WLAN der Brandenburgische Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

im Auftrag der Präsidentin der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und in Abstimmung mit dem Büro der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg komme ich auf die Angelegenheit zurück und beantworte nunmehr Ihre Anfrage wie folgt:
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg sendet keine WLAN-Störsignale/Störpakte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2019
  • Frist
    7. April 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Brandenburgische Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) [#168922]
Datum
20. Oktober 2019 15:20
An
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Kein Nachrichtentext
Von
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. November 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
785,8 KB
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Ihre E-Mail vom 22.10.2019 Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen vorab das Schreiben des Kanzl…
Von
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Betreff
Ihre E-Mail vom 22.10.2019
Datum
15. November 2019 13:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
897,9 KB
smime.p7s
6,3 KB


Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen vorab das Schreiben des Kanzlers vom 14.11.2019. Freundliche Grüße
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Brandenburgische Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)“ [#168922] [#168922]
Datum
16. November 2019 18:32
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/168922 Ich kann der Einschätzung der BTU Cottbus in der Auslegung des AIG nicht folgen und bitte um Ihre Einschätzung und Mithilfe. Zentrales Argument der BTU Cottbus ist, dass es sich bei der erfragten Information nicht um Akten handelt, sondern um Konfigurationsdetails. Ich gehe im Rahmen vorhandener ordentlicher Arbeitsprozesse davon aus, dass eine entsprechende technische Dokumentation darüber vorhanden ist, wie die IT vor Ort installiert und konfiguriert ist. Diese Dokumentation, bzw. das von mir erfragte Detail davon, stufe ich als Akte im Sinne § 3 AIG ein. § 3 AIG: Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen. Nicht hierunter fallen Vorentwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil des Vorgangs sind und spätestens nach dessen Abschluß vernichtet werden. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Konfiguration selbst (neben der Dokumentation eben dieser) mehrfach elektronisch gespeichert ist. Zum einen auf den Geräten selbst (Accesspoints bzw. Wireless Lan Controller) und zum anderen in der Verwaltungssoftware, sofern ein Controllerbasiertes Netzwerk eingesetzt wird. Ebenso besitzt solche Verwaltungssoftware die Möglichkeit des Im- und Exportes, um im Falle von Systemausfällen schnell wieder einsatzfähig zu sein. Im Rahmen von Backupstrategien ist daher davon auszugehen, dass die Information auch dort vorliegt. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass das Bekanntwerden der Information nicht den Datenschutz, die IT Sicherheit oder öffentliche Ordnung tangiert. Siehe https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 168922.pdf - 2019-11-14_1-antwort-btu-wlan.pdf Anfragenr: 168922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168922
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der BTU Cottbus vom 20.10.19, Ihre E-Mail vom 16. November 2019, fragdenstaa…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der BTU Cottbus vom 20.10.19, Ihre E-Mail vom 16. November 2019, fragdenstaat.de #168922
Datum
2. Dezember 2019 15:58
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
424,8 KB
Sehr geehrter Her Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der BTU Cottbus vom 20. Oktober 2019 Sehr geehrter Herr Langner, in der Anl…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der BTU Cottbus vom 20. Oktober 2019
Datum
26. Februar 2020 08:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
671,3 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/19/1865 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Langner, Marcel - Auskunft WLAN BTU Cottbus-Senftenberg - fragdenstaat.de [#168922] - 229/19 Sehr geehrter Herr La…
Von
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Betreff
Langner, Marcel - Auskunft WLAN BTU Cottbus-Senftenberg - fragdenstaat.de [#168922] - 229/19
Datum
31. März 2020 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,3 KB


Sehr geehrter Herr Langner, im Auftrag der Präsidentin der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und in Abstimmung mit dem Büro der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg komme ich auf die Angelegenheit zurück und beantworte nunmehr Ihre Anfrage wie folgt: Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg sendet keine WLAN-Störsignale/Störpakte. Ich gehe davon aus, dass damit Ihre Anfrage vollständig beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihre E-Mail vom 16.11.19 Sehr geehrter Herr Langner, im Auftrag von Herrn Müller übersende ich Ihnen das beigefüg…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihre E-Mail vom 16.11.19
Datum
2. April 2020 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
461,3 KB
Sehr geehrter Herr Langner, im Auftrag von Herrn Müller übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen grüßen