Infostände Ulm

Anfrage an: Stadt Ulm

Wer hat für welchen Ort und Zeitpunkt die Genehmigung für einen politischen Infostand erhalten?

Bitte listen Sie dazu alle Anmeldungen zu Infoständen von politischen Parteien und Organisationen zwischen dem 01.01.2019 und dem heutigen Tage auf. Bitte geben Sie jeweils neben dem genehmigten Zeitraum und der beantragenden Organisation / Partei auch den genauen, in der Genehmigung benannten Ort an (z.B. 20.04.2019, Partei XYZ, S-Carre vor KSK; 22.05.2019, Parteinahe Organisation ZYX, Oberer Markt bereich Siegessäule... etc).
Bitte nehmen Sie auch bereits erteilte Genehmigungen für noch in der Zukunft liegende Termine in die Aufstellung mit auf.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    28. November 2019
  • Kosten dieser Information:
    167,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer hat für welc…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infostände Ulm [#169457]
Datum
29. Oktober 2019 14:32
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer hat für welchen Ort und Zeitpunkt die Genehmigung für einen politischen Infostand erhalten? Bitte listen Sie dazu alle Anmeldungen zu Infoständen von politischen Parteien und Organisationen zwischen dem 01.01.2019 und dem heutigen Tage auf. Bitte geben Sie jeweils neben dem genehmigten Zeitraum und der beantragenden Organisation / Partei auch den genauen, in der Genehmigung benannten Ort an (z.B. 20.04.2019, Partei XYZ, S-Carre vor KSK; 22.05.2019, Parteinahe Organisation ZYX, Oberer Markt bereich Siegessäule... etc). Bitte nehmen Sie auch bereits erteilte Genehmigungen für noch in der Zukunft liegende Termine in die Aufstellung mit auf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Infostände Ulm“ vom 29.10.2019 (#169457) wurde v…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Infostände Ulm [#169457]
Datum
29. November 2019 08:18
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Infostände Ulm“ vom 29.10.2019 (#169457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169457
Stadt Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage wird derzeit noch geprüft. Wir bitte S…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Infostände Ulm [#169457]
Datum
29. November 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage wird derzeit noch geprüft. Wir bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihre Anfrage zu beantworten, müssen wir die vorhandenen Akten des Jahres 2019 vol…
Von
Stadt Ulm
Betreff
WG: Infostände Ulm [#169457]
Datum
10. Dezember 2019 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihre Anfrage zu beantworten, müssen wir die vorhandenen Akten des Jahres 2019 vollständig durchsehen und extra dafür eine entsprechende Übersicht erstellen. Eine solche war bisher nicht vorhanden. Dies wird voraussichtlich einen Verwaltungsaufwand von mindestens 4 Stunden verursachen. Auf Grund des Umfang des Verwaltungsaufwands handelt es sich hier nicht mehr um einen einfachen Fall eines Informationszugangs. Gem. § 10 LIFG kommt somit für die Gewährung des Informationszugangs die Erhebung einer Gebühr in Betracht. Diese wird voraussichtlich 167,00 EUR betragen. Hiervon geben wir gem. § 10 Abs. 2 S. 1 LIFG Kenntnis und bitten um Mitteilung, ob sie ihren Antrag auf Informationszugang weiterhin aufrecht erhalten. In diesem Falle benötigen wir eine Postadresse zur Zustellung des Gebührenbescheids. Wir bitten um Rückäußerung innerhalb eines Monats. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen