Anerkennungsbescheide der Werkfeuerwehren im Landkreis Böblingen

Die aktuellen Anerkennungsbescheide der im Landkreis Böblingen anerkannten Werkfeuerwehren:

Werkfeuerwehr Bosch Renningen
Werkfeuerwehr Bosch Rutesheim
Werkfeuerwehr Daimler AG
Werkfeuerwehr Porsche AG

Ich gehe davon aus, dass durch mein Auskunftsersuchen keine personenbezogenen Daten betroffen sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Oktober 2019
  • Frist
    27. November 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen Ane…
An Landratsamt Böblingen Details
Von
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Betreff
Anerkennungsbescheide der Werkfeuerwehren im Landkreis Böblingen [#169373]
Datum
28. Oktober 2019 15:08
An
Landratsamt Böblingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen Anerkennungsbescheide der im Landkreis Böblingen anerkannten Werkfeuerwehren: Werkfeuerwehr Bosch Renningen Werkfeuerwehr Bosch Rutesheim Werkfeuerwehr Daimler AG Werkfeuerwehr Porsche AG Ich gehe davon aus, dass durch mein Auskunftsersuchen keine personenbezogenen Daten betroffen sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennungsbescheide der Werkfeuerwehren im Lan…
An Landratsamt Böblingen Details
Von
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Betreff
AW: Anerkennungsbescheide der Werkfeuerwehren im Landkreis Böblingen [#169373]
Datum
1. Dezember 2019 22:08
An
Landratsamt Böblingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennungsbescheide der Werkfeuerwehren im Landkreis Böblingen“ vom 28.10.2019 (#169373) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169373
Landratsamt Böblingen
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und prüfen derzeit die Möglichkeiten ei…
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
2. Dezember 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und prüfen derzeit die Möglichkeiten einer sach- und fachgerechten Beantwortung. Hierzu sind wir auf die Zuarbeit anderer Stellen angewiesen. Wir melden uns schnellstmöglich mit einer abschließenden Antwort. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Böblingen
AW: Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf meine Eingangsbestätigungsmail darf ich Ihnen mit…
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
AW: Ihre Anfrage
Datum
11. Dezember 2019 10:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf meine Eingangsbestätigungsmail darf ich Ihnen mitteilen, dass wir im Rahmen des §7 Absatz 1, LIfG im Verfahren auf die Zuarbeit der betroffenen Firmen angewiesen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#169373] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennungsbescheide…
An Landratsamt Böblingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#169373]
Datum
22. März 2020 20:43
An
Landratsamt Böblingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennungsbescheide der Werkfeuerwehren im Landkreis Böblingen“ vom 28.10.2019 (#169373) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 117 Tage überschritten. Ich habe vollstes Verständnis, dass die Prioritäten ihrer Arbeit aktuell einen anderen Schwerpunkt haben. Ich freue mich trotzdem wenn die Anfrage einen zügigen Abschluss findet. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169373 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Böblingen
A.nerkennungsbescheide Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich zunächst für Erinnerung. Fristgerecht sind…
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
A.nerkennungsbescheide
Datum
23. März 2020 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich zunächst für Erinnerung. Fristgerecht sind von uns die notwendigen Anfragen an die Betreiber der Werkfeuerwehren im Landkreis Böblingen rausgegangen. Wie Sie jedoch selbst richtig feststellen, werden auf Grund der aktuellen Kisenlage keine Anfragen oder normale Alltagsgeschäfte abgearbeitet. Sollten hierfür wieder Kapazitäten frei werden, melden wir uns mit einem Antwortschreiben. Wir bitten um Verständnis, dass wir gegenwärtig mit allen Kräften versuchen, die wichtigen Dinge im Sinne der Sicherheit unserer Bürger bezüglich der Pandemielage zu bedienen. Mit freundlichen Grüßen