KdU Kosten der Unterkunft im SGB II+XII: Formblatt Einzelfall / Härteentscheidung = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung
gemäß SGB und Bundessozialgericht ist bei überschreiten der regulären Mietobergrenze eine individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung durch die Sozialbehörden vorzunehmen.
Die Prüfung ist auf dem Formblatt "Einzelfall / Härteentscheidung" zu dokumentieren und dem Leistungsberechtigten per Bescheid bekannt zu machen. Damit ist eine Prüfung im Widerspruchsverfahren / Überprüfungsanträgen, Klagen bei Gericht, Beschwerden, etc., möglich.
Mein Antrag:
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Es wird die Herausgabe des Formblattes "Einzelfall / Härteentscheidung" bzw. die individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung bis zum 16.11.2019 beantragt.
Da vom Landratsamt München (inklusive Jobcenter) abermals keine fristgerechte Erledigung zu erwarten ist, erfolgte mit gleicher Post eine Beschwerde beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. November 2019
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6. Dezember 2019
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