Verkehrskontrollen Fahrradverkehr

ich habe heute (20.11.2019) gesehen, dass die Polizei Fahrradfahrer in der Kyffhäuser Straße kontrollierte. Dort ist die Straße gesperrt und die Fahrradfahrer weichen auf den Gehweg aus. Dies wird jetzt kontrolliert und ich frage mich, warum die Polizei hier so pedantisch vorgeht.

Ich habe noch nie gesehen, dass Autofahrer dahingehend kontrolliert wurden, ob sie den Mindestabstand zu Fahrradfahrern eingehalten haben oder ob Pkws, Kleintransporter und Lkws in zweiter Reihe den Fahrradweg versperrten! Aber dafür mehrfach, ob Fahrradfahrer (vielleicht wegen dieser Gefährdung) auf den Gehweg auswichen.

Immer mehr werden Fahrradwege auf die Straßen verlegt, zudem gibt es an zahlreichen Straßen überhaupt keine Fahrradwege (so gibt es keine Möglichkeit für meine Tochter aufgrund fehlender Fahrradwege, sicher zur 1,5 km entfernten Schule mit dem Fahrrad zu fahren), es wird immer gefährlicher und die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer steigt. Ich bin im letzten Jahr mehrere Male knapp einem Unfall entgangen, weil Autofahrer den Abstand nicht eingehalten haben. Ich habe oft ein Kind auf dem Kindersitz dabei und einmal wurde ich von einem Taxifahrer nur um Centimeter verfehlt. Die anschließende Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Ich finde, dass die Fahrradfahrer als gefährdete Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden sollen und frage Sie, warum Sie die Prioritäten so falsch setzen und die Kapazitäten nicht mehr zum Schutz der Fahrradfahrer einsetzen anstatt auf die penible Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Ich bin übrigens nicht betroffen von der Kontrollmaßnahme, habe mich aber sehr darüber geärgert.

Meine Fragen lauten nun:
1. In welchem Maß kontrolliert die Polizei die Gefährdung der Fahrradfahrer durch den motorisierten Verkehr?
2. Was unternimmt die Polizei überhaupt, um Fahrradfahrer zu besser schützen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrskontrollen Fahrradverkehr [#170716]
Datum
20. November 2019 08:40
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe heute (20.11.2019) gesehen, dass die Polizei Fahrradfahrer in der Kyffhäuser Straße kontrollierte. Dort ist die Straße gesperrt und die Fahrradfahrer weichen auf den Gehweg aus. Dies wird jetzt kontrolliert und ich frage mich, warum die Polizei hier so pedantisch vorgeht. Ich habe noch nie gesehen, dass Autofahrer dahingehend kontrolliert wurden, ob sie den Mindestabstand zu Fahrradfahrern eingehalten haben oder ob Pkws, Kleintransporter und Lkws in zweiter Reihe den Fahrradweg versperrten! Aber dafür mehrfach, ob Fahrradfahrer (vielleicht wegen dieser Gefährdung) auf den Gehweg auswichen. Immer mehr werden Fahrradwege auf die Straßen verlegt, zudem gibt es an zahlreichen Straßen überhaupt keine Fahrradwege (so gibt es keine Möglichkeit für meine Tochter aufgrund fehlender Fahrradwege, sicher zur 1,5 km entfernten Schule mit dem Fahrrad zu fahren), es wird immer gefährlicher und die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer steigt. Ich bin im letzten Jahr mehrere Male knapp einem Unfall entgangen, weil Autofahrer den Abstand nicht eingehalten haben. Ich habe oft ein Kind auf dem Kindersitz dabei und einmal wurde ich von einem Taxifahrer nur um Centimeter verfehlt. Die anschließende Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ich finde, dass die Fahrradfahrer als gefährdete Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden sollen und frage Sie, warum Sie die Prioritäten so falsch setzen und die Kapazitäten nicht mehr zum Schutz der Fahrradfahrer einsetzen anstatt auf die penible Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Ich bin übrigens nicht betroffen von der Kontrollmaßnahme, habe mich aber sehr darüber geärgert. Meine Fragen lauten nun: 1. In welchem Maß kontrolliert die Polizei die Gefährdung der Fahrradfahrer durch den motorisierten Verkehr? 2. Was unternimmt die Polizei überhaupt, um Fahrradfahrer zu besser schützen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststel…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
AW: Verkehrskontrollen Fahrradverkehr [#170716]
Datum
20. November 2019 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 – weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 21.11.2019 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
21. November 2019 15:26
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 21.11.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4054/19 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 26.11.2019 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
26. November 2019 12:08
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 26.11.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4019/19 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem oben genannten Schreiben haben sie ein Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW an mich gerichtet. Das Verfahren nach dem IFG NRW regelt den Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen. Anträge müssen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 IFG NRW hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen sie gerichtet sind. In Ihrem Antrag thematisieren Sie die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr, teilen jedoch nicht konkret mit, welche Informationsunterlagen Ihnen zugänglich gemacht werden sollen. Ihr Antrag ist daher nicht hinreichend bestimmt genug im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 3 IFG NRW und wäre daher abzulehnen. Ich stelle Ihnen anheim, Ihr Auskunftsersuchen entsprechend zu konkretisieren. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Eingabe oder Beschwerde zu der von Ihnen angesprochenen Thematik unmittelbar an die Polizei Köln, Sachgebiet ZA 24, zu wenden. Abschließend weise ich Sie auf Ihr Recht nach § 13 Absatz 2 IFG NRW hin, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen. Mit freundlichen Grüßen