Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz

Anfrage an: Südwestrundfunk

Die Creditreform Mainz bezeichnet sich in ihren Briefen selbst als " spezialisiert auf das Inkasso von säumigen Rundfunkbeiträgen". Es gibt offensichtlich ein geregeltes Vertragsverhältnis zwischen dem SWR und der Creditreform. Bitte teilen Sie mir mit, welche Datensätze des sogenannten "Rundfunkbeitragsschuldners" für die Abwicklung des Mahnvorganges bei der Creditreform vom SWR bzw. Beitragsservice übermittelt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2019
  • Frist
    22. November 2019
  • 4 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Credi…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz [#169107]
Datum
23. Oktober 2019 11:14
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Creditreform Mainz bezeichnet sich in ihren Briefen selbst als " spezialisiert auf das Inkasso von säumigen Rundfunkbeiträgen". Es gibt offensichtlich ein geregeltes Vertragsverhältnis zwischen dem SWR und der Creditreform. Bitte teilen Sie mir mit, welche Datensätze des sogenannten "Rundfunkbeitragsschuldners" für die Abwicklung des Mahnvorganges bei der Creditreform vom SWR bzw. Beitragsservice übermittelt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Südwestdeutscher Rundfunk
Guten Tag, Herr Pinz, hiermit bestätigen wir hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Mail, welche wir an…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz [#169107]
Datum
23. Oktober 2019 14:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, Herr Pinz, hiermit bestätigen wir hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Mail, welche wir an unsere zuständige Abteilung vom Beitragsservice weitergeleitet haben. Die Kollegen und Kolleginnen werden sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de<http://www.rundfunkbeitrag.de/> Service-Telefon: 01806-999 555 55 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf; Mobilfunkpreise maximal 60 ct./Anruf) Freundliche Grüße
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragun…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
ERinnerung: Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz [#169107]
Datum
23. November 2019 01:09
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz“ vom 23.10.2019 (#169107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 169107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169107 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Südwestdeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie im Sendegebiet des Norddeutschen Rundfunks wohnhaf…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: ERinnerung: Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz [#169107]
Datum
26. November 2019 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie im Sendegebiet des Norddeutschen Rundfunks wohnhaft sind, haben wir Ihre Anfrage an diesen weiteregeleitet. Weitere Anfragen richten Sie bitte direkt an den Norddeutschen Rundfunk Beitragsservice, Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> erfahrungsgemäß antwortet der NDR auf Transparenzgesetzanfragen als Vierländ…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz [#169107]
Datum
26. November 2019 11:15
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> erfahrungsgemäß antwortet der NDR auf Transparenzgesetzanfragen als Vierländeranstalt nicht. Meine Frage wurde im allgemeinen öffentlichen Interesse gestellt und somit spielt mein Standort innerhalb Deutschlands bei dieser Frage keine Rolle. Ich bitte Sie daher, die Frage in Ihrem Hause zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 169107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169107 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz“ [#169107] [#169107]
Datum
26. November 2019 13:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz“ [#169107] [#169107]
Datum
26. November 2019 13:05
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169107 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Anfragen über "fragdenstaat" gerade nicht personenbezogen, sondern in allgemeinem öffentlichen Interesse gestellt werden. Somit spielt für die Beantwortung mein persönlichen Aufenthaltsort in Deutschland keine Rolle. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 169107.pdf Anfragenr: 169107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169107
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Ihr Schreiben vom 24. Februar 2020 [#169107] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Vorabinformation! …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Ihr Schreiben vom 24. Februar 2020 [#169107]
Datum
24. Februar 2020 19:00
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Vorabinformation! Ich habe mich ja inzwischen an die Formulierung "Dieses Schreiben ist automatisch erstellt und Bedarf keiner Unterschrift" gewöhnen müssen. Hier fehlt es jedoch an jeglicher Angabe zum Ersteller des Schreibens. Bitte antworten Sie unter Behebung des formellen Fehlers. Die Anfrage kann sonst nicht abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 169107 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Sebastian Pinz [geschwärzt] [geschwärzt]
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WG: Informationsfreiheit Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 24. Februar 2020…
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Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 24. Februar 2020. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: WG: Informationsfreiheit [#169107] Sehr geehrte<< Anrede >> Namen von Mitarbeitern werden weder v…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheit [#169107]
Datum
3. April 2020 02:32
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Namen von Mitarbeitern werden weder von mir noch von "frag den staat" veröffentlicht. Bitte lassen Sie mir das Schreiben auf dem Postweg zukommen. Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus Sebastian Pinz Anfragenr: 169107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169107 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Antrag vom 23. Oktober 2019 an den Südwestdeutschen Rundfunk Ihr Schreiben vom 26. November…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit: Antrag vom 23. Oktober 2019 an den Südwestdeutschen Rundfunk Ihr Schreiben vom 26. November 2019 („FragDenStaat.de #169107")
Datum
23. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr xxx, Sie haben sich bei uns darüber beschwert, dass Ihr Informationsfreiheitsantrag vom 23. Oktober 2019 vom Südwestdeutschen Rundfunk nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) b wäre. Sie hatten Fragen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Mahnvorgängen gestellt. Das LIFG erlaubt grundsätzlich den Zugang zu amtlichen Informationen, sofern der Anwendungsbereich eröffnet und die gesetzlichen Ausnahmeregelungen (sog. Ausschlussgründe) nicht einschlägig sind. Der Anwendungsbereich des LIFG ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 LIFG bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschränkt auf die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und nur insofern dies staatsvertraglich geregelt ist. Nach der Gesetzesbegründung des LIFG wahrt dies die Rundfunkfreiheit. (vgl. Gesetzesbegründung zum LIFG, LReg LT-Drs. 15/7220, Seite 61 — abrufbar unter: https //www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/ Drucksachen/7000/15 7720 D.pdf#page=61). Da bislang hierzu keine staatsvertragliche Regelung getroffen wurde (vgl. Sicko in Debus, Handkommentar Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, S2LIFG, Rn. 52), findet das LIFG momentan gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keine Anwendung. Somit ist das von Ihnen genannte Thema Antragsberechtigung im vorliegenden Fall nicht relevant, da bereits das Gesetz für den Südwestdeutschen Rundfunk nicht gilt (8 2 Abs. 2 Nr. 4 LIFG). Sie haben deshalb keinen Anspruch nach dem LIFG gegenüber dem Südwestdeutschen Rundfunk. Mit freundlichen Grüßen
Südwestdeutscher Rundfunk
Ihre Mitteilung an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Ihre Mitteilung an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
30. Juni 2020 20:36
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de<http://www.rundfunkbeitrag.de>. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Informationsfreiheit: Antrag vom 23. Oktober 2019 an den Südwestdeutschen Rundfunk Ihr Schreiben vom 26. November…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Informationsfreiheit: Antrag vom 23. Oktober 2019 an den Südwestdeutschen Rundfunk Ihr Schreiben vom 26. November 2019 („FragDenStaat.de #169107") [#169107]
Datum
30. Juni 2020 20:36
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich möchte Sie hiermit an die Beantwortung meiner Frage erinnern: Die Creditreform Mainz bezeichnet sich in ihren Briefen selbst als " spezialisiert auf das Inkasso von säumigen Rundfunkbeiträgen". Es gibt offensichtlich ein geregeltes Vertragsverhältnis zwischen dem SWR und der Creditreform. Bitte teilen Sie mir mit, welche Datensätze des sogenannten "Rundfunkbeitragsschuldners" für die Abwicklung des Mahnvorganges bei der Creditreform vom SWR bzw. Beitragsservice übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 169107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169107/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: Ihre Mitteilung an <<E-Mail-Adresse>> [#169107] Sehr << Anrede >> meine Informationsf…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Ihre Mitteilung an <<E-Mail-Adresse>> [#169107]
Datum
23. Februar 2021 15:11
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz“ vom 23.10.2019 (#169107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 460 Tage überschritten. - Aus aktullem Anlass bitte ich Sie, meine Anfrage von der "Creditreform" auf die "Paigo GmbH" umzumünzen. Laut einem Weihnachtsrundschreiben des NDR an die Vollstreckungsstellen Ende 2020 ist diese nun bundesweit der neue Inkassodienstleister für die Landesrundfunkanstalten. Zitat:"Abschließend möchten wir Sie darüber informieren, dass die Landesrundfunkanstalten nach einem europaweiten Vergabeverfahren ab dem 01.01.2021 mit dem neuen Inkassodienstleister Paigo GmbH, Baden Baden (Part of Arvato Financial Solutions) zusammenarbeiten werden. Der bisherige Inkassodienstleister Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG erhält die letzten Aufträge im Dezember 2020." - Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 169107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169107/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Südwestdeutscher Rundfunk
Ihre Mitteilung an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Ihre Mitteilung an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
23. Februar 2021 15:11
Status
Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de<http://www.rundfunkbeitrag.de>. Mit freundlichen Grüßen