Lärm durch Klappenauspuffanlagen

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Wir wohnen an einer Kreuzung zweier Landstraßen. Seit einiger Zeit nimmt der Lärm durch extrem laute Fahrzeuge mit sogenannten Klappenauspuffanlagen immer mehr zu. Die haben nicht nur sehr laute Fahrgeräusche, sondern es knallt auch noch bei jedem Schaltvorgang.
Unsere Wahrnehmung deckt sich mit den Feststellungen der zuständigen Polizeibehörde, die bestätigt, dass solche Fahrzeuge immer häufiger vorkommen.
Als ich kürzlich eine Anzeige gegen den Fahrer eines besonders lauten Mercedes Typ AMG C 43 erstattete, bekam ich die unten angehängte Mail des zuständigen Polizeibeamten. Darin teilt er mit, dass das Fahrzeug mit dieser extrem lauten Klappenauspuffanlage, bei der jeder Lastwechsel einen Gewehrschuss ähnlichen Knall verursacht, offenbar des Segen des KBA bekommen hat und man daher nichts dagegen tun könne.
Es ist sicher keine Neuigkeit, dass nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen Lärm auf Dauer krank macht. Da frage ich mich allerdings, warum das KBA Abgasanlagen genehmigt, deren einziger Zwecke darin besteht, das zugehörige Fahrzeug möglichst laut zu machen.
Ein Wert von 85 db gilt bereits als gesundheitlich bedenklich. Das genannte Fahrzeug hat aber schon ein Standgeräusch von 95 db. Das Fahrgeräusch, besonders wenn ordentlich auf’s Gaspedal getreten wird, ist aber noch weitaus höher. Vom Knallen bei jedem Schaltvorgang mal ganz abgesehen.
Es wäre technisch überhaupt kein Problem, das Fahrzeug so auszustatten, dass es wesentlich leiser wäre. Der Lärm, der von den Fahrzeugen ausgeht, mag von den Fahrern ja als „sportlicher Sound“ empfunden werden. Für die Anwohner an Straßen, an denen die dann ihre Fahrzeuge gerne mal so richtig „aufdrehen“ ist er aber Terror. Da helfen auch Schallschutzverglasungen nicht mehr viel. Vor ein paar Jahren hat es solche Anlagen noch nicht gegeben. Inzwischen fahren immer mehr Fahrzeuge der gehobenen Preisklassen damit rum.
Mich würde interessieren, mit welcher Begründung das KBA solchen Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis erteilt. Es kann doch nicht sein, dass die Gesundheit vieler durch den Egoismus und die Rücksichtslosigkeit einzelner geschadet wird und das KBA diese auch noch unterstützt, indem solche Fahrzeuge bzw. Abgasanlagen genehmigt werden.

Die Antwort der zuständigen Polizeidienstelle zu o. g. Sachverhalt:

