Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines umfänglichen Antragverfahrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährte mir das Bundesverkehrsministerium Einsicht in die Gesellschaftsdokumente der ehemaligen Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (kurz IGA) (vgl. hierzu https://fragdenstaat.de/a/33498), die in „Die Autobahn GmbH des Bundes“ umbenannt wurde. Mit Antrag vom 2. Januar 2019 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesverkehrsministerium-september-2018-entwurf-gesellschaftsvertrag-verkehrsinfrastrukturgesellschaft-und-dazu-beschlossene-anderungen/#nachricht-111260) beantragte ich die Übersendung des Organisations- und Geschäftverteilungsplans in der aktuellesten Fassung gemäß § 2 Absatz 4 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen vom 16 Oktober 2018 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesverkehrsministerium-september-2018-entwurf-gesellschaftsvertrag-verkehrsinfrastrukturgesellschaft-und-dazu-beschlossene-anderungen/111178/anhang/bescheid-dornsiepen_anlage-2_2018-10-16_geschaftsordnung-geschaftsfuhrung_final.pdf). Das Bundesverkehrsministerium teilte mir daraufhin mit Schreiben vom 19.3.2019 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesverkehrsministerium-september-2018-entwurf-gesellschaftsvertrag-verkehrsinfrastrukturgesellschaft-und-dazu-beschlossene-anderungen/218213/anhang/2019-03-20-e-mail-von-bundesverkehrsministerium-anlage-0-schreiben-fds-version.pdf) mit, dass ich mich unmittelbar an die Die Autobahn GmbH des Bundes wenden solle.

Ich beantrage hiermit entsprechend den Ausführungen im vorstehenden Absatz mir als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz den Organisations- und Geschäftverteilungsplan in der aktuellesten Fassung gemäß § 2 Absatz 4 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen vom 16. Oktober 2018 per E-Mail zu übersenden. Danke im Voraus.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden.

Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
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An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
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Betreff
Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH [#170335]
Datum
13. November 2019 11:01
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen eines umfänglichen Antragverfahrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährte mir das Bundesverkehrsministerium Einsicht in die Gesellschaftsdokumente der ehemaligen Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (kurz IGA) (vgl. hierzu https://fragdenstaat.de/a/33498), die in „Die Autobahn GmbH des Bundes“ umbenannt wurde. Mit Antrag vom 2. Januar 2019 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesverkehrsministerium-september-2018-entwurf-gesellschaftsvertrag-verkehrsinfrastrukturgesellschaft-und-dazu-beschlossene-anderungen/#nachricht-111260) beantragte ich die Übersendung des Organisations- und Geschäftverteilungsplans in der aktuellesten Fassung gemäß § 2 Absatz 4 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen vom 16 Oktober 2018 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesverkehrsministerium-september-2018-entwurf-gesellschaftsvertrag-verkehrsinfrastrukturgesellschaft-und-dazu-beschlossene-anderungen/111178/anhang/bescheid-dornsiepen_anlage-2_2018-10-16_geschaftsordnung-geschaftsfuhrung_final.pdf). Das Bundesverkehrsministerium teilte mir daraufhin mit Schreiben vom 19.3.2019 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesverkehrsministerium-september-2018-entwurf-gesellschaftsvertrag-verkehrsinfrastrukturgesellschaft-und-dazu-beschlossene-anderungen/218213/anhang/2019-03-20-e-mail-von-bundesverkehrsministerium-anlage-0-schreiben-fds-version.pdf) mit, dass ich mich unmittelbar an die Die Autobahn GmbH des Bundes wenden solle. Ich beantrage hiermit entsprechend den Ausführungen im vorstehenden Absatz mir als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz den Organisations- und Geschäftverteilungsplan in der aktuellesten Fassung gemäß § 2 Absatz 4 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen vom 16. Oktober 2018 per E-Mail zu übersenden. Danke im Voraus. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Ges…
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Betreff
Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH [#170335]
Datum
19. Dezember 2019 09:23
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Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH“ vom 13.11.2019 (#170335) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170335
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Ges…
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Betreff
Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH [#170335]
Datum
17. Juni 2020 11:50
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH“ vom 13.11.2019 (#170335) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 184 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170335/
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Betreff
Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH [#170335]
Datum
7. Oktober 2021 11:07
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
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Betreff
Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH [#170335]
Datum
22. April 2022 14:06
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH“ vom 13.11.2019 (#170335) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 858 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungspl…
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Betreff
AW: Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH [#170335]
Datum
31. Januar 2023 21:27
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH“ vom 13.11.2019 (#170335) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die lange Wartezeit bei der Beant…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH [#170335]
Datum
20. Februar 2023 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die lange Wartezeit bei der Beantwortung Ihres Antrags nach dem IFG entschuldigen. Nach eingehender Prüfung können wir Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Zum Zeitpunkt der Antragsstellung (13.11.2019), der für die Beantwortung Ihres Antrags entscheidend ist, gab es weder einen beschlossenen Geschäftsverteilungsplan noch ein gültiges Organigramm. Wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten möchten, bitten wir um Ihre kurze Nachricht. Wir würden Ihnen dann einen ablehnenden Bescheid zusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für ihre Rückmeldung. Eine Zusendung eines rechtsmittelf…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH [#170335]
Datum
20. Februar 2023 17:11
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für ihre Rückmeldung. Eine Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids ist nicht nötig, denn ich verzichte auf die eine Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids. Sie schreiben: "Zum Zeitpunkt der Antragsstellung (13.11.2019), der für die Beantwortung Ihres Antrags entscheidend ist, gab es weder einen beschlossenen Geschäftsverteilungsplan noch ein gültiges Organigramm." Mittlerweile dürfte es nach über 3 Jahren seit dem 13.11.2023 als Zeitpunkt der Antragsstellung einen Geschäftsverteilungsplan und gültiges Organigramm geben. Ich beantrage hiermit entsprechend den Ausführungen im vorstehenden Absatz mir als elektronisches Dokument (z.B. als PDF-Dokument) gemäß § 1 IFG in Verbindung mit § 8 Nr. 3 E-Government-Gesetz den Organisations- und Geschäftverteilungsplan in der aktuellesten Fassung gemäß § 2 Absatz 4 Geschäftsordnung Geschäftsführung Infrastrukturgesellschaft Autobahnen vom 16. Oktober 2018 per E-Mail zu übersenden. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 170335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/170335/upload/d31a7b0bd5ea031b6afbae810012a27223fcf0c6/

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Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den Bescheid und die Anlagen mit den gewünschten Inf…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Bundesautobahn GmbH: 2019 Organisations- und Geschäftverteilungsplan der GmbH [#170335]
Datum
17. Mai 2023 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den Bescheid und die Anlagen mit den gewünschten Informationen zu o. g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Mit freundlichen Grüßen