Stationäre Blitzeranlage (geschwindigkeit) in der Heinrichstraße in Darmstadt

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Wer ist in wessen Auftrag der Betreiber der stationären Blitzeranlage (Geschwindigkeit) in der Heinrichstraße in Darmstadt?
Wer wertet die dort festgestellten Geschwindigkeitsverszöße aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist in wesse…
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stationäre Blitzeranlage (geschwindigkeit) in der Heinrichstraße in Darmstadt [#170653]
Datum
19. November 2019 14:46
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist in wessen Auftrag der Betreiber der stationären Blitzeranlage (Geschwindigkeit) in der Heinrichstraße in Darmstadt? Wer wertet die dort festgestellten Geschwindigkeitsverszöße aus?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Darmstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in die stationären Überwachungsanlagen in der Heinrichstraße stehen auf Darmstädter Gem…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Stationäre Blitzeranlage (geschwindigkeit) in der Heinrichstraße in Darmstadt [#170653]
Datum
21. November 2019 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

OhlemuellerRoland.vcf
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Sehr geehrteAntragsteller/in die stationären Überwachungsanlagen in der Heinrichstraße stehen auf Darmstädter Gemarkung und werden dementsprechend von der Wissenschaftsstadt Darmstadt betrieben und ausgewertet. Mit freundlichen Grüßen