Kooperation und Kommunikation der TU Dresden mit militärischen Einrichtungen oder Unternehmen

Existieren Forschungsarbeiten oder -projekte der Technischen Universität Dresden, die militärischen Zwecken dienen oder unter anderem zu militärischen Zwecken verwendet werden können? Welche Institutionen der TU Dresden kommunizieren und kooperieren mit Unternehmen oder Einrichtungen, die dem militärischen Bereich zugeordnet werden können? Ich erbitte zu beiden vorausgehenden Fragen eine Auflistung der Namen der beteiligten Institutionen, den Zeitraum der Projekte und eine Beschreibung der Inhalte und Ziele der Projekte, sowie die Höhe der Ausgaben dafür.

Gab oder gibt es außerdem finanzielle Zuwendungen an die TU Dresden aus militärischen Quellen und wenn ja, in welcher Höhe, aus welcher Quelle und für welche Projekte?

Gibt es andere Formen der Zusammenarbeit zwischen der Universität und militärischen Unternehmen, Unternehmenssparten oder anderweitigen Einrichtungen?

Gibt es Dokumente oder Bestrebungen zu einer Zivilklausel an der TU Dresden? Gibt es eine Leitlinie zu diesem Themenfeld, bzw. wie positioniert sich die TU Dresden zu der Zivilklausel?

Vielen Dank für Ihre Mühen!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    28. November 2019
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Technische Universität Dresden Details
Von
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Betreff
Kooperation und Kommunikation der TU Dresden mit militärischen Einrichtungen oder Unternehmen [#169497]
Datum
29. Oktober 2019 23:51
An
Technische Universität Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Existieren Forschungsarbeiten oder -projekte der Technischen Universität Dresden, die militärischen Zwecken dienen oder unter anderem zu militärischen Zwecken verwendet werden können? Welche Institutionen der TU Dresden kommunizieren und kooperieren mit Unternehmen oder Einrichtungen, die dem militärischen Bereich zugeordnet werden können? Ich erbitte zu beiden vorausgehenden Fragen eine Auflistung der Namen der beteiligten Institutionen, den Zeitraum der Projekte und eine Beschreibung der Inhalte und Ziele der Projekte, sowie die Höhe der Ausgaben dafür. Gab oder gibt es außerdem finanzielle Zuwendungen an die TU Dresden aus militärischen Quellen und wenn ja, in welcher Höhe, aus welcher Quelle und für welche Projekte? Gibt es andere Formen der Zusammenarbeit zwischen der Universität und militärischen Unternehmen, Unternehmenssparten oder anderweitigen Einrichtungen? Gibt es Dokumente oder Bestrebungen zu einer Zivilklausel an der TU Dresden? Gibt es eine Leitlinie zu diesem Themenfeld, bzw. wie positioniert sich die TU Dresden zu der Zivilklausel? Vielen Dank für Ihre Mühen!
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Dresden
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihren Anspruch auf Information n…
Von
Technische Universität Dresden
Betreff
WG: Kooperation und Kommunikation der TU Dresden mit militärischen Einrichtungen oder Unternehmen [#169497]
Datum
5. November 2019 17:08
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihren Anspruch auf Information nichtzutreffend aus der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung) herleiten. Die Satzung beschränkt sich gem. § 1 auf den "eigenen Wirkungskreis" der Landeshauptstadt Dresden (Stadtverwaltung und Eigenbetriebe). Bei der TU Dresden handelt es sich um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts des Freistaats Sachsen. Sie wird daher nicht vom Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung umfasst. Unbenommen davon teilen wir Ihnen trotzdem gern mit, dass es an der TU Dresden keine Zivilklausel gibt, da es fast unmöglich ist, Dual-Use von Forschungsergebnissen auszuschließen. Es wird aber bei jedem Antrag zu einem Drittmittelprojekt abgefragt, ob es möglicherweise militärische Anwendungen haben könnte. Ggf. entscheidet dann die Senatskommission Forschung über die Fortführung der Antragstellung. Reine Rüstungsforschung gibt es an der TU Dresden nicht und soll es auch künftig nicht geben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Schade, dass die Informationsfreiheitssatzung der Land…
An Technische Universität Dresden Details
Von
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Betreff
AW: WG: Kooperation und Kommunikation der TU Dresden mit militärischen Einrichtungen oder Unternehmen [#169497]
Datum
6. November 2019 01:05
An
Technische Universität Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Schade, dass die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden meine Anfrage nicht abdeckt und Informationen zu der TU Dresden nicht frei verfügbar sind. Infolge anderer Recherchen über das Portal „USAspending.gov“ lässt sich einsehen, dass die TU Dresden Gelder des US-amerikanischen Department of Defense in Höhe von 787.316 $ angenommen hat. Hierzu würde mich die Einschätzung der jeweiligen Projekte durch die Senatskommission Forschung interessieren. Ich kann allerdings auch verstehen, wenn Sie mir weitere Auskünfte ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage nicht geben können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169497