Gespräch mit Deutscher Bundeswehrverband e.V. am k.A.

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit dem Treffen von Ursula von der Leyen, Verteidigungsministerin mit Deutscher Bundeswehrverband e.V. am k.A.. Ich beziehe mich hier auf die Informationen, die im Zuge einer Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke herausgegeben wurden (Bundestagsdrucksache 19/10324). Darin findet sich keine Angabe über das Datum des Gesprächs.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräch mit Deutscher Bundeswehrverband e.V. am k.A. [#169113]
Datum
23. Oktober 2019 11:50
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit dem Treffen von Ursula von der Leyen, Verteidigungsministerin mit Deutscher Bundeswehrverband e.V. am k.A.. Ich beziehe mich hier auf die Informationen, die im Zuge einer Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke herausgegeben wurden (Bundestagsdrucksache 19/10324). Darin findet sich keine Angabe über das Datum des Gesprächs. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 902/2019 Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Gespräch mit Deutscher Bundeswehrverband e.V. am k.A. [#169113]
Datum
23. Oktober 2019 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 902/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom heutigen Tage erkundigen Sie sich beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) nach Dokumenten (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit einem Treffen der früheren Bundesministerin der Verteidigung mit dem Deutschen Bundeswehrverband e.V. Sie beziehen sich hierbei auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, abgedruckt in der BT-Drucks. 19/10324. Ich vermag der Drucksache allerdings keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, weshalb Sie Ihre Anfrage, die die frühere Ministerin eines anderen Ressorts betrifft, gerade an das BMJV richten. Das BMJV wird in der Drucksache an keiner Stelle erwähnt. Die federführende Zuständigkeit für das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz liegt im Übrigen beim Bundesministerium der Verteidigung, welches auch die Verbändebeteiligung durchgeführt hat. Insoweit bitte ich um Prüfung, ob Sie Ihren Antrag womöglich versehentlich an das BMJV gerichtet haben. Sollte ich mich hierüber im Irrtum befinden, bin ich dankbar für konkrete Hinweise, die Sie dazu bewogen haben, sich an das BMJV zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis. Da ist mir tatsächlich ein Fehler unternlaufen. Das t…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Gespräch mit Deutscher Bundeswehrverband e.V. am k.A. [#169113]
Datum
24. Oktober 2019 08:45
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis. Da ist mir tatsächlich ein Fehler unternlaufen. Das tut mir Leid! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169113