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KdU Kosten der Unterkunft im SGB II+XII: Formblatt Einzelfall / Härteentscheidung = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung

gemäß SGB und Bundessozialgericht ist bei überschreiten der regulären Mietobergrenze eine individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung durch die Sozialbehörden vorzunehmen.

Die Prüfung ist auf dem Formblatt "Einzelfall / Härteentscheidung" zu dokumentieren und dem Leistungsberechtigten per Bescheid bekannt zu machen. Damit ist eine Prüfung im Widerspruchsverfahren / Überprüfungsanträgen, Klagen bei Gericht, Beschwerden, etc., möglich.

Mein Antrag:
=========

Es wird die Herausgabe des Formblattes "Einzelfall / Härteentscheidung" bzw. die individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung bis zum 16.11.2019 beantragt.

Da vom Landratsamt München (inklusive Jobcenter) abermals keine fristgerechte Erledigung zu erwarten ist, erfolgte mit gleicher Post eine Beschwerde beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß…
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Von
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Betreff
KdU Kosten der Unterkunft im SGB II+XII: Formblatt Einzelfall / Härteentscheidung = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung [#169664]
Datum
2. November 2019 11:52
An
Jobcenter Landkreis München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß SGB und Bundessozialgericht ist bei überschreiten der regulären Mietobergrenze eine individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung durch die Sozialbehörden vorzunehmen. Die Prüfung ist auf dem Formblatt "Einzelfall / Härteentscheidung" zu dokumentieren und dem Leistungsberechtigten per Bescheid bekannt zu machen. Damit ist eine Prüfung im Widerspruchsverfahren / Überprüfungsanträgen, Klagen bei Gericht, Beschwerden, etc., möglich. Mein Antrag: ========= Es wird die Herausgabe des Formblattes "Einzelfall / Härteentscheidung" bzw. die individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung bis zum 16.11.2019 beantragt. Da vom Landratsamt München (inklusive Jobcenter) abermals keine fristgerechte Erledigung zu erwarten ist, erfolgte mit gleicher Post eine Beschwerde beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis München
Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung mit email vom 02.11.2019 haben Sie um Zusendung e…
Von
Jobcenter Landkreis München
Via
Briefpost
Betreff
Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung
Datum
6. November 2019
Status
Warte auf Antwort
mit email vom 02.11.2019 haben Sie um Zusendung eines Formblattes "Einzelfall/Härtefallentscheidung" gebeten. Ein derartiges Formblatt eixtiert nicht. Die von Ihnen dargestellte Notwendigkeit, dass bei Überschreiten der Mietobergrenze eine Einzel- und Härtefallentscheidung vorzunehmen und auf einem gesonderten Formblatt niederzulegen sei, trifft nicht zu. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664] Sehr geehrte<Information-entfern…
An Jobcenter Landkreis München Details
Von
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Betreff
AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664]
Datum
11. November 2019 13:40
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Vorgehensweise verstößt somit bewusst gegen Gesetze und der Rechtsprechung, zB Bundessozialgericht. Beispiel: Mitteilungsvorlage vom 14.01.2019 LH Stuttgart (Seite 6): https://harald-thome.de/fa/redakteur/KdU_Ordner/KdU_Stuttgart_-_01.01.2019.pdf Einzel- und Härtefallgründe mit Wirtschaftlichkeitsprüfung werden von Antragstellern vorgetragen und dokumentiert. Beispiele: • Wohnungs- und Obdachlosigkeit • Eigene Wohnungsbemühungen nachgewiesen • Kindeswohl; schulpflichtige Kinder; Umgangs- und Besuchsrechte • Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung • Alleinerziehend Durch Ihren Briefkopf bestätigen Sie abermals, dass es sich um eine einheitliche Behörde handelt: Landratsamt München und Jobcenter Landkreis München. Es ist davon auszugehen, dass durch Ihr unzulässiges Vorgehen - keine Einzel- und Härtefallentscheidung und Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzunehmen, vielen Bedürftigen Sozialleistungen vorenthalten wurden und werden. Mein Antrag bleibt vollumfänglich bestehen. Andernfalls erfolgt Klage vor dem VG. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169664
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AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664] Sehr geehrte<Information-entfern…
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Betreff
AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664]
Datum
15. Januar 2020 18:03
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> gemäß SGB II und Bundessozialgesetz sind Sie zur Prüfung einer Einzel-/Härtefallprüfung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung verpflichtet. In welcher Form erfolgt die Dokumentation? Rein aus dem Leistungs- bzw. Ablehnungsbescheid ist dies nicht zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 169664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169664
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AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664] Sehr geehrte<Information-entfern…
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Von
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Betreff
AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664]
Datum
8. Februar 2020 19:49
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „KdU Kosten der Unterkunft im SGB II+XII: Formblatt Einzelfall / Härteentscheidung = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung“ vom 02.11.2019 (#169664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169664 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664] Sehr geehrte<Information-entfern…
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Von
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Betreff
AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664]
Datum
8. Februar 2020 19:51
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „KdU Kosten der Unterkunft im SGB II+XII: Formblatt Einzelfall / Härteentscheidung = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung“ vom 02.11.2019 (#169664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169664 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664] Sehr geehrte<Information-entfern…
An Jobcenter Landkreis München Details
Von
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Betreff
AW: Einzel- und Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsprüfung [#169664]
Datum
22. März 2020 11:51
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „KdU Kosten der Unterkunft im SGB II+XII: Formblatt Einzelfall / Härteentscheidung = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung“ vom 02.11.2019 (#169664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 108 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169664 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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