"Gütesiegel Objektfunk BODeV & PMeV" für TETRA-Objektversorgungsanlagen
Die Verbände PMeV [Bundesverband Professioneller Mobilfunk e. V] und BODeV [Bundesverband für Objektfunk Deutschland e. V.] verleihen ein "Gütesiegel", das "Mindestanforderungen für die Planung,
Errichtung und Wartung einer technisch und qualitativ hochwertigen und den besonderen Anforderungen der BOS entsprechenden Objektversorgung sichergestellt".
Siehe dazu auch:
http://www.objektfunk-deutschland.de/guetesiegel/
Meine Fragen:
1) Welche rechtliche Bedeutung hat das von den Verbänden PMeV [Bundesverband Professioneller Mobilfunk e. V] und BODeV [Bundesverband für Objektfunk Deutschland e. V.] verliehene "Gütesiegel" im Anzeigeverfahren für Objektversorgungsanlagen ?
2) Unterscheidet der Prozessablauf des Anzeigeverfahrens für Objektversorgungsanlagen zwischen Inhabern des "Gütesiegels" und Nicht-Inhabern des "Gütesiegels" ?
D.h. können Inhaber des "Gütesiegels" von einem beschleunigten Anzeigeverfahren für Objektversorgungsanlagen seitens der BDBOS rechnen ?
3) Inwieweit war bzw. ist die BDBOS am "Gütesiegel" beteiligt ?
Z.B. bei:
- der Etablierung des Gütesiegels
- der Erstellung seiner Kriterien
- der regelmäßigen Überarbeitung der Qualitätsstandards des "Gütesiegels" ?
Vielen Dank.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum5. November 2019
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7. Dezember 2019
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Kosten dieser Information:250,00 Euro
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