SMS Schutzzone Syrien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die SMS, mit der Annegret Kramp-Karrenbauer Heiko Maas über ihren Vorschlag einer internationale Schutzmission in Nordsyrien informiert hat.
Falls Heiko Maas eine Antwort verfasst hat, bitte ich Sie mir diese ebenfalls zuzuschicken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. November 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die SMS, mit der An…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SMS Schutzzone Syrien [#169616]
Datum
1. November 2019 10:53
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die SMS, mit der Annegret Kramp-Karrenbauer Heiko Maas über ihren Vorschlag einer internationale Schutzmission in Nordsyrien informiert hat. Falls Heiko Maas eine Antwort verfasst hat, bitte ich Sie mir diese ebenfalls zuzuschicken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: SMS Schutzzone Syrien, Vg. Nr. 467-2019
Datum
4. November 2019 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. November 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht vom 14.11.2019. Bitte erklären Sie, warum Ihnen keine Inform…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SMS Schutzzone Syrien [#169616]
Datum
21. November 2019 19:39
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht vom 14.11.2019. Bitte erklären Sie, warum Ihnen keine Informationen vorliegen. Laut verschiedenster Medienberichte wurde Heiko Maas von Annegret Kramp-Karrenbauer per SMS benachrichtigt (einige Beispiele https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-maas-beschwert-sich-ueber-kramp-karrenbauers-sms-diplomatie-16445725.html ; https://www.tagesspiegel.de/politik/sicherheitszone-in-nordsyrien-akk-ueberrascht-mit-syrien-vorschlag-maas-und-die-spd/25140506.html). Daher gehe ich davon aus, dass im Auswärtigen Amt die geforderte Information vorhanden ist, und bitte Sie mir die Information zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169616

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 21.11.2019. Wie Ihnen bereits mit Schreib…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: SMS Schutzzone Syrien, Vg. Nr. 467-2019
Datum
22. November 2019 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 21.11.2019. Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 14.11.2019 mitgeteilt wurde, liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen im Auswärtigen Amt vor. Schon vor dem Zeitpunkt Ihrer Anfrage lagen keine gespeicherten oder verakteten Informationen zu Ihrem Antrag vor, da die SMS bereits gelöscht war. Mit freundlichen Grüßen