Zulassung nach PsychthG

Ich bitte um die Beantwortung folgender Sachfragen:
1. Berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der << Antragsteller:in >> zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland?
2. Welche Kriterien finden bei der Prüfung zur Zulassung Anwendung & wie werden diese überprüft?

Studien & Prüfungsordnung des Studiengangs: https://dokumente.hs-magdeburg.de/A/Amtliche+Bekanntmachungen/705?encoding=UTF-8

Regelstudien- und Prüfungsplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_MA/RSP_RehaMA.pdf

Modulhandbuch des Studiengangs: https://www.hs-magdeburg.de/hochschule/fachbereiche/angewandte-humanwissenschaften/studienorganisatorisches.html#c2691

Falls für die Prüfung Unterlagen benötigt werden, die Ihnen bisher nicht vorliegen, reiche ich diese gern nach. Bitte setzten Sie mich darüber in Kenntnis, welche Unterlagen für eine Prüfung nachgereicht werden müssen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassung nach PsychthG [#170095]
Datum
8. November 2019 18:45
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Beantwortung folgender Sachfragen: 1. Berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der Antragsteller/in zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland? 2. Welche Kriterien finden bei der Prüfung zur Zulassung Anwendung & wie werden diese überprüft? Studien & Prüfungsordnung des Studiengangs: https://dokumente.hs-magdeburg.de/A/Amtliche+Bekanntmachungen/705?encoding=UTF-8 Regelstudien- und Prüfungsplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_MA/RSP_RehaMA.pdf Modulhandbuch des Studiengangs: https://www.hs-magdeburg.de/hochschule/fachbereiche/angewandte-humanwissenschaften/studienorganisatorisches.html#c2691 Falls für die Prüfung Unterlagen benötigt werden, die Ihnen bisher nicht vorliegen, reiche ich diese gern nach. Bitte setzten Sie mich darüber in Kenntnis, welche Unterlagen für eine Prüfung nachgereicht werden müssen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden: 1. Berechtigt der Abschluss in Reh…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
AW: Zulassung nach PsychthG [#170095]
Datum
19. November 2019 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden: 1. Berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der Antragsteller/in zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland? Nein. Nach § 5 Abs. 2 PsychThG ist Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.08.2017 (BverG 3 C 12.16) festgestellt, dass ein im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandener Masterabschluss im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt, eine Abschlussprüfung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a PsychThG ist. Die Antragsteller/in ist, nach hiesiger Kenntnis, keine Universität oder gleichstehende Hochschule. Daher berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der Antragsteller/in nicht zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten. 2. Welche Kriterien finden bei der Prüfung zur Zulassung Anwendung & wie werden diese überprüft? Grundlage bei der Prüfung der Zulassung zur Prüfung ist das Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, unter Berücksichtigung der Maßgaben des Urteils Bundesveraltungsgerichtes vom 17.08.2017 (BVerwG 3 C 12.16). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ebenfalls möchte ich in Erfahrung bringen, ob der Abschluss in Rehabilitationspsychol…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zulassung nach PsychthG [#170095]
Datum
19. November 2019 10:12
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ebenfalls möchte ich in Erfahrung bringen, ob der Abschluss in Rehabilitationspsychologie B.Sc. (!) allein oder in Kombination mit dem Masterabschluss in Rehabilitationspsychologie in Ihrem Bundesland zur Ausbildung zum/zu Kinder- und JugendlichenpscotherapeutIn berechtigt. (wenn beide Abschlüsse an der HS Magdeburg-Stendal erworben wurden) Modulhandbuch: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Fachbereiche/AHW/files/Modulhandbuch_Reha_BA.pdf Regelstudienplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_BA/RSP_Reha.pdf Prüfungsordnung: https://www.hs-magdeburg.de/studium/bachelor/rehabilitationspsychologie.html?sword_list[]=rehabilitationspsychologie&no_cache=1 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170095

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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Verweis auf meine E-Mail vom 19.11.2019 ist festzustellen, dass weder der Absc…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
AW: Zulassung nach PsychthG [#170095]
Datum
29. November 2019 07:23
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Verweis auf meine E-Mail vom 19.11.2019 ist festzustellen, dass weder der Abschluss des Studiums der Rehabilitationspsychologie B.Sc. (!) allein oder in Kombination mit einem abgeschlossenen Masterstudium der Rehabilitationspsychologie die Zugangsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 PsychThG zur Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfüllt. Mit freundlichen Grüßen