WLAN der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzwerken an deutschen Hochschulen und bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

da die WLAN-Infrastruktur der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf vom Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften betrieben wird, gelten in dem Fall auch die bereits getätigten Auskünfte des LRZ

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2019
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von…
An Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf [#170039]
Datum
7. November 2019 22:07
An
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzwerken an deutschen Hochschulen und bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Mit ist woh…
An Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf [#170039]
Datum
11. Dezember 2019 20:01
An
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Mit ist wohl bewusst, dass Sie in einem der wenigen Bundesländer sind, die das IFG nicht in Landesrecht umgesetzt haben. Gerade jedoch bei Hochschulen würde ich ein ganz besonderes Maß an Offenheit und Transparenz erwarten. Zumindest in soweit, dass in irgendeiner Form geantwortet wird. Meine Anfrage ist mit minimalstem Aufwand zu beantworten und stellt auch kein Sicherheitsrisiko dar oder sorgt für eine Störung der Öffentlichen Ordnung. Darf ich Sie erneut bitten meine Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 170039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170039
Marcel Langner
Anfragen auf FragDenStaat.de Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung auf mein…
An Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen auf FragDenStaat.de
Datum
14. Januar 2020
An
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung auf meine Anfrage bei FragDenStaat.de erhalten (https://fragdenstaat.de/a/170039). Mit ist wohl bewusst, dass Sie in einem der wenigen Bundesländer sind, die das IFG nicht in Landesrecht umgesetzt haben. Gerade jedoch bei Hochschulen würde ich ein ganz besonderes Maß an Offenheit und Transparenz erwarten. Zumindest in soweit, dass in irgendeiner Form geantwortet wird. Meine Anfrage ist mit minimalstem Aufwand zu beantworten und stellt auch kein Sicherheitsrisiko dar oder sorgt für eine Störung der Öffentlichen Ordnung. Darf ich Sie erneut bitten meine Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
AW: Anfragen auf FragDenStaat.de Sehr geehrter Herr Langner, da die WLAN-Infrastruktur der Hochschule Weihensteph…
Von
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Via
Briefpost
Betreff
AW: Anfragen auf FragDenStaat.de
Datum
15. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, da die WLAN-Infrastruktur der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf vom Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften betrieben wird, gelten in dem Fall auch die bereits getätigten Auskünfte des LRZ: https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-des-lrz/ Darüberhinaus sind keine Accesspoints im Verantwortungsbereich der Hochschule bekannt. Mit freundlichen Grüßen