Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg

Alle Verträge mit
- der Deutschen Bahn AG oder deren Tochterunternehmen
- dem Land Berlin
- dem Bund

betreffend Vereinbarungen bezüglich
- des Rückbaus eines Teils der Eisenbahnbrücke (Siemensbahn) über die Spree im Rahmen des Neubaus der Schleuse Charlottenburg
- eines etwaigen Neubaues dieser Brücke im Falle der Reaktivierung der Siemensbahn

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Julius Tens
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verträge mit -…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
Julius Tens
Betreff
Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg [#170502]
Datum
16. November 2019 21:21
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge mit - der Deutschen Bahn AG oder deren Tochterunternehmen - dem Land Berlin - dem Bund betreffend Vereinbarungen bezüglich - des Rückbaus eines Teils der Eisenbahnbrücke (Siemensbahn) über die Spree im Rahmen des Neubaus der Schleuse Charlottenburg - eines etwaigen Neubaues dieser Brücke im Falle der Reaktivierung der Siemensbahn
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julius Tens
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage befindet sich in Zuständigkeit des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin in…
Von
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
Betreff
AW: Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg [#170502]
Datum
19. Dezember 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage befindet sich in Zuständigkeit des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin in Bearbeitung. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes sind weitere Behörden einzubinden, wodurch Zeit benötigt wird, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen. Sie erhalten unaufgefordert eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Julius Tens
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrer Antwort vom 19. Dezember 2019 auf meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Details
Von
Julius Tens
Betreff
AW: Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg [#170502]
Datum
25. Mai 2020 16:08
An
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrer Antwort vom 19. Dezember 2019 auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg“ vom 16. November 2019 baten Sie aufgrund der „Komplexität des Sachverhaltes“ um Nachsicht für eine sich abzeichnende längere Bearbeitungsdauer. Sie haben sicherlich - auch wegen der anhaltenden Einschränkungen aufgrund der Pandemie - alle Hände voll zu tun, ich möchte dennoch gerne um kurze Mitteilung zum aktuellen Stand meiner Anfrage bitten, da seit dem Eingang meiner ursprünglichen Nachricht mittlerweile über sechs Monate vergangen sind. Mit freundlichen Grüßen Julius Tens Anfragenr: 170502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170502
Julius Tens
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> die Frist zur Beantwortung meiner IFG-An…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
Julius Tens
Betreff
AW: Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg [#170502]
Datum
1. Juli 2020 21:08
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> die Frist zur Beantwortung meiner IFG-Anfrage „Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg“ vom 16. November 2019 ist seit über sechs Monaten verstrichen. Auch meine Nachfrage vom 25. Mai 2020 mit der Bitte um eine kurze Zwischenmeldung blieb leider bisher unbeantwortet. Ich möchte Sie daher nun ein letztes Mal um die Beantwortung meiner Anfrage bitten, andernfalls sehe ich mich gezwungen, mein Anliegen zur Vermittlung an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Julius Tens Anfragenr: 170502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170502/
Julius Tens
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julius Tens
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg“ [#170502] [#170502]
Datum
16. Juli 2020 00:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Mein IFG-Antrag mit dem Betreff „Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg“ an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vom 16. November 2019 ist leider seit acht Monaten unbeantwortet. Auch meine Schreiben vom 25. Mai und 1. Juli mit der Bitte, wenigstens eine kurze Zwischenstandsmeldung zu kommunizieren, wurden nicht erwidert. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170502/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julius Tens Anhänge: - 170502.pdf Anfragenr: 170502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170502/
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
Sehr geehrter Herr Tens, Sie haben auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Antrag auf Zu…
Von
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
Betreff
Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg [#170502]
Datum
17. Juli 2020 17:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tens, Sie haben auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen bezüglich der ehemaligen Eisenbahnbrücke ("Siemensbahn") über die Spree an der Schleuse Charlottenburg gestellt. Bedauerlicherweise hat die Beantwortung Ihrer Anfrage, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie, sehr lange gedauert. Ich bitte Sie höflichst, die lange Wartezeit und die eventuell entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Ihre Anfrage bezieht sich auf Verträge mit der Deutschen Bahn (DB) oder deren Tochterunternehmen, dem Land Berlin und dem Bund bezüglich Vereinbarungen zu einem Rückbau eines Teils der Eisenbahnbrücke im Rahmen des Neubaus der Schleuse Charlottenburg sowie zu einem etwaigen Neubau dieser Brücke, sofern die "Siemensbahn" wieder reaktiviert werden sollte. Zur Erinnerung: Der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Schleuse Charlottenburg wurde 1997 erteilt. Im Jahr 2003 erfolgte die Freigabe für die Schifffahrt. Das Einholen und Filtern der Informationen zu diesem Projekt und die anschließende Beantwortung Ihrer Anfrage erforderte die Beteiligung mehrerer Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die Recherche in den archivierten Unterlagen hat ergeben, dass es tatsächlich keinen Vertrag mit den von Ihnen genannten Vertragsparteien gibt, der Vereinbarungen bezüglich des Rückbaus und/oder Neubaus der Eisenbahnbrücke über die Spree enthält. Im Planfeststellungsverfahren zum Schleusenneubau wurde lediglich die Beseitigung der Brücke planfestgestellt. Festsetzungen zu einem Ersatz- oder Neubau der Brücke wurden dabei nicht getroffen, da die S-Bahn Berlin (DB) damals keine Pläne für eine Wiederinbetriebnahme hatte und für die Belange der WSV der teilweise Rückbau genügte. Ihrer Anfrage ist zu entnehmen, dass Sie sich mit der möglichen Inbetriebnahme der alten "Siemensbahn" befassen. Zu diesem Thema gab es seitens der DB bereits Beteiligungen meines Ressorts. Federführend war dabei das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin. Für den Abschluss neuer Verträge, zu deren Vorliegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts bekannt ist, ist ebenfalls das WSA zuständig. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Darüber hinaus gehende Informationen liegen mir leider nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-724/010 II#0362 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Eisenbahnbrücke an der Schleuse Charlottenburg“ [#170502] # 25-724/010 II#0362
Datum
24. Juli 2020 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
453,2 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-724/010 II#0362 Sehr geehrter Herr Tens, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/010 II#0362 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/010 II#0362
Datum
5. August 2020 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/010 II#0362 Sehr geehrter Herr Tens, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen