Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung
die Bedenken der Aachener Polizei zu dem Tempolimit von 30km/h in der Aachener Innenstadt (siehe https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/aachen-stadt-bremst-autofahrer-zur-luftreinhaltung-ein_aid-47140659?utm_medium=instant-message):
"Auch die auf drei Seiten detailliert formulierten Bedenken der Aachener Polizei heftete man bei der Stadt wohl lieber in der Fachverwaltung ab, als diese öffentlich zu machen. Hierbei geht es offenbar vor allem um die Frage, wer das Tempolimit engmaschig überwachen soll."
Anfrage abgelehnt
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Datum13. November 2019
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17. Dezember 2019
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung [#170328]
- Datum
- 13. November 2019 00:34
- An
- Kommunalverwaltung Aachen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung [#170328]
- Datum
- 17. Dezember 2019 08:58
- An
- Kommunalverwaltung Aachen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
- Datum
- 30. Dezember 2019 15:48
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
- Datum
- 2. Januar 2020 15:01
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2019
- Datum
- 10. Januar 2020 09:49
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kommunalverwaltung Aachen
- Betreff
- #a88-20 Ihr Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW
- Datum
- 16. Januar 2020 10:57
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kommunalverwaltung Aachen
- Betreff
- #a88-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW
- Datum
- 28. Januar 2020 10:22
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: #a88-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW [#170328]
- Datum
- 28. Januar 2020 12:13
- An
- Kommunalverwaltung Aachen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: #a88-20 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW [#170328]
- Datum
- 16. Februar 2020 17:09
- An
- Kommunalverwaltung Aachen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
- Datum
- 25. Februar 2020 18:47
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
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- Von
- Kommunalverwaltung Aachen
- Betreff
- #a88-20 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Sachstandsanfrage vom 16.02.2020
- Datum
- 26. Februar 2020 12:06
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
- Datum
- 26. Februar 2020 15:19
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Bedenken der Polizei zur Tempo 30 Einführung“ [#170328] [#170328]
- Datum
- 26. Februar 2020 17:49
- An
- Kommunalverwaltung Aachen
- Status
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- Kommunalverwaltung Aachen
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 2. März 2020
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2019
- Datum
- 4. März 2020 13:08
- Status
- Warte auf Antwort
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Klasse Reaktion, auf den Punkt gebracht!