KJP Ausbildung

ich möchte in Erfahrung bringen, ob der Abschluss in Rehabilitationspsychologie B.Sc. (!) allein oder in Kombination mit dem Masterabschluss in Rehabilitationspsychologie in Ihrem Bundesland zur Ausbildung zum/zu Kinder- und JugendlichenpscotherapeutIn berechtigt. (wenn beide Abschlüsse an der HS Magdeburg-Stendal erworben wurden)

Modulhandbuch: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Fachbereiche/AHW/files/Modulhandbuch_Reha_BA.pdf

Regelstudienplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_BA/RSP_Reha.pdf

Prüfungsordnung: https://www.hs-magdeburg.de/studium/bachelor/rehabilitationspsychologie.html?sword_list[]=rehabilitationspsychologie&no_cache=1

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte in Er…
An Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KJP Ausbildung [#170550]
Datum
18. November 2019 11:13
An
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte in Erfahrung bringen, ob der Abschluss in Rehabilitationspsychologie B.Sc. (!) allein oder in Kombination mit dem Masterabschluss in Rehabilitationspsychologie in Ihrem Bundesland zur Ausbildung zum/zu Kinder- und JugendlichenpscotherapeutIn berechtigt. (wenn beide Abschlüsse an der HS Magdeburg-Stendal erworben wurden) Modulhandbuch: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Fachbereiche/AHW/files/Modulhandbuch_Reha_BA.pdf Regelstudienplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_BA/RSP_Reha.pdf Prüfungsordnung: https://www.hs-magdeburg.de/studium/bachelor/rehabilitationspsychologie.html?sword_list[]=rehabilitationspsychologie&no_cache=1
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Laut § 5 Abs. 2 Psychotherap…
Von
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: KJP Ausbildung [#170550]
Datum
19. November 2019 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Laut § 5 Abs. 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG), vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 3 C12.16 vom 17. August 2017, bedarf es bei einem Studium im Stundengang Psychologie eines universitären Abschlusses oder des Abschlusses an einer, einer Universität gleichgestellten Hochschule, welcher das Fach Klinische Psychologie und eine Prüfung hierin einschließt. Meiner Kenntnis nach ist die Antragsteller/in eine Fachhochschule und einer Universität nicht gleichgestellt. Der Master-Studiengang „Rehabilitationspsychologie“ dürfte zudem eine Spezialisierung in einem bestimmten Bereich der Psychologie darstellen. Nachdem die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung nach dem PsychThG danach nicht als erfüllt angesehen werden könnten, stelle ich die Frage, ob das Fach Klinische Psychologie im Masterstudium enthalten ist und geprüft wurde an der Stelle zurück. Ein Bachelor in Psychologie allein erfüllt nicht die Zugangsvoraussetzungen. Das gilt für beide Ausbildungsberufe (PP und KJP) gleichermaßen. Mit freundlichen Grüßen