Actibump - versuchsweise Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an gefährlichen Straßenstellen

Auf meinen Antrag hat der Ortsbeirat von Bad Homburg-Gonzenheim entschieden, dass der Magistrat an 3 besonders sensiblen Straßenstellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das System "Actibump" der schwedischen Firma Edeva versuchsweise einrichtet.
Der Magistrat hat nun geantwortet und meint, das System bedürfe zuerst der Zulassung durch Ihre Behörde.
1) Stimmt diese Auffassung, insbesondere für die zunächst nur testweise Einrichtung von Actibump ?
2) Wer muss den Antrag auf Zulassung stellen ? Der Hersteller oder die Gemeinde, die Actibump einsetzen will ?
Vielen Dank im Voraus !

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    7. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf meinen Antrag h…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
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Betreff
Actibump - versuchsweise Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an gefährlichen Straßenstellen [#169834]
Datum
5. November 2019 09:20
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meinen Antrag hat der Ortsbeirat von Bad Homburg-Gonzenheim entschieden, dass der Magistrat an 3 besonders sensiblen Straßenstellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das System "Actibump" der schwedischen Firma Edeva versuchsweise einrichtet. Der Magistrat hat nun geantwortet und meint, das System bedürfe zuerst der Zulassung durch Ihre Behörde. 1) Stimmt diese Auffassung, insbesondere für die zunächst nur testweise Einrichtung von Actibump ? 2) Wer muss den Antrag auf Zulassung stellen ? Der Hersteller oder die Gemeinde, die Actibump einsetzen will ? Vielen Dank im Voraus !
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) prüft derartige Systeme nicht und lässt si…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
AW: Actibump - versuchsweise Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an gefährlichen Straßenstellen [#169834]
Datum
5. November 2019 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) prüft derartige Systeme nicht und lässt sie auch nicht zu o.Ä. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen sehr für Ihre umgehende Antwort. Mit f…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Actibump - versuchsweise Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an gefährlichen Straßenstellen [#169834]
Datum
5. November 2019 17:25
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen sehr für Ihre umgehende Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kreuder Anfragenr: 169834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169834