Faires Parken: Stellen Nichtumsetzung und Kontrollmaßstab dort

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

1.
Stellen in Karlsruhe, wo das Konzept Faires Parken noch nicht umgesetzt ist (wie z.B. das Unterviertel in Grötzingen) und wo daher wohl noch nicht kontrolliert wird
2.
Die Maßstäbe/Anweisungen an die kontrollierenden Einheiten, wie an diese Stellen zu verfahren ist (z.B. 1,20 Restbreite wird toleriert oder eben: dort wird gar nicht kontrolliert)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Stellen in Kar…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Faires Parken: Stellen Nichtumsetzung und Kontrollmaßstab dort [#170405]
Datum
14. November 2019 17:47
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Stellen in Karlsruhe, wo das Konzept Faires Parken noch nicht umgesetzt ist (wie z.B. das Unterviertel in Grötzingen) und wo daher wohl noch nicht kontrolliert wird 2. Die Maßstäbe/Anweisungen an die kontrollierenden Einheiten, wie an diese Stellen zu verfahren ist (z.B. 1,20 Restbreite wird toleriert oder eben: dort wird gar nicht kontrolliert)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Faires Parken: Stellen Nichtumsetzung und Kontrollmaßstab dort
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Faires Parken: Stellen Nichtumsetzung und Kontrollmaßstab dort
Datum
9. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Karlsruhe
Faires Parken: Grötzingen - Unterviertel Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. November…
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Faires Parken: Grötzingen - Unterviertel
Datum
25. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
gehwegparken-unterviertel.pdf
1,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. November 2020. Nach Rucksprache mit den zuständigen Fachbereichen kann ich Ihnen Folgendes zurückmelden: Wie Ihnen bereits durch die Straßenverkehrsstelle mitgeteilt wurde, wırd das Gehwegparken nach Abschluss des Projekts „Faires Parken“ nun grundsätzlich außerhalb von legalisterten Flachen nıcht mehr toleriert. Ausnahmen hiervon bestehen nur an sehr wenigen Stellen, an denen zum Beispiel durch Baumaßnahmen dıe eigentlich angedachte Legalisierung noch nicht erfolgen konnte. Solche Stellen sollen jedoch sukzessive angepasst werden. Im Bereich der Straße „Im Unterviertel” steht eine abschließende Maßnahme noch aus. Die aktuelle Parkierung auf dem Gehweg soll voraussichtlich weiterhin abgebildet werden Bis über die endgültige Maßnahme entschieden wird, wurde dıe Verkehrsüberwachung gebeten, das Parken auf dem Gehweg zu tolerieren Ich bın zuversichtlich, dass die Anpassung bald erfolgen wird und dies zur Entlastung der Situation beitragen wird
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Grötzingen, Unterviertel wird weiterhin toleriert. Wie ist der Sachstand hier? M…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Faires Parken: Stellen Nichtumsetzung und Kontrollmaßstab dort [#170405]
Datum
7. November 2020 23:02
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Grötzingen, Unterviertel wird weiterhin toleriert. Wie ist der Sachstand hier? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170405/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Weiß, der jetzt ja leider weg ist, schrieb damals: Keine Toleranz besteht bei …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Faires Parken: Stellen Nichtumsetzung und Kontrollmaßstab dort [#170405]
Datum
4. Dezember 2020 15:08
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
vorfalle-2020-12-04.pdf
1,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Weiß, der jetzt ja leider weg ist, schrieb damals: Keine Toleranz besteht bei konkreter Behinderung der zu Fuß Gehenden beziehungsweise einer Unterschreitung von 1,20 Metern Gehweg Restbreite. Wie passt das zu den Bildern im Anhang, wo auf der einen Seite alle die Gehwege komplett zuparken? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - vorfalle-2020-12-04.pdf Anfragenr: 170405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170405/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in Wie Ihnen im Schreiben von Herrn G.... vom 25. November 2020 bereits mitgeteilt wurde, kam …
