Zentrale Abituraufgaben im Fach Englisch

alle vom Ministerium zentral gestellten Lese- und Hörverstehensaufgaben der Abiturprüfungen und der sog. 50%-Klausuren im Fach Englisch bis einschließlich 2019 sowie etwaige Sonderformen dieser (vergrößerter Text, reduzierter Aufgabenumfang), sofern solche vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle vom Minister…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Zentrale Abituraufgaben im Fach Englisch [#170041]
Datum
7. November 2019 22:43
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vom Ministerium zentral gestellten Lese- und Hörverstehensaufgaben der Abiturprüfungen und der sog. 50%-Klausuren im Fach Englisch bis einschließlich 2019 sowie etwaige Sonderformen dieser (vergrößerter Text, reduzierter Aufgabenumfang), sofern solche vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentrale Abituraufgaben im Fach Englisch“ vom 07…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: Zentrale Abituraufgaben im Fach Englisch [#170041]
Datum
10. Dezember 2019 06:23
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentrale Abituraufgaben im Fach Englisch“ vom 07.11.2019 (#170041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170041

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
AZ: 0831-0001#2019/0001-0901 9411C Vollzug des Landestransparenzgesetzes Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Ant…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
LTranspG; Zentrale Abituraufgaben im Fach Englisch [#170041];
Datum
12. Dezember 2019 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: 0831-0001#2019/0001-0901 9411C Vollzug des Landestransparenzgesetzes Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 07.11.2019 nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) wird abgewiesen. Sie haben keinen Anspruch auf Zugang zu den Lese- und Hörverstehens-Aufgaben aller Abiturprüfungen im Fach Englisch. Dem stehen die in § 14 Abs. 1 Nr. 9 LTranspG genannten „öffentlichen Belange“ entgegen. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 9 LTranspG soll der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden soweit und solange durch die Bekanntgabe von Informationen ein Verfahren zur Leistungsbeurteilung und Prüfung beeinträchtigt würde. Die Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) vom 24.11.2017 führt hierzu aus: „Nummer 9 enthält einen Schutztatbestand für Prüfungsverfahren und Leistungsbeurteilungen. Es soll verhindert werden, dass die Durchführung von Prüfungen und Leitungsfeststellungen durch eine vorherige Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben und Prüfungslösungen beeinträchtigt wird. Dieser Schutz ist zeitlich nicht auf die Durchführung einer konkreten Prüfung oder Leistungsfeststellung begrenzt. Prüfungsaufgaben werden vielfach zur mehrfachen Nutzung, insbesondere auch im Rahmen von Prüfungsverbänden, innerhalb derer die Aufgaben untereinander ausgetauscht werden, erstellt. Nummer 9 schützt das gesamte Verfahren, in dem eine Aufgabe zu Prüfungs- oder sonstigen Leistungsfeststellungszwecken Verwendung finden soll. Erst wenn sicher feststeht, dass eine Aufgabe für den vorbezeichneten Zweck nicht mehr eingesetzt werden soll, kann ein Informationsanspruch nach dem Landestransparenzgesetz Platz greifen.“ Weiter steht Ihrem Anliegen auch § 16 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG entgegen. Danach ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit Rechte am geistigen Eigentum oder an Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verletzt würden. Dies ist der Fall, da die Aufgaben urheberrechtlich geschützt sind. Die Rechteinhaber insbesondere externer Quellen müssen laut Urheberrechtsgesetzt vor einer Weitergabe an Dritte zustimmen. Sofern hierfür Kosten anfallen, würden diese Ihnen in Rechnung gestellt. Die Verwendung externer Quellen für reine Prüfungszwecke ist hingegen frei. Für die Einräumung - ausschließlich eigener - Nutzungsrechte erheben wir im Regelfall ein Entgelt von 100,00 € je Aufgabe. Die Vervielfältigungsrechte oder sonstige Urheberrechte für verwendete Fremdtexte, Abbildungen, etc. liegen nicht bei uns und müssen von Ihnen direkt bei den externen Rechteinhabern eingeholt werden. Die von den Bundesländern im Abitur eingesetzten Aufgaben aus dem Abituraufgabenpool des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), für welche die Rechteinhaber dem IQB Veröffentlichungsrechte eingeräumt haben, finden Sie auf der Internetseite des IQB https://www-iqb.hu-berlin.de/abitur/sammlung. Kosten gemäß § 24 LTranspG werden vorliegend nicht erhoben. Abschließend hinweisen möchten wir noch darauf, dass ein Antrag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG die Identität des Antragstellers erkennen lassen muss. Bitte geben Sie daher bei entsprechenden elektronischen Anfragen immer Ihre Adresse an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1]an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden. Fußnote: [1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen