Kinderspielplatz des Wohngebäudes Hackstraße 1, 70190 Stuttgart; LBO, LBOAVO BW
1. Ist der Spielplatz im Innenhof des Wohngebäudes << Adresse entfernt >> wegen der Forderungen des § 9 Abs.2 LBO BW errichtet worden?
2. Falls ja, sind die Flächen nach § 1 Abs.2 LBOAVO eingehalten? Wie groß ist diese Fläche?
3. Falls ja, wie ist die Erreichbarkeit nach § 1 Abs.1 LBOAVO bzw. die öffentlich-rechtlich gesicherte Nutzung nach § 9 Abs.2 LBO BW konkret gesichert? Aktuell ist der Spielplatz nicht öffentlich zugänglich.
4. Falls nein, wie wurde die Ersatzmaßnahme nach § 9 Abs.3 LBO BW umgesetzt? Welcher Geldbetrag wurde für die Errichtung oder Ausbau welches konkreten nahegelegenen Kinderspielplatzes verwendet?
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. November 2019
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7. Dezember 2019
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