TETRA-Netze der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7
Dort sind unter anderem die im Folgenden aufgeführten TETRA Mobilen Netzkennungen (MNC) aufgelistet:
188 Justizvollzugsanstalt Kiel
212 Justizvollzugsanstalt Lübeck
Die folgenden Einrichtungen sind nicht aufgeführt:
JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig
Meine Fragen:
1) Warum sind an den genannten Standorten (JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig) keine TETRA-Digitalfunk-Netze im Einsatz ?
2) Welche anderen Funksysteme sind an den genannten Standorten (JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig) im Einsatz ?
3) Wer verwaltet die oben genannten TETRA-Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Ist dies die Autorisierte Stelle des Landes Schleswig-Holstein ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Oktober 2019
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19. November 2019
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