Waffenscheine/Reichsbürger

eine Abschrift aller Antworten des Verfassungsschutzes auf Anfragen der Stadtverwaltung Bremen im Zusammenhang mit der Beantragung von Waffenscheinen durch BürgerInnen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Abs…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffenscheine/Reichsbürger [#169592]
Datum
31. Oktober 2019 15:22
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Abschrift aller Antworten des Verfassungsschutzes auf Anfragen der Stadtverwaltung Bremen im Zusammenhang mit der Beantragung von Waffenscheinen durch BürgerInnen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 31.10.2019 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mic…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Antrag nach dem IFG - Waffenscheine/Reichsbürger (#169592)
Datum
15. November 2019 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 31.10.2019 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Nach entsprechender Prüfung erhalten Sie die erbetenen Informationen aus meinem Referat. Aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage wird die Beantwortung leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in als Zwischennachricht auf Ihre Anfrage erhalten Sie folgende Information: "Das…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Antrag nach dem IFG - Waffenscheine/Reichsbürger (#169592)
Datum
21. November 2019 08:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als Zwischennachricht auf Ihre Anfrage erhalten Sie folgende Information: "Das Informationsfreiheitgesetz findet auf das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen keine Anwendung, § 3 Nr. 8 BremIFG. Relevante Erkenntnisse im Sinne der Anfrage werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Erlasslage vom Verfassungsschutz an das Referat Waffen- und Jagdangelegenheiten des Ordnungsamtes Bremen übermittelt." Ich werde den zuständigen Bereich des Ordnungsamtes um entsprechende Informationen bitten und Ihnen diese zukommen lassen, sobald sie mir vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in trifft es zu, dass in Bremen ein eigenes Landesamt für Verfassungsschutz eingerichte…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG - Waffenscheine/Reichsbürger (#169592) [#169592]
Datum
23. November 2019 16:35
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in trifft es zu, dass in Bremen ein eigenes Landesamt für Verfassungsschutz eingerichtet ist? Wenn ja, dann berührt mein Antrag nicht den Verfassungsschutz, denn diesen habe ich beim Senator für Inneres Bremen gestellt. Dieser ist eine ganz normale Landesinnenbehörde, die wie ein Umwelt- oder ein Bildungsministerium dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegt. Mein Antrag richtet sich einzig und allein auf Dokumente im Aktenbestand der Behörde des Senators für Inneres Bremen. Mein Antrag wäre dann anders zu bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169592
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bre…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Waffenscheine/Reichsbürger“ [#169592] [#169592]
Datum
3. Dezember 2019 23:36
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169592 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Einwände in Bezug auf eine in meinen Augen rechtsfehlerhafte Ablehnung seit elf Tagen, mehr als einen Monat nach Antragstellung, keine zeitnahe Rückmeldung erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 169592.pdf Anfragenr: 169592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169592
Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in bezogen auf Ihre Anfrage erhalten Sie abschließend folgende Information: Im Zusamme…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Antrag nach dem IFG - Waffenscheine/Reichsbürger (#169592)
Datum
28. Februar 2020 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezogen auf Ihre Anfrage erhalten Sie abschließend folgende Information: Im Zusammenhang mit der Beantragung von Waffenscheinen durch BürgerInnen hat das Referat Waffen- und Jagdangelegenheiten des Ordnungsamtes Bremen im Jahr 2019 in zwei Fällen Auskunftsersuchen an das Landesamt für Verfassungsschutz gerichtet. Erkenntnisse über die angefragten Personen lagen dort nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe beantragt die Übersendung einer "eine Abschrift aller Antworten des Ve…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG - Waffenscheine/Reichsbürger (#169592) [#169592]
Datum
10. November 2020 11:30
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe beantragt die Übersendung einer "eine Abschrift aller Antworten des Verfassungsschutzes auf Anfragen der Stadtverwaltung Bremen im Zusammenhang mit der Beantragung von Waffenscheinen durch BürgerInnen." Per Nachricht vom 28. Februar 2020, 12.35 Uhr, haben Sie mir mitgeteilt: "Im Zusammenhang mit der Beantragung von Waffenscheinen durch BürgerInnen hat das Referat Waffen- und Jagdangelegenheiten des Ordnungsamtes Bremen im Jahr 2019 in zwei Fällen Auskunftsersuchen an das Landesamt für Verfassungsschutz gerichtet. Erkenntnisse über die angefragten Personen lagen dort nicht vor." Demnach gab es auch eine Antwort des Verfassungsschutzes. Da Behördenkommunikation dieser Art in der Regel schriftlich abgewickelt wird, ist nach allgemeiner Lebenserfahrung davon auszugehen, dass auch mindestens eine schriftliche Antwort des Verfassungsschutzes existiert, der Bestandteil des Aktenbestandes des Senators für Inneres geworden ist. Sofern dies der Fall ist, würden diese Akten jedoch unter meinen Antrag fallen und der Senator für Inneres hätte den Informationszugang zu diesen grundsätzlich zu gewähren. Daher folgende Fragen: Von wann (Tag/Monat/Jahr) stammen die beiden Auskunftsersuchen an den Verfassungsschutz? Hat der Verfassungsschutz auf die beiden Auskunftsersuchen jeweils schriftlich geantwortet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169592/
Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung von Anfragen nach dem IFG liegen nicht mehr in meinem Zuständigkeit…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Antrag nach dem IFG - Waffenscheine/Reichsbürger (#169592) [#169592]
Datum
10. November 2020 11:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung von Anfragen nach dem IFG liegen nicht mehr in meinem Zuständigkeitsbereich. Ich leite Ihre Anfrage an die zuständigen Kolleg*innen weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 10. November antworte ich wie folgt: relevante Erkenntnisse …
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Antrag nach dem IFG - Waffenscheine/Reichsbürger (#169592) [#169592]
Datum
12. November 2020 13:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 10. November antworte ich wie folgt: relevante Erkenntnisse im Sinne Ihrer Anfrage werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Erlasslage vom Verfassungsschutz an die Waffenbehörde übermittelt. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Bremen hat am 1. April 2019 schriftlich auf zwei Auskunftsersuchen nach § 43 Waffengesetz an das Ordnungsamt geantwortet: „beim Landesamt für Verfassungsschutz in Bremen liegen uns keine Erkenntnisse über […] in Bremen vor.“ Weitere Informationen liegen beim Senator für Inneres nicht vor. Schließlich möchte ich grundsätzlich daraufhin weisen, dass das Informationsfreiheitgesetz auf das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen keine Anwendung gem. § 3 Nr. 8 BremIFG findet. Nach § 3 Nr. 8 BremIFG sind auch Informationen des LfV vom Anspruch auf Information ausgenommen, unabhängig davon, bei welcher Behörde die Information (auch) vorgehalten wird. Mit freundlichen Grüßen