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Wie Ihnen im Schreiben von Herrn G.... vom 25. November 2020 bereits mitgeteilt wurde, kam es aufgrund einer Baumaßnahme in der Straße Im Unterviertel zu Verzögerungen der Umsetzung des Projekts "Faires Parken". Die Straße im Unterviertel soll auf lange Sicht saniert und niveaugleich ausgebaut werden. Diese Maßnahmen können voraussichtlich aber frühestens in zwei Jahren erfolgen. In der Übergangszeit wird eine Lösung angestrebt, die sowohl für zu Fuß Gehende Sicherheit bietet, als auch Parkplätze nach Möglichkeit erhält. Hierzu soll eine Begehung der Fachämter noch Ende Mai / Anfang Juni 2021 erfolgen. Über das Ergebnis werde ich Sie anschließend informieren. Sobald die Maßnahmen umgesetzt wurden, können dann auch entsprechende Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde Unterviertel Grötzingen Sehr Antragsteller/in es ist irgendwie lustig, dass fast alle Behörden immer m…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerde Unterviertel Grötzingen
Datum
13. Mai 2021
An
Stadt Karlsruhe
Status
Sehr Antragsteller/in es ist irgendwie lustig, dass fast alle Behörden immer mit dem gleichen Tenor antworten: Kontrolle ist nicht überall möglich, wir hatten ihnen doch schon geantwortet, wir haben unsere eigenen Vorstellungen, sie nerven ;-) Klar nerven wir. Wir nerven, weil die andere Seite einfach nicht ihre Arbeit tut und die Leute nur veräppelt werden. Die Antwort von dem alten Amtsleiter am 04.12.2019 (!!!) war auch schon interessant: Zudem besteht eine Tolerierung in den Straßen Schänzle, Wickenweg, Kleinbachstraße und Ellmendinger Straße. Dort sind momentan und in unmittelbarer Zukunft Baumaßnahmenvorgesehen, die die gegebene Parksituation entsprechend verändert. Keine Toleranz besteht bei konkreter Behinderung der zu Fuß Gehenden beziehungsweise einer Unterschreitung von 1,20 Metern Gehwegrestbreite. Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/faires-parken-stellen-nichtumsetzung-und-kontrollmastab-dort/441411/anhang/2019-12-04antwort-faires-parkenstellen-nichtumsetzung_geschwaerzt.pdf) Unmittelbare Zukunft sind die drei Jahre dann nicht und 1,20 Meter Restbreite im Unterviertel ist nie. 5 mal kontrolliert und das Problem wäre gelöst, denn es sind immer die gleichen. Im Anhang die Vorbereitung der Fachaufsichtsbeschwerde von das Problem nicht bis allerspätestens zur Sommersonnenwende gelöst ist. Und wenn Sie sich Arbeit sparen wollen, dann klären Sie übrigens auch bitte gleich die anderen Gebiete, die Herr Weiß damals noch nannte. Ich hoffe, dass Sie dort schon weiter sind, denn die unmittelbare Zukunft ist auch dort vorbei nach 1 1/2 Jahren. Die Frage nach dem Abschleppen haben Sie übrigens weiter nicht beantwortet. In meinen Augen ist die Verordnung ein Witz. Nun hat die Stadt beim Gehwegparken erneut nachjustiert: So soll ab März abgeschleppt werden, wenn weniger als 1,20 Meter Restbreite auf dem Gehweg verbleiben „und somit zum Beispiel einem Rollstuhl­fah­rer die Benutzung des Geh­wegs nicht mehr möglich ist“. Die alten Regeln hatten noch eine Restbreite von einem Meter als ausreichend definiert. (Quelle: https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/karlsruhe-strenger-gegen-falschparker-neue-richtlinien-abschleppen-maerz-2021) Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe
Beschwerde Unterviertel Grötzingen Sehr Antragsteller/in Ende Mai/ Anfang Juni sollte ja die Begehung sein. War d…
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerde Unterviertel Grötzingen
Datum
6. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ende Mai/ Anfang Juni sollte ja die Begehung sein. War die in der Zwischenzeit? Was kam raus? In dem Grötzingen Aktuell war nämlich ein rührender Artikel (https://www.lokalmatador.de/epaper/ausgabe/groetzingen-aktuell-20-2021), die (noch) naiven Kinder wollen sogar eine Spielstraße. Werden sie natürlich nicht bekommen, sondern maximal die tollen Mischflächen. also eine normale Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h. Wie überall in letzter Zeit in Karlsruhe, teilweise einfach mit Entfall der Gehwege - wie zum Beispiel in der Lothringer Straße, Knielingen. Herr Krempel hatte am Fr., 17. März 2017 via Mail informiert: "Da in der Lothringer Straße beidseitig der Gehweg aufgegeben wurde, haben wir zum Schutz der Fußgänger eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 20 angeordnet. Die Beschilderung der Straße wird zeitnahe umgesetzt." Aber eventuell ermöglicht ja der Bund bis dahin echte Mischflächen nach niederländischen Vorbild. Dann hätten sich die nun schon auf drei Jahre (!) verlängerte Wartezeit ja gelohnt. Aber die Sommersonnenwende rückt näher. Und daher noch mal die Frage: wie sieht es mit dem Aufräumen der Gehwege aus und warum wird hier nicht kontrolliert und dann auch mal abgeschleppt? Ich habe ja nun weiß Gott ausreichend nachgewiesen, dass die Gehwege dauerhaft und von immer den gleichen Leuten zugeparkt sind und immer deutlich unter 1,20 Meter Restbreite. Und dann möchte ich bitte keine wachsweichen Antworten mehr, sondern eine klare Durchsetzung der Regeln, die sich die Stadt Karlsruhe aus guten Grund selbst gegeben hat. @Frau (Vertreterin RP KA): Nehmen Sie es mit dieser Mail nun als Fachaufsichtsbeschwerde und dann damit hätte ich gerne auch hier das Aktenzeichen. Der Titel der Fachaufsichtsbeschwerde ist in dem Fall die mangelnde Durchsetzung der Abschleppverordnung, denn in der Stelle könnte man auf der einen Seite jeden sofort abschleppen - wenn kein milderes Mittel funktioniert. Auch durch die Polizei Karlsruhe, die fährt weiß Gott ausreichend häufig an Autos vorbei fährt, die total behindernd auf Geh- und Radwegen stehen. Ich verweise auf Seite 73ff die neuen Hinweise das Landes BW zum Thema Ruhender Verkehr (https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/Brosch%C3%BCren_Publikationen/210415_VM_Ruhender_Verkehr_DinA4_ES_web.pdf), die ja die Stadt Karlsruhe extra noch abgewartet hatte. Das Recht bindet auch die Polizei. Viele Grüße
Stadt Karlsruhe
Umsetzung Unterviertel ... Ich möchte Sie heute über das Ergebnis der Begehung Im Unterviertel informieren. Bei …
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Umsetzung Unterviertel
Datum
18. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
... Ich möchte Sie heute über das Ergebnis der Begehung Im Unterviertel informieren. Bei dem Vor-Ort-Termin wurde die Straße erneut vermessen. An einigen Stellen ist der Gehweg ausreichend breit, um Parkflächen auf dem Gehweg zu markieren und gleichzeitig eine Gehwegbreite von 1,60 m für zu Fuß Gehende zu erhalten. In den übrigen Bereichen, wo der Gehweg zu schmal ist, um Parkflächen zu legalisieren, darf nur noch auf der Fahrbahn geparkt werden, sofern diese einen ausreichenden Querschnitt aufweist. Die Gehwege stehen dadurch auf beiden Seiten zur Verfügung. Die Parkflächen auf dem Gehweg wurden bereits vormarkiert. Die endgültige Umsetzung ist in den nächsten vier Wochen geplant. Anschließend wird die Verkehrsüberwachung das Gehwegparken und Einhalten der Fahrbahnrestbreite kontrollieren und ahnden. Zu den übrigen von Ihnen angesprochenen Straßen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: In der Kleinbachstraße wurden bereits Parkflächen markiert. Im Wickenweg werden in den kommenden Wochen Schrägparkplätze entsprechend des aktuellen Bestands markiert und somit legalisiert. Hier steht der Gehweg aber auch aktuell schon für zu Fuß Gehende zur Verfügung. In der Straße "Schänzle" ist langfristig ein Umbau und gleichzeitig eine Verbreiterung der Straße geplant. Es wurden vorübergehende bauliche Lösungen geprüft, diese können jedoch nicht realisiert werden. Die Straße im derzeitigen Zustand zu schmal zum Parken und es besteht somit ein bereits nach der Straßenverkehrsordnung ein Parkverbot. Auch in der Ellmendinger Straße ist langfristig ein Umbau geplant. In der Übergangszeit soll ein Teil des Grünstreifens provisorisch befestigt werden, um das Parken zu ermöglichen. Hierzu finden noch Abstimmungsgespräche statt. .....
