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Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut BGE ist aller Voraussicht nach vorgesehen, entgegen § 22 Abs. 2 Punkt 4 StandAG nicht die DIN EN 1998-1/NA 2011-01, sondern DIN EN 1998-1/NA 2018-10 als Grundlage zum Ausschluss von Erbebengebieten anzuwenden. Diese Abweichung von der Vorschrift im StandAG ist laut BGE mit den höheren Hierarchieebenen abgestimmt.

Ich beantrage die Übermittlung aller Unterlagen zu dieser Abstimmung als PDFs.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Oktober 2019
  • Frist
    27. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut BGE ist aller Voraussicht nach vorgesehen, entgege…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10 [#169262]
Datum
25. Oktober 2019 15:56
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut BGE ist aller Voraussicht nach vorgesehen, entgegen § 22 Abs. 2 Punkt 4 StandAG nicht die DIN EN 1998-1/NA 2011-01, sondern DIN EN 1998-1/NA 2018-10 als Grundlage zum Ausschluss von Erbebengebieten anzuwenden. Diese Abweichung von der Vorschrift im StandAG ist laut BGE mit den höheren Hierarchieebenen abgestimmt. Ich beantrage die Übermittlung aller Unterlagen zu dieser Abstimmung als PDFs. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Oktober 2019, in der Sie um Auskunft über "…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: ***Fristsache*** Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10 [#169262]
Datum
22. November 2019 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Oktober 2019, in der Sie um Auskunft über "Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aufgrund eines technischen Büroversehens konnte Ihr Antrag erst verspätetet bearbeitet werden. Hierfür entschuldige ich mich im Namen des Bundesumweltministeriums. Unser Haus ist stets bemüht alle eingehenden UIG-Anträge fristgerecht zu beantworten. Dass dies in Ihrem Fall nicht gelungen ist, bedaure ich sehr. Eine Beantwortung Ihres Antrags wird zeitnah erfolgen. Datenschutzhinweis: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bmu.de/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits mit unserer Mail vom 22.11.2019 mitgeteilt wurde, konnte aufgrund …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: ***Fristsache*** Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10 [#169262]
Datum
4. Dezember 2019 06:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits mit unserer Mail vom 22.11.2019 mitgeteilt wurde, konnte aufgrund eines technischen Büroversehens Ihr Antrag erst verspätetet bearbeitet werden. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich herzlich. Mit Ihrer Anfrage vom 25. Oktober 2019 baten Sie um Auskunft bzw. Übermittlung der Unterlagen der "Abstimmung der BGE mit den höheren Hierarchieebenen bezüglich der Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Eine solche Abstimmung der BGE mit höheren Hierarchieebenen hat zum Zeitpunkt des Entwurfs zur Novellierung des Nationalen Anhangs zur DIN EN 1998-1 mit Stand Oktober 2018 nicht stattgefunden. Derzeit gibt es noch kein abgeschlossenes Ergebnis gem. § 3 Umweltinformationsgesetz. Mit freundlichen Grüßen