Datenschutzrechtliche Vorgaben zum Einsatz eines SSL-Proxys im Netzwerk der Stadt Fulda

Antrag nach dem HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte senden Sie mir die von ihnen ausgehenden, datenschutzrechtlichen Vorgaben für das Netzwerk der Stadt Fulda sowie aller dies betreffenden Dokumente zu. Zusätzlich bitte ich um die von ihnen schon in einer früheren Mail erwähnten "datenschutzrechtliche Vorgaben durch die Technikabteilung" ihres Hauses.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juni 2016
  • Frist
    5. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir die von ihnen ausgehenden, datensc…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Vorgaben zum Einsatz eines SSL-Proxys im Netzwerk der Stadt Fulda [#16937]
Datum
1. Juni 2016 16:12
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir die von ihnen ausgehenden, datenschutzrechtlichen Vorgaben für das Netzwerk der Stadt Fulda sowie aller dies betreffenden Dokumente zu. Zusätzlich bitte ich um die von ihnen schon in einer früheren Mail erwähnten "datenschutzrechtliche Vorgaben durch die Technikabteilung" ihres Hauses. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Eingabe vom 0106.2016. …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Vorgaben zum Einsatz eines SSL-Proxys im Netzwerk der Stadt Fulda [#16937] - Eingangsbestätigung
Datum
13. Juni 2016 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Eingabe vom 0106.2016. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in leider kann ich Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht geben. Sie von Ihnen genannte…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Vorgaben zum Einsatz eines SSL-Proxys im Netzwerk der Stadt Fulda [#16937]
Datum
17. Juni 2016 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider kann ich Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht geben. Sie von Ihnen genannten Umweltinformationsgesetze sind in diesem Fall nicht einschlägig, da der Hessische Datenschutzbeauftragte keine Umweltinformationen im Sinne der Gesetze verarbeitet. Das trifft auch für die im Verbraucherschutzgesetz genannten Auskunftsansprüche zu. Im Rahmen einer Bürgeranfrage können Sie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten. Die Informationen, die Sie mit Ihrem Auskunftsverlangen erhalten wollen, sind nicht zu ihrer Person gespeichert. Aus diesem Grund sehe ich mich außerstande, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Mit freundlichen Grüßen