Kostenbewteiligung an dienstlichen Veranstaltungen
Anfrage an:
Bundesagentur für Arbeit
Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg verpflichtete alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung, bei der pro Person eine Eigenbeteiligung von 12,- Euro zu bezahlen war.
Gibt es für eine derartige Forderung in der Bundesagentur für Arbeit eine Rechtsgrundlage?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. November 2019
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3. Dezember 2019
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