Jobcenter Landkreis München: Rechtsform und Datenaustausch
bekanntlich ist das Jobcenter Landkreis München eine sogenannte "Optionskommune". Damit ist das Landratsamt München als eine identische Behörde für SGB II und SGB XII-Leistungen zuständig.
Gegenüber Antragstellern, Leistungsbeziehern, Sozialgerichten, Behörden, Datenschutzbeauftragten, etc., wird aber vom Landratsamt München gerne anderes behauptet.
Deshalb meine Anfrage:
1) Welche Rechtsform und Trägerkreis hat das "Jobcenter Landkreis München"
2) Welcher Datenaustausch zwischen den Abteilungen im SGB II und SGB XII finden statt, insbesondere im Hinblick nach § 16 SGB I = Weitergabe an den zuständigen Leistungsträger sowie der Beratungs-/Auskunfts-/Informationspflicht inklusive sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wie es das Bundessozialgericht + Bundesverfassungsgericht + EuGH bestätigen.
Für eine Auskunft bis zum 30.11.2019 danke ich Ihnen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. November 2019
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6. Dezember 2019
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