff
Portfolio: Transparenz und Nachhaltigkeit [#168743]
Datum
17. Oktober 2019 10:18
An
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Wertpapiere auf Einzelwertebene (Bestände bestimmter Wertpapiere wie Aktien, die aus Investitionen bspw. in Fonds resultieren, sind bitte ebenfalls hinzuzuzählen) befinden bzw. befanden sich im Portfolio der klassik-Versicherung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder jeweils zum Stichtag 1. Januar 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und so aktuell wie möglich? Wir bitten um Übermittlung der Höhe der jeweiligen Investitionen, Anteil am Gesamtportfolio, Wertpapierart, Wertpapierkennnummer sowie, wenn möglich, Angabe der Branche. Wenn eine Übermittlung auf Einzelwertebene nicht möglich sein sollte, bitten wir die Übermittlung der jeweiligen Investitionsanteile zum Stichtag 1. Januar 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und möglichst aktuell in… - a) Direktinvestments in Aktien insgesamt (soweit möglich auch Einzelwerte bitte ausweisen) -b) Direktinvestments in Anleihen insgesamt (soweit möglich auch Einzelwerte bitte ausweisen) - c) Publikumsfonds insgesamt und soweit möglich gesondert nach einzelnen Fonds unter Angabe der Fondsart (bspw. Mischfonds, Aktienfonds, etc.) - d) Spezialfonds insgesamt und soweit möglich gesondert nach einzelnen Fonds unter Angabe der Fondsart (bspw. Mischfonds, Aktienfonds, etc.) - e) Direktinvestments in sonstige Wertpapiere (außer Fonds) insgesamt (bitte auch jeweils Art der sonstigen Wertpapiere und deren jeweilige Investitionshöhen benennen) …unter Angabe der jeweiligen Wertpapierkennnummer (soweit möglich) und in relativer Höhe (Anteil am Gesamtportfolio) sowie in absoluter Höhe. Zudem bitten wir, soweit möglich, jeweils um eine gesonderte Zuschlüsselung auf einzelne Branchen (mit einem Fokus auf fossile Brennstoffe, Atomkraft und Rüstung). 2. In dem Geschäftsbericht der VBL ist angegeben, dass der Engagementansatz der VBL an einen externen Dienstleister ausgelagert wurde. Bitte nennen Sie uns den externen Dienstleister und übermitteln Sie uns die Auflagen und Konditionen zu denen dieser Dienstleister von der VBL beauftragt wurde. Sollte es Dokumentationen darüber geben, was durch den externen Dienstleister bisher erreicht wurde, bitten wir ebenso um Herausgabe dieser.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lena Blanken <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lena Blanken << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lena Blanken
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Ihr Auskunftsantrag vom 17. Oktober 2019
Von
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 17. Oktober 2019
Datum
12. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Sehr geehrte Damen und Herren, die VBL hat auf die Anfrage am 12. November 2019 per Brief an die Antragstellerin …
Von
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Betreff
AW: Portfolio: Transparenz und Nachhaltigkeit [#168743]
Datum
14. November 2019 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die VBL hat auf die Anfrage am 12. November 2019 per Brief an die Antragstellerin geantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Lena Blanken
Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 12. November 2019 lege ich Widerspruch ein. Der An…
An Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Details
Von
Lena Blanken
Betreff
AW: Portfolio: Transparenz und Nachhaltigkeit [#168743]
Datum
3. Dezember 2019 09:53
An
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
521,3 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 12. November 2019 lege ich Widerspruch ein. Der Anwendungsbereich des IFG nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG ist eröffnet. Dies stellte beispielsweise auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit der Bundesregierung von 2003 bis 2013 in einer Stellungnahme von 2009 an den Bundestag fest. Er schreibt: „Nach meinem Verständnis ist die VBL der mittelbaren Bundesverwaltung zuzuordnen, da sie sich selbst in ihrer Satzung als Anstalt des öffentlichen Rechts bezeichnet (§ 1 VBLS). Insofern wäre sie bereits auf Grund des Namens dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Darüber hinaus vertrete ich die Auffassung, dass sich die Rechtsgrundlage für die Errichtung der VBL aus Artikel 86, 87 GG ergibt, wonach sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder Anstalt zur Bundesverwaltung zu rechnen ist. Sie untersteht zudem der Aufsicht des BMF (§ 3 Absatz 1 VBLS). Letztlich muss die öffentliche Stelle des Bundes, an die sich ein Antrag nach dem IFG richtet, lediglich die rechtliche Qualität einer Behörde haben, um informationspflichtig zu sein. Die Anspruchsverpflichtung nach dem IFG besteht unabhängig von der Handlungsform der Verwaltung, d. h. es ist irrelevant, ob die Verwaltung öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich gehandelt hat. Den Anwendungsbereich des IFG nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG sah ich daher als eröffnet an, […]“ Ich bitte erneut um Zugang zu den von mir angefragten Informationen. Andernfalls behalte ich mir vor, meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Lena Blanken Anhänge: - widerspruch-vbl.pdf Anfragenr: 168743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168743 Postanschrift Lena Blanken << Adresse entfernt >>

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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Sehr geehrte Damen und Herren, die VBL hat auf Schreiben der Antragstellerin vom 3. Dezember 2019 per Briefpost m…
Von
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Betreff
AW: Portfolio: Transparenz und Nachhaltigkeit [#168743]
Datum
8. Januar 2020 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die VBL hat auf Schreiben der Antragstellerin vom 3. Dezember 2019 per Briefpost mit Schreiben am 18. Dezember 2019 geantwortet. Mit freundlichen Grüßen