Ich möchte Ihnen auf ihre Mail hin eine Rückmeldung geben!
Bei dem gemeldeten Fahrzeug W – B 367 handelt es sich um einen DB AMG C 43 mit einer Nennleistung von 270 KW.
Der nervige Lärm im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr hat nicht nur subjektiv sondern auch objektiv extrem zugenommen. Wir sind bestrebt, die Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen, die mit illegalem Tuning unterwegs sind.
Bei dem oben genannten Fahrzeug wird serienmäßig durch den Hersteller eine legale Klappenauspuffanlage verbaut. Diese wird im Genehmigungsverfahren für die gesamte Serie durch das Kraftfahrbundesamt geprüft und für zulässig erklärt.
In diesem Verfahren wir ebenfalls festgelegt, welche Standgeräusche (hier: 95 Db) bei einer vorgegebenen Drehzahl (hier: 3750 U/min) vorliegen müssen. Fahrgeräusche können durchaus höher liegen.
Der PKW wurde bereits in der Vergangenheit von einem meiner Mitarbeiter überprüft. Das Fahrzeug entspricht der Serie!
Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 6 Follower:innen
Harald Bramstedt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir wohnen …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Harald Bramstedt
Betreff
Lärm durch Klappenauspuffanlagen [#170406]
Datum
14. November 2019 18:51
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir wohnen an einer Kreuzung zweier Landstraßen. Seit einiger Zeit nimmt der Lärm durch extrem laute Fahrzeuge mit sogenannten Klappenauspuffanlagen immer mehr zu. Die haben nicht nur sehr laute Fahrgeräusche, sondern es knallt auch noch bei jedem Schaltvorgang. Unsere Wahrnehmung deckt sich mit den Feststellungen der zuständigen Polizeibehörde, die bestätigt, dass solche Fahrzeuge immer häufiger vorkommen. Als ich kürzlich eine Anzeige gegen den Fahrer eines besonders lauten Mercedes Typ AMG C 43 erstattete, bekam ich die unten angehängte Mail des zuständigen Polizeibeamten. Darin teilt er mit, dass das Fahrzeug mit dieser extrem lauten Klappenauspuffanlage, bei der jeder Lastwechsel einen Gewehrschuss ähnlichen Knall verursacht, offenbar des Segen des KBA bekommen hat und man daher nichts dagegen tun könne. Es ist sicher keine Neuigkeit, dass nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen Lärm auf Dauer krank macht. Da frage ich mich allerdings, warum das KBA Abgasanlagen genehmigt, deren einziger Zwecke darin besteht, das zugehörige Fahrzeug möglichst laut zu machen. Ein Wert von 85 db gilt bereits als gesundheitlich bedenklich. Das genannte Fahrzeug hat aber schon ein Standgeräusch von 95 db. Das Fahrgeräusch, besonders wenn ordentlich auf’s Gaspedal getreten wird, ist aber noch weitaus höher. Vom Knallen bei jedem Schaltvorgang mal ganz abgesehen. Es wäre technisch überhaupt kein Problem, das Fahrzeug so auszustatten, dass es wesentlich leiser wäre. Der Lärm, der von den Fahrzeugen ausgeht, mag von den Fahrern ja als „sportlicher Sound“ empfunden werden. Für die Anwohner an Straßen, an denen die dann ihre Fahrzeuge gerne mal so richtig „aufdrehen“ ist er aber Terror. Da helfen auch Schallschutzverglasungen nicht mehr viel. Vor ein paar Jahren hat es solche Anlagen noch nicht gegeben. Inzwischen fahren immer mehr Fahrzeuge der gehobenen Preisklassen damit rum. Mich würde interessieren, mit welcher Begründung das KBA solchen Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis erteilt. Es kann doch nicht sein, dass die Gesundheit vieler durch den Egoismus und die Rücksichtslosigkeit einzelner geschadet wird und das KBA diese auch noch unterstützt, indem solche Fahrzeuge bzw. Abgasanlagen genehmigt werden. Die Antwort der zuständigen Polizeidienstelle zu o. g. Sachverhalt: Ich möchte Ihnen auf ihre Mail hin eine Rückmeldung geben! Bei dem gemeldeten Fahrzeug W – B 367 handelt es sich um einen DB AMG C 43 mit einer Nennleistung von 270 KW. Der nervige Lärm im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr hat nicht nur subjektiv sondern auch objektiv extrem zugenommen. Wir sind bestrebt, die Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen, die mit illegalem Tuning unterwegs sind. Bei dem oben genannten Fahrzeug wird serienmäßig durch den Hersteller eine legale Klappenauspuffanlage verbaut. Diese wird im Genehmigungsverfahren für die gesamte Serie durch das Kraftfahrbundesamt geprüft und für zulässig erklärt. In diesem Verfahren wir ebenfalls festgelegt, welche Standgeräusche (hier: 95 Db) bei einer vorgegebenen Drehzahl (hier: 3750 U/min) vorliegen müssen. Fahrgeräusche können durchaus höher liegen. Der PKW wurde bereits in der Vergangenheit von einem meiner Mitarbeiter überprüft. Das Fahrzeug entspricht der Serie! Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Bramstedt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Harald Bramstedt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Harald Bramstedt
Harald Bramstedt
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärm durch Klappenauspuffanlagen“ vom 14…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Harald Bramstedt
Betreff
AW: Lärm durch Klappenauspuffanlagen [#170406]
Datum
17. Dezember 2019 11:24
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärm durch Klappenauspuffanlagen“ vom 14.11.2019 (#170406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Harald Bramstedt Anfragenr: 170406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170406 Postanschrift Harald Bramstedt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Harald Bramstedt
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärm durch Klappenauspuffanlagen“ vom 14…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Harald Bramstedt
Betreff
AW: Lärm durch Klappenauspuffanlagen [#170406]
Datum
17. Dezember 2019 11:25
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärm durch Klappenauspuffanlagen“ vom 14.11.2019 (#170406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Harald Bramstedt Anfragenr: 170406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170406