Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen

- eine Übersicht darüber, wie viele Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs bei der Polizei Bremen, dem Ordnungsamt sowie der Bußgeldstelle in den Jahren 2018 und 2019 eingegangen sind. (Gemeint sind z.B. Meldungen über die App wegeheld, per Fax und E-Mail).
- eine Übersicht darüber, in wie vielen Fällen diese Anzeigen zu einem Buß- oder Verwarngeld geführt haben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    7. Dezember 2019
  • Kosten dieser Information:
    2850,00 Euro
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Ü…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen [#169877]
Datum
5. November 2019 16:35
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht darüber, wie viele Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs bei der Polizei Bremen, dem Ordnungsamt sowie der Bußgeldstelle in den Jahren 2018 und 2019 eingegangen sind. (Gemeint sind z.B. Meldungen über die App wegeheld, per Fax und E-Mail). - eine Übersicht darüber, in wie vielen Fällen diese Anzeigen zu einem Buß- oder Verwarngeld geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in c/o Humanity and Culture e.V. Postfach 41 45 26862 Papenburg Eine ladungsfähige Anschrift für die Zustellung von Postzustellungsaufträgen wird auf Anfrage mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 05.11.2019 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mic…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Antrag nach dem IFG - Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen (#169877)
Datum
15. November 2019 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 05.11.2019 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Nach entsprechender Prüfung erhalten Sie die erbetenen Informationen aus meinem Referat. Aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage wird die Beantwortung leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 05.11.2019 beantworte ich wie folgt: Die von Ihnen erbetenen Info…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen
Datum
20. Januar 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 05.11.2019 beantworte ich wie folgt: Die von Ihnen erbetenen Informationen werden standardmäßig nicht erhoben. Die Beauftragung einer Abfrage der angefragten Daten beim entsprechenden Fachverfahrenshersteller kann kostenpflichtig erfolgen. · Programmieraufwand für eine derartige Abfrage: 2 Tage · Tagessatz des Fachverfahrensherstellers: 1.200,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer · Verwaltungsaufwand: ca. 4,5 Std. à 100,00 € Sämtliche anfallenden Kosten wären von Ihnen zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr Antragsteller/in aufgrund der Kosten ziehe ich meinen Antrag vom 05.11.2019 hiermit zurück. Mit freundliche…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG - Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen [#169877]
Datum
21. Januar 2020 15:40
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in aufgrund der Kosten ziehe ich meinen Antrag vom 05.11.2019 hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169877/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Postfach 41 45 26862 Papenburg Eine ladungsfähige Anschrift für die Zustellung von Postzustellungsaufträgen wird auf Anfrage mitgeteilt.