"Gütesiegel Objektfunk BODeV & PMeV" für TETRA-Objektversorgungsanlagen

Die Verbände PMeV [Bundesverband Professioneller Mobilfunk e. V] und BODeV [Bundesverband für Objektfunk Deutschland e. V.] verleihen ein "Gütesiegel", das "Mindestanforderungen für die Planung,
Errichtung und Wartung einer technisch und qualitativ hochwertigen und den besonderen Anforderungen der BOS entsprechenden Objektversorgung sichergestellt".

Siehe dazu auch:
http://www.objektfunk-deutschland.de/guetesiegel/

Meine Fragen:

1) Welche rechtliche Bedeutung hat das von den Verbänden PMeV [Bundesverband Professioneller Mobilfunk e. V] und BODeV [Bundesverband für Objektfunk Deutschland e. V.] verliehene "Gütesiegel" im Anzeigeverfahren für Objektversorgungsanlagen ?

2) Unterscheidet der Prozessablauf des Anzeigeverfahrens für Objektversorgungsanlagen zwischen Inhabern des "Gütesiegels" und Nicht-Inhabern des "Gütesiegels" ?
D.h. können Inhaber des "Gütesiegels" von einem beschleunigten Anzeigeverfahren für Objektversorgungsanlagen seitens der BDBOS rechnen ?

3) Inwieweit war bzw. ist die BDBOS am "Gütesiegel" beteiligt ?
Z.B. bei:
- der Etablierung des Gütesiegels
- der Erstellung seiner Kriterien
- der regelmäßigen Überarbeitung der Qualitätsstandards des "Gütesiegels" ?

Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    7. Dezember 2019
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verbände PMeV […
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Gütesiegel Objektfunk BODeV & PMeV" für TETRA-Objektversorgungsanlagen [#169898]
Datum
5. November 2019 21:37
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verbände PMeV [Bundesverband Professioneller Mobilfunk e. V] und BODeV [Bundesverband für Objektfunk Deutschland e. V.] verleihen ein "Gütesiegel", das "Mindestanforderungen für die Planung, Errichtung und Wartung einer technisch und qualitativ hochwertigen und den besonderen Anforderungen der BOS entsprechenden Objektversorgung sichergestellt". Siehe dazu auch: http://www.objektfunk-deutschland.de/guetesiegel/ Meine Fragen: 1) Welche rechtliche Bedeutung hat das von den Verbänden PMeV [Bundesverband Professioneller Mobilfunk e. V] und BODeV [Bundesverband für Objektfunk Deutschland e. V.] verliehene "Gütesiegel" im Anzeigeverfahren für Objektversorgungsanlagen ? 2) Unterscheidet der Prozessablauf des Anzeigeverfahrens für Objektversorgungsanlagen zwischen Inhabern des "Gütesiegels" und Nicht-Inhabern des "Gütesiegels" ? D.h. können Inhaber des "Gütesiegels" von einem beschleunigten Anzeigeverfahren für Objektversorgungsanlagen seitens der BDBOS rechnen ? 3) Inwieweit war bzw. ist die BDBOS am "Gütesiegel" beteiligt ? Z.B. bei: - der Etablierung des Gütesiegels - der Erstellung seiner Kriterien - der regelmäßigen Überarbeitung der Qualitätsstandards des "Gütesiegels" ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Empfang Ihres Auskunftsersuchens nach IFG und UIG vom 5. November …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen "Gütesiegel Objektfunk BODeV & PMeV" für TETRA-Objektversorgungsanlagen [#169898] vom 5. November 2019
Datum
14. November 2019 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Empfang Ihres Auskunftsersuchens nach IFG und UIG vom 5. November 2019. Sie baten ausdrücklich vorab um Mitteilung evtl. anfallender Gebühren. Die von Ihnen gestellten Fragen lassen sich nicht mit einer einfachen Auskunft beantworten, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen würde. Für schriftliche Auskünfte ist gem. § 10 IFG i.V.m. § 1 Absatz 1 IFGGebV (Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz) i.V.m. Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 ein Gebührenbeitrag zwischen 30 und 250 Euro vorgesehen. Sofern ich nicht bis zum 22. November 2019 eine Rückmeldung Ihrerseits vorliegen habe, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Auskunftsersuchen aufrecht erhalten möchten. Ich werde Ihnen alsdann die Antwort fristgemäß übersenden. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Kostenabschätzung. Aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen "Gütesiegel Objektfunk BODeV & PMeV" für TETRA-Objektversorgungsanlagen [#169898] vom 5. November 2019 [#169898]
Datum
14. November 2019 19:57
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Kostenabschätzung. Aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich meinen IFG-Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169898