TETRA-Netze der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Dort sind unter anderem die im Folgenden aufgeführten TETRA Mobilen Netzkennungen (MNC) aufgelistet:

188 Justizvollzugsanstalt Kiel
212 Justizvollzugsanstalt Lübeck

Die folgenden Einrichtungen sind nicht aufgeführt:

JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig

Meine Fragen:

1) Warum sind an den genannten Standorten (JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig) keine TETRA-Digitalfunk-Netze im Einsatz ?

2) Welche anderen Funksysteme sind an den genannten Standorten (JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig) im Einsatz ?

3) Wer verwaltet die oben genannten TETRA-Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Ist dies die Autorisierte Stelle des Landes Schleswig-Holstein ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnet…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Netze der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein [#168935]
Datum
20. Oktober 2019 16:49
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Dort sind unter anderem die im Folgenden aufgeführten TETRA Mobilen Netzkennungen (MNC) aufgelistet: 188 Justizvollzugsanstalt Kiel 212 Justizvollzugsanstalt Lübeck Die folgenden Einrichtungen sind nicht aufgeführt: JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig Meine Fragen: 1) Warum sind an den genannten Standorten (JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig) keine TETRA-Digitalfunk-Netze im Einsatz ? 2) Welche anderen Funksysteme sind an den genannten Standorten (JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig) im Einsatz ? 3) Wer verwaltet die oben genannten TETRA-Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Autorisierte Stelle des Landes Schleswig-Holstein ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in die mit Schreiben vom 20. Oktober 2019 gestellten Fragen werden wie folgt beantworte…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
TETRA-Netze der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein [#168935]
Datum
18. November 2019 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die mit Schreiben vom 20. Oktober 2019 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 1) Warum sind an den genannten Standorten (JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig) keine TETRA-Digitalfunk-Netze im Einsatz ? In den Anstalten werden Bestandsanlagen betrieben, die ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Tetra-Standard ausgestattet werden. 2) Welche anderen Funksysteme sind an den genannten Standorten (JVA Itzehoe, JVA Flensburg, Jugendarrestanstalt Moltsfelde, JVA Neumünster, JA Schleswig) im Einsatz ? In den Anstalten kommen Anlagen mit dem DECT-Standard zum Einsatz. 3) Wer verwaltet die oben genannten TETRA-Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Autorisierte Stelle des Landes Schleswig-Holstein ? Für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Objektfunkanlage sind die Bauherren bzw. Objekteigentümer verantwortlich. Die BDBOS selbst ist für die Anbindung der jeweiligen Anlage an das Netz verantwortlich und entscheidet letztlich über Ab- bzw. Inbetriebnahme der errichteten Objektfunkanlage. Als Frequenzinhaberin und Betreiberin des BOS-Digitalfunknetzes ist sie darüber hinaus gegenüber der Bundesnetzagentur für den störungsfreien Betrieb des Netzes verantwortlich. Die Planungen für die Objektfunkversorgung in der JVA Kiel wie in der JVA Lübeck erfolgen durch das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) im Auftrag des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein. Das Anmelde- und Genehmigungsverfahren bei der BDBOS wird im Namen der Autorisierten Stelle BOS SH durch Dataport AöR durchgeführt. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Netze der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein [#168935] [#169026]
Datum
18. November 2019 18:59
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169026