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Jobcenter Landkreis München: Rechtsform und Datenaustausch

bekanntlich ist das Jobcenter Landkreis München eine sogenannte "Optionskommune". Damit ist das Landratsamt München als eine identische Behörde für SGB II und SGB XII-Leistungen zuständig.

Gegenüber Antragstellern, Leistungsbeziehern, Sozialgerichten, Behörden, Datenschutzbeauftragten, etc., wird aber vom Landratsamt München gerne anderes behauptet.

Deshalb meine Anfrage:

1) Welche Rechtsform und Trägerkreis hat das "Jobcenter Landkreis München"

2) Welcher Datenaustausch zwischen den Abteilungen im SGB II und SGB XII finden statt, insbesondere im Hinblick nach § 16 SGB I = Weitergabe an den zuständigen Leistungsträger sowie der Beratungs-/Auskunfts-/Informationspflicht inklusive sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wie es das Bundessozialgericht + Bundesverfassungsgericht + EuGH bestätigen.

Für eine Auskunft bis zum 30.11.2019 danke ich Ihnen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: bekan…
An Jobcenter Landkreis München Details
Von
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Betreff
Jobcenter Landkreis München: Rechtsform und Datenaustausch [#169663]
Datum
2. November 2019 11:44
An
Jobcenter Landkreis München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekanntlich ist das Jobcenter Landkreis München eine sogenannte "Optionskommune". Damit ist das Landratsamt München als eine identische Behörde für SGB II und SGB XII-Leistungen zuständig. Gegenüber Antragstellern, Leistungsbeziehern, Sozialgerichten, Behörden, Datenschutzbeauftragten, etc., wird aber vom Landratsamt München gerne anderes behauptet. Deshalb meine Anfrage: 1) Welche Rechtsform und Trägerkreis hat das "Jobcenter Landkreis München" 2) Welcher Datenaustausch zwischen den Abteilungen im SGB II und SGB XII finden statt, insbesondere im Hinblick nach § 16 SGB I = Weitergabe an den zuständigen Leistungsträger sowie der Beratungs-/Auskunfts-/Informationspflicht inklusive sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wie es das Bundessozialgericht + Bundesverfassungsgericht + EuGH bestätigen. Für eine Auskunft bis zum 30.11.2019 danke ich Ihnen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: Jobcenter Landkreis München: Rechtsform und Datenaustausch [#169663]
Datum
15. Januar 2020 18:00
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Landkreis München: Rechtsform und Datenaustausch“ vom 02.11.2019 (#169663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 169663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169663
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Betreff
AW: Jobcenter Landkreis München: Rechtsform und Datenaustausch [#169663]
Datum
8. Februar 2020 19:50
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Landkreis München: Rechtsform und Datenaustausch“ vom 02.11.2019 (#169663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169663

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Betreff
AW: Jobcenter Landkreis München: Rechtsform und Datenaustausch [#169663]
Datum
22. März 2020 16:01
An
Jobcenter Landkreis München
Status
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