Genehmigungsbescheid des MegaMarsch Nürnberg 2019

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 2. November 2019 hat die "hundert24 GmbH" mit Sitz in Mönchengladbach in Nürnberg einen Megamarsch veranstaltet. Ich bitte um Übersendung des Genehmigungsbescheides mit den gegebenfalls dazugehörigen Anlagen.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. November 2019
  • Frist
    7. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg Sehr geehrteAntragsteller/in am 2. November 2019…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsbescheid des MegaMarsch Nürnberg 2019 [#169825]
Datum
4. November 2019 23:55
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg Sehr geehrteAntragsteller/in am 2. November 2019 hat die "hundert24 GmbH" mit Sitz in Mönchengladbach in Nürnberg einen Megamarsch veranstaltet. Ich bitte um Übersendung des Genehmigungsbescheides mit den gegebenfalls dazugehörigen Anlagen. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Nürnberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag um Übersendung des Genehmigungsbescheides zum "Megamarsch" in…
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
AW: Genehmigungsbescheid des MegaMarsch Nürnberg 2019 [#169825]
Datum
5. November 2019 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag um Übersendung des Genehmigungsbescheides zum "Megamarsch" in Nürnberg können wir nicht nachkommen. Zum Einen richtet sich die "Satzung der Stadt Nürnberg über den Zugang zu Informationen im eigenen Wirkungskreis (InformationsfreiheitsS – IFS)" nach deren § 1, Satz 1 nur an Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Nürnberg. Zum Anderen handelt es sich bei der Genehmigung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO), gem. Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) um "Übertragenen Wirkungskreis" (Art. 6, Satz 1 ZustGVerk). Soweit Gemeinden nach Art. 2 bis 4 ZustGVerk Straßenverkehrsbehörden sind, erfüllen sie diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Nach §1, Satz 2 IFS sind von der Satzung ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betroffen. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort und wünsche Ihnen einen schönen Tag. Mit freundli…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigungsbescheid des MegaMarsch Nürnberg 2019 [#169825]
Datum
5. November 2019 18:49
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort und wünsche Ihnen einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169825