Stadt Karlsruhe
Sepp Herberger Weg An dieser Stelle wird auch toleriert. Kam über KA Feedback raus
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Sepp Herberger Weg
Datum
7. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
An dieser Stelle wird auch toleriert. Kam über KA Feedback raus
<< Anfragesteller:in >>
Gehwegparken Sepp-Herberger-Weg Gehwegparken Ellmendingerstraße An: << Antragsteller:in >> Guten Tag …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Gehwegparken Sepp-Herberger-Weg
Datum
6. Januar 2023
An
Stadt Karlsruhe
Status
Gehwegparken Ellmendingerstraße An: << Antragsteller:in >> Guten Tag hier meinte die Amtsleitung (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/faires-parken-stellen-nichtumsetzung-und-kontrollmastab-dort/#nachricht-441411), dass bald umgebaut wird. Derzeit wird das Gehwegparken nach wie vor toleriert. Können Sie auch hier mich mal über den Stand informieren - nach 4 Jahren :-) Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Gehwegparken Sepp-Herberger-Weg Gehwegparken Sepp-Herberger-Weg An: << Antragsteller:in >> Guten Tag…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Gehwegparken Sepp-Herberger-Weg
Datum
6. Januar 2023
An
Stadt Karlsruhe
Status
Gehwegparken Sepp-Herberger-Weg An: << Antragsteller:in >> Guten Tag, ich hatte bereits vor einigen (deutlich zweistellig, siehe auch https://fragdenstaat.de/anfrage/faires-parken-stellen-nichtumsetzung-und-kontrollmastab-dort/#nachricht-747177) Monaten zweimal in KA-Feedback nachgehakt, wie es mit der Tolerierung des Gehwegparkens im Sepp-Herberger-Weg weitergeht. Dort wird ja das Parken auf dem Gehweg/Grünstreifen toleriert. Bisher hat sich nichts getan, können Sie mich bitte über den Stand informieren? Viele Grüße ...
Stadt Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Januar 2024. Gerne haben wir Ihr An…
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Januar 2024. Gerne haben wir Ihr Anliegen überprüft. Das Gehwegparken im Sepp-Herberger-Weg wurde bereits in der Vergangenheit überprüft und kann nicht legalisiert werden. Eine Tolerierung wurde nicht ausgesprochen. Das Stadtamt Durlach führt nach den personellen Möglichkeiten Kontrollen des ruhenden Verkehrs in Durlach durch. Wir haben das Stadtamt an Ihrem Schriftverkehr beteiligt. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe
Gehwegparken Ellmendinger Straße Es wird auch nach vier Jahren weiter umgebaut
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Gehwegparken Ellmendinger Straße
Datum
31. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Es wird auch nach vier Jahren weiter umgebaut

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Parken auf Grünstreifen in Durlach Turmberg [#170405] Guten Tag, es gibt weitere Stellen, wo sehr offensichtlich …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parken auf Grünstreifen in Durlach Turmberg [#170405]
Datum
23. März 2024 18:22
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es gibt weitere Stellen, wo sehr offensichtlich toleriert wird und wo dies auch offen zugegeben wird. Auch hier wäre die Frage, wann das abgestellt wird. Der Mailverkehr findet sich im Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - gmail-parken-auf-gruenstreifen-in-durlach-turmberg.pdf Anfragenr: 170405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170405/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>