WLAN der Hochschule Magdeburg-Stendal

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule setzt aktuell keine Technik ein, die den Betrieb
privater Access-Points verhindert/stört.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Hochschule Magdeburg-Stendal Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Hochschule Magdeburg-Stendal [#169884]
Datum
5. November 2019 19:01
An
Hochschule Magdeburg-Stendal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Hochschule Magdeburg-Stendal“ v…
An Hochschule Magdeburg-Stendal Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Hochschule Magdeburg-Stendal [#169884]
Datum
7. Dezember 2019 23:48
An
Hochschule Magdeburg-Stendal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Hochschule Magdeburg-Stendal“ vom 05.11.2019 (#169884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169884 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hochschule Magdeburg-Stendal
Sehr geehrter Herr Langner, heute kann ich Ihnen auf Ihre Anfrage wie folgt anworten. Obgleich kein Auskunftsans…
Von
Hochschule Magdeburg-Stendal
Betreff
Re: WLAN der Hochschule Magdeburg-Stendal [#169884]
Datum
11. Dezember 2019 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langner, heute kann ich Ihnen auf Ihre Anfrage wie folgt anworten. Obgleich kein Auskunftsanspruch nach IZG besteht bzw. der hier gestellte Antrag abzulehnen ist, weil kein Zugang zu „amtlichen Informationen“ i. S. d. § 2 Nr. 1. IZG begehrt wird, gebe ich Ihnen abschließend folgende Auskunft zur Kenntnis: • Die Hochschule setzt aktuell keine Technik ein, die den Betrieb privater Access-Points verhindert/stört. • Wir gehen ferner den kooperativen Weg, bei Sonderbedarfen lokale und spezialisierte Lösungen mit den Nutzern zu planen und aufzubauen. Mit freundlichen Grüßen