Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines umfänglichen Antragverfahrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährte mir das Bundesverkehrsministerium Einsicht in die Gesellschaftsdokumente der ehemaligen Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (kurz IGA) (vgl. hierzu https://fragdenstaat.de/a/33498), die in „Die Autobahn GmbH des Bundes“ umbenannt wurde. Mit Antrag vom 2. Januar 2019 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesverkehrsministerium-september-2018-entwurf-gesellschaftsvertrag-verkehrsinfrastrukturgesellschaft-und-dazu-beschlossene-anderungen/#nachricht-111260) beantragte ich die Übersendung des Organisations- und Geschäftverteilungsplans in der aktuellesten Fassung gemäß § 2 Absatz 4 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen vom 16 Oktober 2018 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesverkehrsministerium-september-2018-entwurf-gesellschaftsvertrag-verkehrsinfrastrukturgesellschaft-und-dazu-beschlossene-anderungen/111178/anhang/bescheid-dornsiepen_anlage-2_2018-10-16_geschaftsordnung-geschaftsfuhrung_final.pdf). Das Bundesverkehrsministerium teilte mir daraufhin mit Schreiben vom 19.3.2019 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesverkehrsministerium-september-2018-entwurf-gesellschaftsvertrag-verkehrsinfrastrukturgesellschaft-und-dazu-beschlossene-anderungen/218213/anhang/2019-03-20-e-mail-von-bundesverkehrsministerium-anlage-0-schreiben-fds-version.pdf) mit, dass ich mich unmittelbar an die Die Autobahn GmbH des Bundes wenden solle.
Ich beantrage hiermit entsprechend den Ausführungen im vorstehenden Absatz mir als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz den Organisations- und Geschäftverteilungsplan in der aktuellesten Fassung gemäß § 2 Absatz 4 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen vom 16. Oktober 2018 per E-Mail zu übersenden. Danke im Voraus.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden.
Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. November 2019
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17. Dezember 2019
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