PP Ausbildung

Ich bitte um die Beantwortung folgender Sachfragen:
1. Berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der << Antragsteller:in >> zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland?
2. Welche Kriterien finden bei der Prüfung zur Zulassung Anwendung & wie werden diese überprüft?

Studien & Prüfungsordnung des Studiengangs: https://dokumente.hs-magdeburg.de/A/Amtliche+Bekanntmachungen/705?encoding=UTF-8

Regelstudien- und Prüfungsplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_MA/RSP_RehaMA.pdf

Modulhandbuch des Studiengangs: https://www.hs-magdeburg.de/hochschule/fachbereiche/angewandte-humanwissenschaften/studienorganisatorisches.html#c2691

Falls für die Prüfung Unterlagen benötigt werden, die Ihnen bisher nicht vorliegen, reiche ich diese gern nach. Bitte setzten Sie mich darüber in Kenntnis, welche Unterlagen für eine Prüfung nachgereicht werden müssen.

Ergebnis der Anfrage

Nach lang andauernder Prüfung kam das LPA BaWü zum Schluss, dass der M.Sc. Abschluss Rehabilitationspsychologie der Hochschule Magdeburg-Stendal die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in im Land Baden-Württemberg nach dem PTG erfüllt. Dies betrifft nur jene, die das Bachelor-Studium vor dem 1.9.2020 aufgenommen haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    8. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die …
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PP Ausbildung [#170089]
Datum
8. November 2019 17:01
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Beantwortung folgender Sachfragen: 1. Berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland? 2. Welche Kriterien finden bei der Prüfung zur Zulassung Anwendung & wie werden diese überprüft? Studien & Prüfungsordnung des Studiengangs: https://dokumente.hs-magdeburg.de/A/Amtliche+Bekanntmachungen/705?encoding=UTF-8 Regelstudien- und Prüfungsplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_MA/RSP_RehaMA.pdf Modulhandbuch des Studiengangs: https://www.hs-magdeburg.de/hochschule/fachbereiche/angewandte-humanwissenschaften/studienorganisatorisches.html#c2691 Falls für die Prüfung Unterlagen benötigt werden, die Ihnen bisher nicht vorliegen, reiche ich diese gern nach. Bitte setzten Sie mich darüber in Kenntnis, welche Unterlagen für eine Prüfung nachgereicht werden müssen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlass für meine Anfrage nehme ich insbesondere Bezug auf dieses Rundschreiben au…
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PP Ausbildung [#170089]
Datum
10. November 2019 15:04
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlass für meine Anfrage nehme ich insbesondere Bezug auf dieses Rundschreiben aus Ihrem Hause. Ihnen zur Information. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - rundschreiben-zugangsvoraussetzungen-5-abs-2-psychthg-kopie.pdf Anfragenr: 170089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170089
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 08.11.2019 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Da ic…
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
AW: PP Ausbildung [#170089]
Datum
12. November 2019 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 08.11.2019 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Da ich zur Zeit nicht im Dienst bin, werde ich Ihnen nach meiner Rückkehr ab 10.12.2019 gerne umgehend antworten. Gebühren fallen dafür nicht an. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ebenfalls möchte ich in Erfahrung bringen, ob der Abschluss in Rehabilitationspsychol…
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PP Ausbildung [#170089]
Datum
18. November 2019 11:06
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ebenfalls möchte ich in Erfahrung bringen, ob der Abschluss in Rehabilitationspsychologie B.Sc. (!) allein oder in Kombination mit dem Masterabschluss in Rehabilitationspsychologie in Ihrem Bundesland zur Ausbildung zum/zu Kinder- und JugendlichenpscotherapeutIn berechtigt. (wenn beide Abschlüsse an der HS Magdeburg-Stendal erworben wurden) Modulhandbuch: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Fachbereiche/AHW/files/Modulhandbuch_Reha_BA.pdf Regelstudienplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_BA/RSP_Reha.pdf Prüfungsordnung: https://www.hs-magdeburg.de/studium/bachelor/rehabilitationspsychologie.html?sword_list[]=rehabilitationspsychologie&no_cache=1 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170089 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. November 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „PP Ausbildung“ vom 08.11.2019 (#170089) wurde vo…
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: PP Ausbildung [#170089]
Datum
4. Januar 2020 12:48
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „PP Ausbildung“ vom 08.11.2019 (#170089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170089 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in 1. zu Ihren Fragen, die Sie mit Schreiben vom 08.11.2019 gestellt haben: zu 1.: gru…
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
AW: PP Ausbildung [#170089] - Ihre Anfragen vom 08. und 18.11.2019
Datum
7. Januar 2020 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in 1. zu Ihren Fragen, die Sie mit Schreiben vom 08.11.2019 gestellt haben: zu 1.: grundsätzlich nein, da nur Master in Psychologie die Zugangsvoraussetzung gem. § 5 PsychThG zur Psychotherapeutenausbildung (PP und KJP) erfüllen. Masterabschlüsse in Schwerpunktbereichen der Psychologie erfüllen die Zugangsvoraussetzung zur PP- und KJP-Ausbildung in Baden-Württemberg zur derzeitigen Rechtslage grundsätzlich nicht. Zu 2.: die grundsätzlichen Kriterien sind: Masterabschluss in Psychologie einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder ein gleichwertiger ausländischer Masterabschluss mit dem Umfang 120 ECTS, der das Fach Klinische Psychologie mit Prüfung enthält (Umfang der Klin. Psychologie ist hier nicht vorgegeben). Überprüft werden diese Kriterien durch Vorlage der Masterurkunde und des dazugehörigen Transcripts of Records, aus dem die studierten Inhalte und deren Umfang des Masterstudienganges entnommen werden können. 2. Zu Ihrer Frage, die Sie mit Schreiben vom 18.11.2019 gestellt haben: Ein Bachelor in Rehabilitationspsychologie einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (darunter fällt die Antragsteller/in) erfüllt (nur) mit einem zusätzlich abgeschlossenen Master in Psychologie, der die obg. Kriterien erfüllt, die Zugangsvoraussetzung gem. § 5 PsychThG zur Psychotherapeutenausbildung (PP und KJP). Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Antwort. Ist die Begründung dafür, dass der Masterabschluss R…
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PP Ausbildung [#170089] - Ihre Anfragen vom 08. und 18.11.2019 [#170089]
Datum
8. Januar 2020 12:44
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Antwort. Ist die Begründung dafür, dass der Masterabschluss Rehabilitationspsychologie in Baden-Württemberg nicht für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in nach §5 Abs. 2 zulässig ist, dass er nicht "Psychologie" heißt? Dem Schreiben aus Ihrem Hause (bereits in einer vorherigen Mail angehängt) entnahm ich nämlich, dass die Hochschulart(Universität) in Ihrem Bundesland nicht entscheidend ist. Sie sprechen davon, dass Schwerpunktabschlüsse grundsätzlich nicht zur Ausbildung in BaWü zulässig sind, sind davon auch Abschlüsse wie "Klinische Psychologie & Psychotherapie" (Universität Kassel: https://www.uni-kassel.de/fb01/institute/psychologie/studium/master-of-science/msc-klinische-psychologie-und-psychotherapie.html) betroffen? Gibt es die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung für Schwerpunktabschlüsse (z.B. Anwendung §5 Abs. 3)? Welche Kriterien werden bei einer solchen (möglichen) Einzelfallprüfung herangezogen, entstehen dabei Kosten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170089 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in mittlerweile erfüllt ein Masterabschluss in Psychologie einer staatlich anerkannten …
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
AW: PP Ausbildung [#170089] - Ihre Anfragen vom 08. und 18.11.2019 [#170089]
Datum
12. Februar 2020 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mittlerweile erfüllt ein Masterabschluss in Psychologie einer staatlich anerkannten Hochschule als mit einer Universität gleichstehende Hochschule in Baden-Württemberg die Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapeutenausbildung, wenn der Masterstudiengang in Psychologie abgeschlossen wurde und akkreditiert ist, 120 ECTS umfasst und das Fach Klinische Psychologie geprüft enthält. Die Akkreditierung des Studienganges Psychologie muss von einer Agentur, die vom Akkreditierungsrat gem. Artikel 5 Abs. 3 Nr. 5 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages zugelassen worden ist (§ 24 Abs. 1 Studienakkreditierungsverordnung – StAkkrVO vom 18.04.2018 des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg), durchgeführt worden sein. Die Begründung dafür, dass der Master in Rehabilitationspsychologie die Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapeutenausbildung nicht erfüllt, ist die Schwerpunktbezeichnung des Studienganges (sogenannter Bindestrich-Abschluss). Das PsychThG sieht gem. § 5 einen Abschluss in Psychologie vor. Auch nachdem durch die Bologna-Reform viele unterschiedliche Bindestrich-Studiengänge entstanden, hat der Gesetzgeber in Kenntnis der hochschulrechtlichen Entwicklung keine Anpassung der Zugangsvoraussetzungen vorgenommen und nicht zusätzlich zur (allgemeinen) Psychologie auch Abschlüsse in einem bestimmten Teilbereich im Sinne einer Spezialisierung der Psychologie in die Zugangsvoraussetzungen nachträglich aufgenommen. Die Fragestellung, ob auch Masterabschlüsse in Schwerpunktbereichen der Psychologie als sogenannte Bindestrich-Psychologieabschlüsse wie Wirtschaftspsychologie, Rechtspsychologie, Rehabilitationspsychologie, Kommunikationspsychologie etc, die Zugangsvoraussetzung erfüllen können, wurde auch bislang von den Bundesländern einstimmig verneint. Die Frage, ob Masterstudiengänge in Psychologie mit Vertiefungsschwerpunkt (zB Vertiefung Klinische Psychologie, sozusagen im Sinne eines Zusatzes zur Psychologie) die Zugangsvoraussetzung erfüllen (vorausgesetzt sie schließen eine Prüfung in dem Fach Klinische Psychologie ein), wurde einstimmig befürwortet. Demnach erfüllen Studiengangsbezeichnungen, die auf eine Spezialisierung und damit einen bestimmten Teilbereich der Psychologie hindeuten (sog. Bindestrich-Abschlüsse), die Zugangsvoraussetzung grundsätzlich nicht. Dadurch erscheint auch eine Gleichwertigkeitsprüfung obsolet, da man durch die Spezialisierung des Studienganges davon ausgehen kann, dass die Inhalte sich von denen eines (allgemeinen) Psychologiestudienganges unterscheiden, sonst würde der Studiengang nicht Rehabilitationspsychologie heissen, sondern Psychologie. Der Masterabschluss "Klinische Psychologie und Psychotherapie" der Universitäten Kassel und Dresden erfüllt die Zugangsvoraussetzung in BW, weil er keine Spezialisierung oder Teilbereich der Psychologie (Bindestrich-Abschluss) darstellt, sondern den Zusatz Klinische Psychologie und Psychotherapie enthält. Die Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 3 PsychThG regelt die Anrechnung anderer (psychotherapeutischer) Ausbildungen im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Psychotherapeutenausbildung nach dem PsychThG. Es bleibt jedoch unbenommen, einen Master in Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule unter Anrechnung eines Bindestrich-Psychologie-Masters abzuschliessen. Ein Master in Psychologie, der unter Anrechnung verkürzt studiert und abgeschlossen wird, erfüllt die Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapeutenausbildung auch mit weniger Umfang als 120 ECTS. Hierbei ist es unerheblich, ob das Fach Klinische Psychologie im angerechneten oder zusätzlich studierten Master enthalten ist. Der Bachelor in Rehabilitationspsychologie der HS Magdeburg-Stendal erfüllt (weiterhin) mit einem Master in Psychologie einer Universität oder gleichstehenden Hochschule die Zugangsvoraussetzung zur PP- und KJP-Ausbildung in BW. Bei Rückfragen stehe ich auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich Danke Ihnen für Ihre Antwort, auch wenn sie nicht meinen Erwartungen entspricht. …
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PP Ausbildung [#170089] - Ihre Anfragen vom 08. und 18.11.2019 [#170089]
Datum
12. Februar 2020 19:51
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich Danke Ihnen für Ihre Antwort, auch wenn sie nicht meinen Erwartungen entspricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170089 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
AW: Rehabilitationspsychologie Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mitteilung mit Anlagen vom 18.06.2020. Da…
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
AW: Rehabilitationspsychologie
Datum
2. Juli 2020 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mitteilung mit Anlagen vom 18.06.2020. Da seit dem Urteil des BVerwG Leipzig von August 2017 ein Master in Psychologie (mit Klinischer Psychologie) unabhängig von vorangehenden Bachelorstudiengang die Zugangsvoraussetzung erfüllt, es also auf die Hochschule ankommt, mit welchem Bachelor sie zu ihrem Master Psychologie zulässt, und der Bachelor demnach nicht zwingend in Psychologie abgeschlossen werden muss, ist davon auszugehen, dass ein Bachelor u. Master in Rehabilitationspsychologie mindestens ebenso viel reine, also nicht auf den Schwerpunkt Rehabilitation bezogene Psychologie enthält wie ein Master Psychologie mit einem nichtpsychologischen Bachelor. Dies wird mit Ihren Ausführungen und den (auch von [geschwärzt]) eingereichten Unterlagen zur inhaltlichen Gleichwertigkeit des Studienganges Rehabilitationspsychologie mit einem reinen Studiengang Psychologie gestützt. Demnach erfüllt der Master Rehabilitationspsychologie der HS Magdeburg-Stendal künftig rechtlich generell die Zugangsvoraussetzung zur PP- und KJP-Ausbildung in BW, wenn ein Bachelor in Psychologie oder Rehabilitationspsychologie vorausgeht. Aufgrund der anstehenden Änderung des PsychThG kann i. R. der dort normierten Übergangsregelung (§ 27) die Ausbildung nach jetzigem Recht bis 31.08.2032 abgeschlossen werden mit Staatsprüfung, sofern der Bachelor in Rehabilitationspsychologie oder Psychologie bis spätestens 01.09.2020 begonnen wurde. Der Master Rehabilitationspsychologie der HS Magdeburg-Stendal mit vorausgehendem Bachelor in Rehab.psychologie von Frau [geschwärzt] und [geschwärzt] erfüllt somit die Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapeutenausbildung in BW. Ich werde dies den Antragstellern gesondert mitteilen. Dies ist eine rechtliche Auskunft, den Ausbildungsstätten bleibt die Entscheidung zur Aufnahme zur Ausbildung immer vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])

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