Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung

die Bedenken der Aachener Polizei zu dem Tempolimit von 30km/h in der Aachener Innenstadt (siehe https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/aachen-stadt-bremst-autofahrer-zur-luftreinhaltung-ein_aid-47140659?utm_medium=instant-message):

"Auch die auf drei Seiten detailliert formulierten Bedenken der Aachener Polizei heftete man bei der Stadt wohl lieber in der Fachverwaltung ab, als diese öffentlich zu machen. Hierbei geht es offenbar vor allem um die Frage, wer das Tempolimit engmaschig überwachen soll."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung [#170328]
Datum
13. November 2019 00:34
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Bedenken der Aachener Polizei zu dem Tempolimit von 30km/h in der Aachener Innenstadt (siehe https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/aachen-stadt-bremst-autofahrer-zur-luftreinhaltung-ein_aid-47140659?utm_medium=instant-message): "Auch die auf drei Seiten detailliert formulierten Bedenken der Aachener Polizei heftete man bei der Stadt wohl lieber in der Fachverwaltung ab, als diese öffentlich zu machen. Hierbei geht es offenbar vor allem um die Frage, wer das Tempolimit engmaschig überwachen soll."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ vo…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung [#170328]
Datum
17. Dezember 2019 08:58
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ vom 13.11.2019 (#170328) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 170328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170328
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
Datum
30. Dezember 2019 15:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170328 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 170328.pdf Anfragenr: 170328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170328
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.12.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
Datum
2. Januar 2020 15:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.12.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2019
Datum
10. Januar 2020 09:49
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-19/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Zugang zu der laut Presse Ihnen gegenüber von der Polizei abgegebenen Stellungnahme "Tempolimit in der Aachener Innenstadt" über die Plattform "fragdenstaat.de", https://fragdenstaat.de/anfrage/bedenken-der-polizei-zur-tempo-30-einfuhrung/, gestellt zu haben. Bislang habe der Antragsteller auf seinen Antrag noch keine Rückmeldung erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, erforderte dies eine Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW. Die Tatsache, dass die beantragte Information eventuell auch bei einer anderen öffentlichen Stelle vorhanden ist, stellt keinen Ablehnungsgrund dar. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Für Rückfragen stehe ich unter der u.g. Durchwahl selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
#a88-20 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen da…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a88-20 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW
Datum
16. Januar 2020 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
#a88-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a88-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW
Datum
28. Januar 2020 10:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
236,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a88-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW [#170328] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachric…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a88-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW [#170328]
Datum
28. Januar 2020 12:13
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Anschrift lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 170328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170328 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a88-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW [#170328] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsa…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a88-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW [#170328]
Datum
16. Februar 2020 17:09
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ vom 13.11.2019 (#170328) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Nach der Übersendung meiner Adresse habe ich bisher die Dokumente nicht erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 170328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170328 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
Datum
25. Februar 2020 18:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170328 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher trotz Angabe meiner vollständigen Anschrift die zugesagte Antwort nicht erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 170328.pdf - 2020-01-16_1-IFGNAME_Eingangsbesttigung.pdf - 2020-01-28_1-IFGNAME.pdf Anfragenr: 170328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170328
Kommunalverwaltung Aachen
#a88-20 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Sachstandsanfrage vom 16.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a88-20 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Sachstandsanfrage vom 16.02.2020
Datum
26. Februar 2020 12:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
306,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichem Gruß
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
Datum
26. Februar 2020 15:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, möchte jedoch eine Analogie bemühen. Sofern mein…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
Datum
26. Februar 2020 17:49
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, möchte jedoch eine Analogie bemühen. Sofern mein Briefkasten beschädigt wird, und ich dadurch ein Schreiben der Stadt Aachen nicht erhalte, so wird man sicher auch dort keine Fristverlängerung gewähren. Insofern kann ich Ihre Begründung nicht nachvollziehen. Zudem soll eine Auskunft gemäß IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Selbst, wenn ich als Eingangszeitpunkt den 10.01.2020 annehme, darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie die Frist mittlerweile überschritten haben. Ich danke Ihnen dennoch für Ihre Zwischenstandsmeldung und hoffe geduldig auf eine baldige Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 170328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170328 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Aachen
Kein Nachrichtentext
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. März 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1008,2 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2019
Datum
4. März 2020 13:08
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-19/20 Mein Auskunftsersuchen vom 10.1.2020 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich erneut an mich gewandt und mitgeteilt, zu seinem Antrag vom 13.11.2019 - https://fragdenstaat.de/anfrage/bedenken-der-polizei-zur-tempo-30-einfuhrung/ - noch keinen Bescheid erhalten zu haben. Hieran möchte ich Sie gerne erinnern und bitte Sie, mich bei der Antwort ins "cc" zu setzen. Danke vorab und mit freundlichen Grüßen