Social-Media-Guidelines für SoldatInnen

- die Social-Media-Guidelines für Bundeswehrangehörige, wie in dem Tagesbefehl des Generalinspekteurs vom 19.11.2019 mitgeteilt

(Bezug: https://twitter.com/bundeswehrgi/status/1196717787655356416?s=12)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Socia…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social-Media-Guidelines für SoldatInnen [#170641]
Datum
19. November 2019 12:23
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Social-Media-Guidelines für Bundeswehrangehörige, wie in dem Tagesbefehl des Generalinspekteurs vom 19.11.2019 mitgeteilt (Bezug: https://twitter.com/bundeswehrgi/status/1196717787655356416?s=12)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1188 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19.11.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: "Social-Media-Guidelines für SoldatInnen [#170641]"
Datum
20. November 2019 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1188 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19.11.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Wolf, mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 19. November 2019 (Bezug) haben Sie um Übersendung der "Social-Media-Guidelines für Bundeswehrangehörige, wie in dem Tagesbefehl des Generalinspekteurs vom 19.11.2019 mitgeteilt" gebeten. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass das erbetene Dokument im Internet veröffentlicht worden ist. Einen Link füge ich zum leichteren Auffinden der Information nachstehend bei: https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/aktuelles/socialmediaguidelines Mit freundlichen Grüßen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort. Viel…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Antwort: "Social-Media-Guidelines für SoldatInnen [#170641]" [#170641]
Datum
20. November 2019 11:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort. Vielen lieben Dank! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 170641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170641