Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank, dass Sie unser Serviceangebot genutzt haben. Ihre Anfrage haben wir zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Fachdienst übersandt.
Haben Sie noch Fragen? Dann schicken Sie uns gerne wieder eine E-Mail oder rufen uns unter 0441/235-4444 an.
Freundliche Grüße
Ihr ServiceCenter
der Stadt Oldenburg
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Stadt Oldenburg
ServiceCenter
26105 Oldenburg
fon +49(0)441-235-4444 . fax +49(0)441-235-3444
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es gibt das neue Urteil C-201/14 vom 1.10.2015 zur Richtlinie 95/46/EG vom 24.10.1995, demzufolge betroffene Personen VORAB informiert werden m?ssen, ehe Daten an Dritte ?bermittelt werden. Wie wird die Stadt Oldenburg dieses Urteil umsetzen? Ich denke hierbei z.B. an die Daten?bermittlungen an die Rundfunkanstalten gem?? ?48 BMG, an das Bundeszentralamt f?r Steuern gem?? ?9 2. BMeldD?V, aber auch an Schulen im Zuge der Schulpflicht gem?? ?11NDSG etc. pp.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach ? 3 Abs. 1 des Nieders?chsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des ? 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach ? 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschl?gig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als B?rgeranfrage zu behandeln.
Ausschlussgr?nde liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens geb?hrenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die H?he der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringf?gigem Aufwand. Geb?hren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf ? 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/? 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverz?glich, sp?testens nach Ablauf eines Monats zug?nglich zu machen.
Sollten Sie f?r diesen Antrag nicht zust?ndig sein, bitte ich, ihn an die zust?ndige Beh?rde weiterzuleiten und mich dar?ber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gem?? ? 8 EGovG. Eine Antwort an meine pers?nliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine ?ffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach ? 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Ausk?nfte um weitere erg?nzende Ausk?nfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbest?tigung und danke Ihnen f?r Ihre M?he.
Mit freundlichen Gr??en
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>